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Prof. Köhler
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Richtlinien Weiterbildung Nuklearmedizin

1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
1.1 Untersuchungsverfahren und Behandlungsverfahren
Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation der Ultraschalldiagnostik soweit diese zur Vermeidung oder Ergänzung nuklearmedizinischer Untersuchungen indiziert ist, durch
·  300 B-mode-Sonographien des Abdomen und Retroperitoneum
·  200 B-mode-Sonographien der Urogenitalorgane (ohne weibliche Genitalorgane)
·  200 B-mode-Sonographien der Schilddrüse
·  100 B-mode-Sonographien der Gesichtsweichteile und Weichteile des Halses (einschließlich Speicheldrüsen)
Selbständig durchgeführte nuklearmedizinische Untersuchungen, von denen wenigstens 10 % in tomographischer Technik (SPECT/PET) durchzuführen sind
·  250 Zentralnervensystem
·  750 Skelett- und Gelenksystem
·  400 kardio-vaskuläres System
·  200 Respirationssystem
·  200 Gastrointestinaltrakt einschließlich der Anhangsdrüsen
·  300 Urogenitalsystem
·  800 endokrine Organe
·  300 hämatopoetisches und lymphatisches System einschließlich allgemeiner Onkologie und Entzündungsdiagnostik
·  Bindungsanalyse bei 10 Verfahren in je 30 Ansätzen mit radioaktiver oder analoger Markierung
5 ausführlich begründete Gutachten
2. Leistungskatalog
2.1 Selbständig durchgeführte Therapieverfahren des Gebietes einschließlich der therapieplanenden Dosimetrie, der Therapiekontrollen und der Nachsorge bei
80 Patienten mit benignen Schilddrüsenerkrankungen
20 Patienten mit Malignomen der Schilddrüse
20 Patienten mit soliden oder systemischen malignen Tumoren und/oder benignen Erkrankungen, z. B. der Gelenke

Evaluation der Weiterbildung
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Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
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Ärzte für Sachsen
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