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FAQ Veranstalter von Fortbildungsveranstaltungen
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Fragen für Veranstalter von Fortbildungsveranstaltungen Sie fragen - wir antworten ...
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Wie beantrage ich eine Fortbildungsveranstaltung zur Zertifizierung? |
Bitte nutzen Sie hierfür die Online-Anmeldung von Veranstaltungen. Sollten Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, nutzen Sie bitte hierfür das entsprechende Antragsformular, welches über unsere Homepage abrufbar und ausfüllbar ist. (http://www.slaek.de/20fortbild/pdf/antrfort.pdf)
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Welche Unterlagen sind dazu erforderlich? |
Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und vom wissenschaftlichen Leiter (approbierter Arzt) unterschrieben sein. Dem Antrag ist immer ein Programm mit detaillierter zeitlicher Gliederung beizufügen.
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Welche Beantragungsfrist muss eingehalten werden? |
Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungstermin der Sächsischen Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung vorliegen. Bei nichtfristgerechter Beantragung besteht kein Anspruch auf Anerkennung (Zertifizierung).
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Kann ich meine Veranstaltungen auch „Online” anmelden? |
Eine Online-Anmeldung für die Beantragung von Fortbildungsveranstaltungen steht Ihnen seit Anfang Mai 2007 zur Verfügung. -> Online-Anmeldung von Veranstaltungen
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Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages? |
Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit 4 bis 6 Wochen. Bei „online” beantragten Veranstaltungen kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verkürzen.
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Welche Unterlagen erhalte ich zur Zertifizierung meiner Veranstaltung? |
Neben dem Anerkennungsschreiben, in dem Ihnen die Bewertung Ihrer Veranstaltung mitgeteilt wird, erhalten Sie auch eine Muster-Teilnahmebestätigung sowie eine Teilnehmerliste als Kopiervorlage mit der Verpflichtung, jedem Teilnehmer eine namentlich ausgefüllte Teilnahmebestätigung mit Originalunterschrift des wissenschaftlichen Leiters (oder seinem Originalstempel) auszufertigen und auszuhändigen. Bei online beantragten Veranstaltungen können Sie sehr kompfortabel die Teilnehmerunterlagen direkt selber ausdrucken.
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Muss ich nach der Veranstaltung noch etwas tun? |
Um die Punkte den Teilnehmern Ihrer Veranstaltung gutschreiben zu können, sollten Sie die Teilnehmer direkt an den EIV (Elektronischer Informationsverteiler - www.eiv-fobi.de) melden und uns eine Kopie der Teilnehmerliste senden. Sofern Sie die elektronische Erfassung nicht selber vornehmen können, bitten wir um Zusendung der Original-Teilnehmerliste innerhalb von 2 Wochen nach Veranstaltungsende.
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Was ist der EIV - Elektronischer Informationsverteiler? |
Der Elektronische Informationsverteiler (EIV) ist ein Verfahren, das dafür sorgt, dass die Fortbildungspunkte, die ein Arzt bei einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung in einem beliebigen Kammerbereich erwirbt, zeitnah am Ende der Veranstaltung auf elektronischem Wege der zuständigen Landesärztekammer übermittelt werden.
Die Registrierung der Teilnehmer und die Versendung der Meldung von Veranstaltungsnummer (VNR) und Einheitlicher Fortbildungsnummer (EFN) wird dabei vom Fortbildungsveranstalter vorgenommen. Siehe Internetseite zum EIV: www.eiv-fobi.de
Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie an: Telefon: 0351 8267-326, -327, -328
oder senden Sie uns eine Anfrage
Stand: 03.07.2007
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