1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
1.1 Untersuchungsverfahren
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erste klinische Erprobung neuer Arzneimittel am Menschen (Dosis-/ Konzentrations-Wirkungsbeziehung) einschließlich orientierender Untersuchungen zur Sicherheit und Verträglichkeit in 20 Fällen |
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pharmakokinetische Untersuchungen am Menschen (biologische Verfügbarkeit, Metabolismus, Ausscheidung), pharmakokinetische Interaktionsstudien in 30 Fällen |
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Auffinden von Dosis-/Konzentrations-Wirkungsbeziehung in der/den angestrebten Indikationen (Phase II) in 15 Fällen |
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Teilnahme an kontrollierten klinischen Arzneimittelprüfungen am Patienten (Phase III/IV) in 100 Fällen |
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5 ausführlich begründete Gutachten |