slaekDe slaekDe
Prof. Köhler
Prof. Köhler
Home >  Weiterbildung  >  Weiterbildungsrichtlinien  >  Abschnitt I  >  Arbeitsmedizin  > 
Druckversion

Richtlinien Weiterbildung Arbeitsmedizin

Inhalt

  4.  Arbeitsmedizin
  4.A.  Fachkunde:
  4.A.1  Laboruntersuchungen

 

top

 

4. Arbeitsmedizin

1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
1.1 Untersuchungsverfahren
Selbständige Durchführung, Befundung und Bewertung von insgesamt 60 speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach relevanten Rechtsvorschriften
Selbständige Durchführung, Befundung und Bewertung von 30 allgemeinen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen bezogen auf besondere Belastungen oder Risikogruppen
Selbständige Durchführung und Befundung von 20 Ergometrie-Untersuchungen
Selbständige Durchführung und Befundung von 20 Lungenfunktions-Prüfungen
Selbständige Durchführung und Befundung von 20 Gehöruntersuchungen
Selbständige Durchführung und Befundung von 20 Sehtest-Untersuchungen
Selbständige Indikationsstellung, Probenentnahme und Beurteilung von 10 Biomonitoring-Untersuchungen aus mindestens 2 verschiedenen Schadstoffgruppen (z. B. Metalle, Lösemittel)
5 Bewertung von Messungen unterschiedlicher Arbeitsumgebungsfaktoren/Gefahrstoffen (Lärm, Klimagrößen, Beleuchtung, Gase/Dämpfe, Stäube) inklusive Dokumentation des erarbeiteten Vorwissens, der Meßplanung und der eigenen Bewertung der Messungen
10 protokollierte Betriebsbegehungen aus unterschiedlichen Anlässen in verschiedenen Bereichen
20 Arbeitsplatzbeurteilungen/Tätigkeitsanalysen
10 ausführlich begründete arbeitsmedizinische Gutachten bzw. Stellungnahmen, davon
·  2 zur Frage des Vorliegens einer Berufskrankheit sowie
·  zur Beurteilung von Berufs- oder Erwerbsfähigkeit
·  zu Maßnahmen nach § 3 Berufskrankheitenverordnung (BeKV)
·  zu Fragen eines Arbeitsplatzwechsels
·  zur Eingliederung Behinderter in den Betrieb
5 Empfehlungen und Beratungen zu technischen, organisatorischen und personenbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen in Gestalt von
·  schriftlichen Vorlagen für den Arbeitsschutzausschuß
·  schriftlichen Maßnahmevorschlägen im Anschluß an eine Betriebsbegehung oder Messung
·  Vorschlägen für eine Betriebsanweisung
·  Vorschlägen für einen Hygieneplan
·  Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation
5 Teilnahmen an Arbeitsschutzausschußsitzungen
20 arbeitsmedizinische Beratungen zum adäquaten Einsatz schutzbedürftiger Personengruppen
20 arbeitshygienische Beratungen
10 Beratungen zur Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
10 Beratungen in sozialversicherungsrechtlichen Fragen
5 Schulungen/Unterweisungen zu arbeitsmedizinischen Themen
10 Beratungen betrieblicher Entscheidungsträger zur Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

2. Teilnahme an Kursen von insgesamt 3 Monaten Dauer gemäß den Empfehlungen zur inhaltlichen und zeitlichen Gestaltung der in der Weiterbildungsordnung vorgeschriebenen Kurse

 

-

 

4.A. Fachkunde
4.A.1 Fachkunde in Laboruntersuchungen in der Arbeitsmedizin

Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte

Evaluation der Weiterbildung
Evaluation der Weiterbildung
Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
Gesundheitsinformationen Sachsen
Gesundheits-
informationen
Sachsen
Fortbildungszertifikat
Fortbildungszertifikat
Ärzte für Sachsen
Ärzte für Sachsen

 

 
  Die Sächsische Landesärztekammer bei Twitter    icon_facebook    Zugang zu meinem Netzwerk     zum Seitenanfang    zurück    Druckversion