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Hinweise zur Beitragsveranlagung 2012

Mit der nachfolgenden Übersicht möchten wir Ihnen eine Hilfestellung zu Ihrer Einstufung geben.

Bestätigung des Steuerbüros ... über die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit kann nur mit Stempel und Unterschrift des Steuerberaters bzw. Rechtsanwaltes akzeptiert werden
Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit ... sind alle Einkünfte, die aus Tätigkeiten erzielt werden, bei der ärztliche Fachkenntnisse angewendet oder mit verwendet werden (z. B. in Lehre und Forschung, in Industrie, Wirtschaft und Medien, in der Verwaltung und im öffentlichen Dienst)
Beitragsstufe ... ergibt sich aus den gesamten Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit (siehe Beitragstabelle)

Weitere Hinweise finden Sie unter:

 

Auszug aus einem Einkommensteuerbescheid (ausgestellt vom Finanzamt) als Beispiel

 

Beispielrechnung:

Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit Ehemann: 6.400 € + 63.500 € = 69.900 €
  Beitragsstufe 14:
Jahresbeitrag 350 €
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