1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
1.1 Untersuchungsverfahren und Behandlungsverfahren
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Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation der Ultraschalldiagnostik, soweit sie zur Bestrahlungsplanung indiziert ist, durch |
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300 B-mode-Sonographien des Abdomens und Retroperitoneums |
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200 B-mode-Sonographien der Schilddrüse |
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100 B-mode-Sonographien der Gesichtsweichteile und Weichteile des Halses (einschließlich Speicheldrüsen) |
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100 B-mode-Sonographien der Thoraxorgane (ohne Herz) |
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Indikation und Methoden der Behandlung bösartiger Tumoren unter Einbeziehung interdisziplinärer Behandlungskonzepte, dazu gehören 300 selbständig erstellte Behandlungspläne |
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500 Bestrahlungsplanungen mit einem Simulator, davon 200 mit Schnittbildverfahren (CT und MRT) und 200 mit Rechnerplänen |
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externe Strahlentherapie mit Teilchenbeschleunigern und radioaktiven Quellen |
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Ersteinstellung bei 500 Zielvolumina und Überwachung dieser Patienten während der Bestrahlungsserie |
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intracavitäre und interstitielle Brachytherapie mit und ohne Afterloadingverfahren einschließlich dazugehöriger Bestrahlungsplanung |
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100 Applikationen, davon 50 bei Tumoren des weiblichen Genitale |
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Strahlentherapie mit Orthovolt-Röntgenstrahlen bis 400 kv Röhrenspannung |
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5 ausführlich begründete Gutachten |