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Prof. Köhler
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Richtlinien Weiterbildung Pathologie

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  29. Pathologie
  29.B. Fakultative Weiterbildung:
  29.B.1 Molekularpathologie

 

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29. Pathologie

1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
1.1 Untersuchungsverfahren
Selbständige Durchführung von 300 Obduktionen einschließlich Obduktionen aus der perinatalen und postnatalen Periode, dem Kindes- und Greisenalter
Selbständige Durchführung und Befundung von 15 000 histologischen Präparaten, davon 500 bioptischen Schnelluntersuchungen
Selbständige Durchführung und Befundung von 6000 Präparaten der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie
Selbständige Durchführung und Befundung von 4000 Präparaten extragynäkologischer Zytologie in den unterschiedlichen Formen der Materialgewinnung wie Sputum, Feinnadelpunktion und der Aufbereitung wie Ausstrich, Schnittpräparat, Kontakt-(Imprint-) Zytologie
5 ausführlich begründete Gutachten

 

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29.B. Fachkunde
29.B.1 Fakultative Weiterbildung Molekularpathologie

1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
Selbständige Durchführung und Befundung von Polymerase-Kettenreaktionen und Analyse der Amplifikationsprodukte in 250 Fällen an Paraffin- und Gefriermaterial
Selbständige Durchführung und Befundung der in situ-Hybridisierung in 250 Fällen an Paraffin- und Gefriermaterial

Evaluation der Weiterbildung
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Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
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Fortbildungszertifikat
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