1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
1.1 Untersuchungsverfahren
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Selbständige Durchführung und Befundung von 300 Sektionen von Gehirnen und Rückenmarkspräparaten, Spinalganglien, peripheren Nervenanteilen und Skelettmuskulatur |
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Selbständige Durchführung und Befundung der bioptischen Tätigkeit von 1000 Fällen |
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Selbständige Durchführung und Befundung in der morphologischen Diagnostik, insbesondere der Immunhistochemie, der Histochemie, der Liquorzytologie, der Elektronenmikroskopie, der Morphometrie, der Gewebekultur und der Molekularbiologie von 1000 Fällen |
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5 ausführlich begründete Gutachten |