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Prof. Köhler
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Richtlinien Weiterbildung Zusatzbezeichnung Allergologie

1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
Selbständige Durchführung und Dokumentation der speziellen allergologischen Anamnese bei 200 Patienten
Selbständige Durchführung und Befundung epikutaner, kutaner, intrakutaner Tests bei 300 Patienten
Selbständige Durchführung und Befundung der Provokations- und Karenztests bei 50 Patienten
Indikationsstellung und Durchführung spezifisch-allergologischer Maßnahmen, z. B. Hyposensibilisierung ggf. einschließlich der Schockbehandlung sowie Erstellung des Behandlungsplanes bei 50 Patienten

Evaluation der Weiterbildung
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Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
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Fortbildungszertifikat
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Ärzte für Sachsen
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