1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
1.1 Untersuchungsverfahren und Behandlungsverfahren
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Theorie und Technik der Anamnese- und Befunderhebung unter Einbeziehung biologisch-somatischer, psychopathologischer, psychologischer, psychodynamischer und sozialer Gesichtspunkte, dazu gehören 60 selbständig durchgeführte, supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen |
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allgemeine und spezielle Psychopathologie, dazu gehört die fallbezogene Weiterbildung bei akuten wie chronischen Krankheitsbildern mit der regelmäßigen Teilnahme an 60 Fallseminaren einschließlich der Vorstellung von 10 Patienten |
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diagnostische Methoden des Gebietes einschließlich der standardisierten Befunderhebung unter Anwendung von Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen dazu gehören die Teilnahme an einem 10stündigen Seminar zur methodischen Auswertung standardisiert erhobener Befunde einschließlich deren kritischer Analyse und Bewertung sowie die Teilnahme an einem Fremdrater-Seminar, z.B. AMDP-Training |
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psychodiagnostische Testverfahren, dazu gehört die selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von 5 Testuntersuchungen einschließlich neuropsychologischer Untersuchungsmethoden |
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Behandlung psychischer Krankheiten und Störungen mit der Definition von Behandlungszielen, der Festlegung eines Therapieplanes, der Indikationsstellung für verschiedene Therapieverfahren einschließlich Anwendungstechnik und Erfolgskontrolle, dazu gehören insbesondere somato-, sozio- und psychotherapeutische Verfahren sowie die selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation 40 abgeschlossener Therapien einschließlich psycho- und familientherapeutischer Elemente unter kontinuierlicher Supervision, davon jeweils 3 Therapien aus |
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dem Bereich der Persönlichkeitsstörungen |
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dem Bereich der neurotischen Störungen |
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dem Bereich der schizophrenen Psychosen |
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dem Bereich der affektiven Psychosen |
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dem Bereich der organisch-psychischen Störungen |
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dem Bereich der Suchterkrankungen |
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Pharmakologie der im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka (Pharmakokinetik, Pharmakodynamik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens (auch Kosten-/Nutzenrelation), Risiken des Arzneimittelmißbrauchs, gesetzliche Auflagen bei der Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie der hierbei zu beachtenden ethischen Grundsätze, dazu gehört die Teilnahme an einem 40-stündigen Seminar über die pharmakologischen und anderen somatischen Therapieverfahren einschließlich der Wechselwirkung mit der Psycho- und Soziotherapie |
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sozialpsychiatrische Behandlung und Rehabilitation einschließlich extramuraler, komplementärer Versorgungsstrukturen, Ergotherapie sowie multidisziplinärer Teamarbeit und Gruppenarbeit mit Patienten, Angehörigen und Laienhelfern, dazu gehören |
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Teilnahme an einer zweimonatigen Angehörigengruppe unter Supervision |
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Teilnahme an einem 40stündigen Seminar über Sozialpsychiatrie einschließlich somatischer, pharmakologischer und psychotherapeutischer Verfahren |
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theoretische Grundlagen der Psychotherapie, insbesondere allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, Lernpsychologie und Tiefenpsychologie, Dynamik der Gruppe und Familie, Psychosomatik, entwicklungsgeschichtliche, lerngeschichtliche und psychodynamische Aspekte von Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Süchten und Alterserkrankungen, dazu gehört die Teilnahme an Seminaren, Kursen oder Praktika über 100 Stunden |
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therapeutische Anwendung der Grundorientierungen Tiefenpsychologie oder Verhaltens- und kognitiver Therapie (Einzel-, Paar-, Gruppen- und Familientherapie), mit dem Schwerpunkt auf einem der beiden Hauptverfahren, dazu gehören im Erstverfahren insgesamt 120 Stunden dokumentierter und abgeschlossener tiefenpsychologischer oder kognitiv-verhaltenstherapeutischer Einzel- und Gruppenbehandlung psychiatrischer Krankheiten unter kontinuierlicher Supervision. Bei tiefenpsychologischem Schwerpunkt müssen zwei Fälle mit 20 Stunden und ein Fall mit 40 Stunden, bei kognitiv-verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt müssen 4 Fälle mit 10 Stunden und ein Fall mit 40 Stunden nachgewiesen werden. Mindestens eine Therapie muß ambulant erfolgen |
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praktische Anwendung eines weiteren Psychotherapieverfahrens, dazu gehören eine erfahrungsgeleitete Weiterbildung durch Teilnahme an einem Fallseminar von 50 Doppelstunden oder durch Cotherapie in Einzel- oder Gruppentherapie in 80 Stunden im Zweitverfahren. Das Zweitverfahren sollte das andere Hauptverfahren sein oder ein anderes wissenschaftlich anerkanntes Verfahren |
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praktische Anwendung von Entspannungsverfahren, dazu gehört die Teilnahme an zwei Kursen in einem erprobten Entspannungsverfahren, z. B. autogenes Training oder progressive Muskelrelaxation von je 8 Doppelstunden |
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Krisenintervention, supportive Verfahren und Beratung, dazu gehört die Teilnahme an einem 20stündigen Seminar |
