1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
1.1 Untersuchungsverfahren und Behandlungsverfahren
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allgemeine und spezielle Psychopathologie einschließlich der biographischen Anamneseerhebung, Verhaltensbeobachtung und Explorationstechnik, dazu gehören 60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen unter Einbeziehung biologisch-somatischer, psychologischer, psychodynamischer und sozialer Gesichtspunkte und unter Einbeziehung der beschreibenden und operationalisierten Klassifikation, Diagnose und Differentialdiagnose psychischer Krankheiten und Störungen unter Berücksichtigung ihrer Häufigkeit und Erscheinungsformen.
Teilnahme an einem 10stündigen Seminar zur standardisierten Diagnostik |
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Entwicklungspsychologie, Psychosomatik und Neurosenlehre einschließlich der Psychodynamik, der Paarbeziehung, der Familie, der Bezugspersonen und der Gruppe |
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der Methodik der psychologischen Testverfahren und der Beurteilung psychologischer Befunderhebungen, dazu gehört die selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von jeweils 10 Testdurchführungen in der Entwicklungs-, Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik einschließlich psychopathologischer und neurophysiologischer Verfahren sowie Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen |
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der Indikationsstellung und Technik der Psychotherapie einschließlich der psychotherapeutischen Verfahren sowie der Teilnahme an Balint-Gruppen, Selbsterfahrung und tiefenpsychologischen Behandlungen mit Supervision, dazu gehören: |
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Indikationsstellung und Technik der Psychotherapie als Einzel-, Gruppen- und Familientherapie sowie die Teilnahme an einem 100stündigen Theorieseminar |
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Teilnahme an einer kontinuierlichen Balint-Gruppe oder einer kognitiv-verhaltenstherapeutischen Gruppe mit interaktionsbezogener Fallarbeit über 35 Doppelstunden |
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70 Doppelstunden in einer Selbsterfahrungsgruppe (tiefenpsychologisch/psychoanalytisch oder verhaltenstherapeutisch-kognitiv), kontinuierlich oder in Blockform oder 150 Stunden in einer Einzelselbsterfahrung (Lehrpsychotherapie) |
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drei abgeschlossene und dokumentierte tiefenpsychologische Behandlungen unter Einbeziehung der erwachsenen Bezugspersonen und unter kontinuierlicher Supervision oder sechs abgeschlossene und dokumentierte verhaltenstherapeutische Behandlungen unter Einbeziehung der erwachsenen Bezugspersonen und unter kontinuierlicher Supervision. Nachzuweisen sind insgesamt 120 Therapiestunden im Erstverfahren und eine erfahrungsgeleitete Weiterbildung durch Teilnahme an einem Fallseminar von 50 Doppelstunden oder durch Cotherapie in Einzel- oder Gruppentherapie in 80 Stunden im Zweitverfahren. Das Zweitverfahren sollte das andere Hauptverfahren sein oder ein anderes wissenschaftliches Verfahren, z. B. klientzentrierte Spieltherapie oder familientherapeutische Verfahren |
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selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von zwei dokumentierten und supervidierten gruppentherapeutischen Behandlungen entweder tiefenpsychologisch fundiert oder verhaltenstherapeutisch |
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kinderpsychiatrisch-psychotherapeutische Konsil- und Liaisonarbeit |
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Krisenintervention, supportive Verfahren und Beratungen |
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kontinuierliche Teilnahme an Psychotherapie-Fallseminaren |
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der Indikationsstellung und Technik der Übungsbehandlung sowie in der indirekten kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung durch Verhaltensmodifikationen von Bezugspersonen, dazu gehört die praktische Anwendung von Entspannungsverfahren einschließlich der Teilnahme an zwei Kursen in einem erprobten Entspannungsverfahren, z. B. Autogenes Training oder progressive Muskelrelaxation von 8 Doppelstunden |
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der Somato- und Pharmakotherapie psychiatrischer und neurologischer Erkrankungen, dazu gehören: |
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Teilnahme an einem 40stündigen Seminar über die pharmakologischen und anderen somatischen Therapien unter Einbeziehung ihrer Wechselwirkung mit der Psycho- und Soziotherapie |
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Teilnahme an Fallseminaren von 20 Stunden pro Jahr sowie selbständige Durchführung und Dokumentation von 10 Fallvorstellungen sowie 40 kontinuierlich supervidierte und dokumentierte Therapien, davon jeweils drei Patienten mit Angststörungen, expansiven Störungen, Eßstörungen, Psychosen, hirnorganischen Psychosyndromen, Persönlichkeitsstörungen auch unter Einbeziehung der Familie und psychotherapeutischer Aspekte |
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Diagnostik und Therapie psychischer Fehlentwicklungen und Bewältigungsstrategien chronischer Erkrankungen und Behinderungen, dazu gehört die Teilnahme an einem 10stündigen Seminar |
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Diagnostik und Therapie bei geistigen Behinderungen und anderen Entwicklungsverzögerungen, dazu gehört die Teilnahme an einem 10-stündigen Seminar |
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der Indikationsstellung und Methodik neuroradiologischer und elektrophysiologischer Verfahren einschließlich der Beurteilung und der Einordnung in das Krankheitsbild, dazu gehören Auswertung der Elektroenzephalographie bei 100 Patienten |
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in der Begutachtung, dazu gehören 10 ausführlich begründete Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen |