1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
1.1 Untersuchungsverfahren
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Selbständige Durchführung von Leichenschauexpertisen in 300 Fällen |
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Selbständige Durchführung forensisch-osteologischer Expertisen in 50 Fällen |
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Selbständige Durchführung und Befundung von 300 rechtsmedizinischen Obduktionen mit Begutachtung des Zusammenhangs zwischen morphologischem Befund und Geschehensablauf |
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Selbständige Durchführung und Befundung von 100 gerichtlichen Obduktionen einschließlich der weiterführenden insbesondere histologischen Untersuchungen mit abschließender Begutachtung |
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Selbständige Erstattung von 200 mündlichen Gutachten vor Gericht |
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Selbständige Erstattung von 20 schriftlichen Gutachten zu forensischen psychopathologischen Fragestellungen einschließlich alkoholbedingter Schuldfähigkeit |
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Selbständige Erstattung von 30 schriftlichen ausführlichen Gutachten zu Kausalzusammenhangsfällen |