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Eingang der Sächsischen Landesärztekammer
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Hinweise zur Beitragsveranlagung 2010

Mit der nachfolgenden Übersicht möchten wir Ihnen eine Hilfestellung zu Ihrer Einstufung geben.

Bestätigung des Steuerbüros ... über die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit kann nur mit Stempel und Unterschrift des Steuerberaters akzeptiert werden
Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit ... sind alle Einkünfte, die aus Tätigkeiten erzielt werden, bei der ärztliche Fachkenntnisse angewendet oder mit verwendet werden (z. B. in Lehre und Forschung, in Industrie, Wirtschaft und Medien, in der Verwaltung und im öffentlichen Dienst)
Beitragsstufe ... ergibt sich aus den gesamten Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit (siehe Beitragstabelle)

 

Auszug aus einem Einkommensteuerbescheid (ausgestellt vom Finanzamt) als Beispiel:

B e s t e u e r u n g s g r u n d l a g e n

Berechnung des zu versteuernden Einkommens

Auszug aus einem Einkommensteuerbescheid (ausgestellt vom Finanzamt) als Beispiel

 

Einkünfte aus selbständiger Arbeit 7.500 EUR
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 29.080 EUR
Summe Einkünfte 36.580 EUR

 

Beitragsstufe: 8, Jahresbeitrag: 190 EUR

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