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Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung
Die neue Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer ist seit dem 01.01.2006 in Kraft getreten und wurde zuletzt geändert durch Satzung vom 23. November 2011. Die dazugehörigen Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung wurden vom Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer beschlossen.
Diese sind hier aufgegliedert nach Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildung.
Die alten Richtlinien von 1994 sind auf Grund der Übergangsregelungen der Weiterbildungsordnung weiter einsehbar.
- Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung für die Weiterbildungsordnung 2006 (in Kraft seit 01.01.2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 23. November 2011)
- Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung für die Weiterbildungsordnung 1994 (in Kraft bis 31.12.2005)
- Richtlinie FA für Visceralchirurgie
PDF
für Ärzte in Weiterbildung nach der bis zum 31.12.2011 geltenden Fassung der WBO 2006 (Kammermitglieder, die vor dem 01.01.2012 ihre Facharztweiterbildung in der Viszeralchirurgie begonnen haben, können diese nach der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer in der bis zum 31.12.2011 geltenden Fassung innerhalb einer Frist von 7 Jahren abschließen und die entsprechenden Bezeichnungen führen.)
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