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psychiatrisch-psychotherapeutische Konsil- und Liaisonarbeit, dazu gehört die Teilnahme an einem 10stündigen Seminar |
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Balint-Gruppenarbeit, dazu gehört die Teilnahme an einer kontinuierlichen Balintgruppe oder einer kognitiv-verhaltenstherapeutischen Gruppe mit interaktionsbezogener Fallarbeit über 35 Doppelstunden |
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Selbsterfahrung in der Tiefenpsychologie oder Verhaltens- und kognitiven Therapie, dazu gehören 70 Doppelstunden in einer Selbsterfahrungsgruppe oder 150 Stunden Einzelselbsterfahrung |
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Indikationsstellung und Bewertung der Elektroenzephalographie bei 150 Patienten |
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psychiatrische Begutachtung bei üblichen und typischen Fragestellungen in der Straf-, Zivil-, Sozial- und freiwilligen Gerichtsbarkeit einschließlich Personenrechtsfragen, dazu gehören 15 wissenschaftlich begründete Gutachten und die Teilnahme an einem 15stündigen forensisch-psychiatrischen Seminar |
Hierzu gehören in der Psychiatrie und Psychotherapie aus dem Gebiet der Neurologie
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Methodik und Technik der neurologischen Untersuchungen, soweit dies für die Differentialdiagnose psychiatrischer Erkrankungen erforderlich ist, dazu gehören |
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Selbständige Durchführung und Befundung von 10 Punktionen des Liquorraums |
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Methodik und Durchführung des Grundleistungslabors des Gebietes so wie der Bewertung der Befunde, hierzu gehören: |
| 1. |
Orientierende Untersuchung in einem Körpermaterial durch visuellen Farbvergleich mittels vorgefertigter Reagenzträger oder Reagenzzubereitungen, auch bei apparativer Auswertung oder Verwendung von Mehrfachreagenzträgern |
| 2. |
Bestimmung in einem Körpermaterial mit quantitativer physikalischer oder chemischer Messung oder Zellzählung
2.1 Erythrozytenzählung
2.2 Leukozytenzählung
2.3 Thrombozytenzählung
2.4 Hämoglobin
2.5 Hämatokrit |
| 3. |
Bestimmung der Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit |
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Indikationsstellung, Probenentnahme, sachgerechte Probenbehandlung und Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild für die der Fachkunde in Laboruntersuchungen des Gebietes zugeordneten Laboratoriumsuntersuchungen (allgemeines Labor des Gebietes) |
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in Betrieb, Anwendung und Funktion manuell betriebener und automatischer Analysegeräte einschließlich der Beurteilung von Analysefehlern, der Fehlersuche und Fehlerbehebung sowie in der Durchführung des allgemeinen Labors des Gebietes, hierzu gehören:
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Quantitative Untersuchung von Elektrolyten, Enzymaktivitäten oder Substraten in einem Körpermaterial |
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Lithium |
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Harnstoff |
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Kreatinin |
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Cholesterin gesamt |
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GOT |
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GPT |
| · |
Gamma-GT |
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Cholinesterase |
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Kalium |
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Calcium |
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Natrium |
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Chlorid |
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Drogensuchtest |
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Quantitative Bestimmung von Drogen |
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Quantitative Bestimmung von Arzneimitteln |
1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
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Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation der Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation von 300 Patienten im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter einschließlich des Nachweises von Reintegrationsmaßnahmen und Benutzung externer Hilfen und sozialer Einrichtungen zur Wiedereingliederung unter Berücksichtigung von Multimorbidität, körperlich-seelischen Wechselwirkungen und Arzneimittelinteraktionen, hierzu gehören: |
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in der Diagnostik |
| 250 Durchführungen des geriatrischen Assessments, dazu gehören: |
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150 Testungen der Hirnleistungsfähigkeit |
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100 Untersuchungen des Verhaltens und der emotionalen Befindlichkeit mit Hilfe von Schätzskalen |
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in der Behandlung |
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100 Patienten mit vaskulären, degenerativen, dementiellen und psychischen Erkrankungen des Nervensystems |
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100 Patienten mit Erkrankungen aus dem kardio-vaskulären sowie kardio-pulmonalen Formenkreis soweit dies für die Therapie psychiatrisch-psychotherapeutischer Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter erforderlich ist |
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100 Patienten mit Erkrankungen aus dem gastroenterologischen und Stoffwechsel-Bereich einschließlich der Störungen der Blasen- und Darmfunktion soweit dies für die Therapie psychiatrisch-psychotherapeutischer Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter erforderlich ist |
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