1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
1.1 Untersuchungsverfahren
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Selbständige Durchführung, Befundung und Bewertung von insgesamt 60 speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach relevanten Rechtsvorschriften |
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Selbständige Durchführung, Befundung und Bewertung von 30 allgemeinen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen bezogen auf besondere Belastungen oder Risikogruppen |
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Selbständige Durchführung und Befundung von 20 Ergometrie-Untersuchungen |
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Selbständige Durchführung und Befundung von 20 Lungenfunktions-Prüfungen |
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Selbständige Durchführung und Befundung von 20 Gehöruntersuchungen |
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Selbständige Durchführung und Befundung von 20 Sehtest-Untersuchungen |
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Selbständige Indikationsstellung, Probenentnahme und Beurteilung von 10 Biomonitoring-Untersuchungen aus mindestens 2 verschiedenen Schadstoffgruppen (z. B. Metalle, Lösemittel) |
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5 Bewertung von Messungen unterschiedlicher Arbeitsumgebungsfaktoren/Gefahrstoffen (Lärm, Klimagrößen, Beleuchtung, Gase/Dämpfe, Stäube) inklusive Dokumentation des erarbeiteten Vorwissens, der Meßplanung und der eigenen Bewertung der Messungen |
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10 protokollierte Betriebsbegehungen aus unterschiedlichen Anlässen in verschiedenen Bereichen |
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20 Arbeitsplatzbeurteilungen/Tätigkeitsanalysen |
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10 ausführlich begründete arbeitsmedizinische Gutachten bzw. Stellungnahmen, davon |
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2 zur Frage des Vorliegens einer Berufskrankheit sowie |
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zur Beurteilung von Berufs- oder Erwerbsfähigkeit |
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zu Maßnahmen nach § 3 Berufskrankheitenverordnung (BeKV) |
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zu Fragen eines Arbeitsplatzwechsels |
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zur Eingliederung Behinderter in den Betrieb |
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5 Empfehlungen und Beratungen zu technischen, organisatorischen und personenbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen in Gestalt von |
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schriftlichen Vorlagen für den Arbeitsschutzausschuß |
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schriftlichen Maßnahmevorschlägen im Anschluß an eine Betriebsbegehung oder Messung |
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Vorschlägen für eine Betriebsanweisung |
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Vorschlägen für einen Hygieneplan |
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Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation |
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5 Teilnahmen an Arbeitsschutzausschußsitzungen |
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20 arbeitsmedizinische Beratungen zum adäquaten Einsatz schutzbedürftiger Personengruppen |
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20 arbeitshygienische Beratungen |
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10 Beratungen zur Auswahl persönlicher Schutzausrüstung |
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10 Beratungen in sozialversicherungsrechtlichen Fragen |
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5 Schulungen/Unterweisungen zu arbeitsmedizinischen Themen |
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10 Beratungen betrieblicher Entscheidungsträger zur Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes |
2. Teilnahme an Kursen von insgesamt 3 Monaten Dauer gemäß den Empfehlungen zur inhaltlichen und zeitlichen Gestaltung der in der Weiterbildungsordnung vorgeschriebenen Kurse