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29. |
Pathologie |
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29.B. |
Fakultative Weiterbildung: |
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29.B.1 |
Molekularpathologie |
1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
1.1 Untersuchungsverfahren
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Selbständige Durchführung von 300 Obduktionen einschließlich Obduktionen aus der perinatalen und postnatalen Periode, dem Kindes- und Greisenalter |
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Selbständige Durchführung und Befundung von 15 000 histologischen Präparaten, davon 500 bioptischen Schnelluntersuchungen |
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Selbständige Durchführung und Befundung von 6000 Präparaten der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie |
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Selbständige Durchführung und Befundung von 4000 Präparaten extragynäkologischer Zytologie in den unterschiedlichen Formen der Materialgewinnung wie Sputum, Feinnadelpunktion und der Aufbereitung wie Ausstrich, Schnittpräparat, Kontakt-(Imprint-) Zytologie |
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5 ausführlich begründete Gutachten |
1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
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Selbständige Durchführung und Befundung von Polymerase-Kettenreaktionen und Analyse der Amplifikationsprodukte in 250 Fällen an Paraffin- und Gefriermaterial |
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Selbständige Durchführung und Befundung der in situ-Hybridisierung in 250 Fällen an Paraffin- und Gefriermaterial |