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Berufsrecht
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte:
Der Ausschuss Berufsrecht unterstützt und berät den Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer
- bei der Überwachung der Kammermitglieder hinsichtlich der Erfüllung der berufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten,
- bei dem Hinwirken auf ein gedeihliches Verhältnis der Kammermitglieder zueinander sowie
- bei der Vermittlung bei berufsbezogenen Streitigkeiten unter den Mitgliedern und
- bei die Berufsausübung betreffenden Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Dritten auf Antrag eines Beteiligten.
Der Ausschuss Berufsrecht tagt in Abständen von ca. sechs bis acht Wochen. Die Prüfung berufsrechtlicher Sachverhalte erfolgt durch die Mitglieder des Ausschusses Berufsrecht auf der Grundlage der Regelungen des Sächsischen Heilberufekammergesetzes in Verbindung mit den Vorschriften der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer. Stellt der Ausschuss Berufsrecht nach seiner Beratung eine Berufspflichtverletzung fest, werden dem Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer folgende Vorschläge zur Einleitung berufsrechtlicher Maßnahmen unterbreitet:
- zur Durchführung eines Rügeverfahrens,
- zum Abschluss eines Rügeverfahrens:
Einstellung des Rügeverfahrens oder die Erteilung einer Rüge, ggf. auch die Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 2.500 EUR
- zur Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens.
Der Vorsitzende des Ausschusses Berufsrecht erläutert die jeweiligen Beschlussempfehlungen in den Sitzungen des Vorstands der Sächsischen Landesärztekammer.
Schwerpunkte der bisherigen Tätigkeit:
1. Patientenbeschwerden zu:
- Patientenabweisung,
- Art und Weise des Umgangs mit dem Patienten,
- unterlassener Hilfeleistung,
- gewissenhafter Berufsausübung des Arztes,
- Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht,
- unterlassener, nicht zeitnah oder nicht sorgfältig erstellter Gutachten,
- unterlassener oder nicht zeitnaher Herausgabe von Patientenunterlagen,
- berufswidriger Werbung,
- ärztlicher Liquidation nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
2. Anfragen von Ärzten zu:
- berufswidriger Werbung von ärztlichen Kollegen,
- unkollegialem Verhalten,
- Formen der ärztlichen Berufsausübung,
- Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht
3. Spezialgesetzliche Problemstellungen, z. B.:
- zum Heilmittelwerbegesetz,
- nach dem Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs,
- nach dem Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetz,
- Diskussion zur Novellierung von Satzungen der Sächsischen Landesärztekammer,
- Prüfung von Informationen der Staatsanwaltschaften nach dem Justizmitteilungsgesetz.
Hier finden Sie den Tätigkeitsbericht (PDF-Datei) des Ausschusses für das Jahr
2007, 2006, 2005, 2004, 2003, 2002, 2001, 2000,
veröffentlicht im „Ärzteblatt Sachsen”.

Mitglieder:
- Dr. med. Andreas Prokop, Facharzt für Rechtsmedizin, Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen (Vorsitzender)
- Dr. med. Rainer Kluge, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (stellv. Vorsitzender)
- Dr. med. Christa Artym, Fachärztin für Innere Medizin
- Dr. med. Roland Endesfelder, Facharzt für Chirurgie
- Dipl.-Med. Ulrike Jung, Fachärztin für Orthopädie
- Dipl.-Med. Christine Kosch, Fachärztin für Allgemeinmedizin
- Dr. med. Michael Neubauer, Facharzt für Chirurgie, Facharzt für Kinderchirurgie
- Dr. med. Bettina Prager, Fachärztin für Humangenetik
- Dr. sc. med. Jürgen Schütz, Facharzt für Innere Medizin
- Dr. med. Michael Teubner, Facharzt für Innere Medizin
- seitens des Vorstandes:
- Prof. Dr. sc. med. Wolfgang Sauermann, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
- seitens der Geschäftsführung:
- Assessorin Annette Burkhardt, Assistentin der Hauptgeschäftsführung
- Dr. jur. Alexander Gruner, Leiter der Rechtsabteilung
- Assessor Michael Kratz, Rechtsreferent
Kontakt
Sächsische Landesärztekammer
Rechtsabteilung
PF 10 04 65
01074 Dresden
Tel. 0351 8267 424 oder 425
Email: ra@slaek.de
Stand: 22.09.2009
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