1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
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Selbständige Durchführung und Dokumentation der speziellen allergologischen Anamnese bei 200 Patienten |
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Selbständige Durchführung und Befundung epikutaner, kutaner, intrakutaner Tests bei 300 Patienten |
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Selbständige Durchführung und Befundung der Provokations- und Karenztests bei 50 Patienten |
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Indikationsstellung und Durchführung spezifisch-allergologischer Maßnahmen, z. B. Hyposensibilisierung ggf. einschließlich der Schockbehandlung sowie Erstellung des Behandlungsplanes bei 50 Patienten |