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Weiterbildungsrichtlinien
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Abschnitt II
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Balneologie und Medizinische Klimatologie
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Richtlinien Weiterbildung Zusatzbezeichnung Balneologie und Medizinische Klimatologie
1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
2. Kurse von insgesamt 6 Wochen Dauer gemäß den Empfehlungen zur inhaltlichen
und zeitlichen Gestaltung der in der Weiterbildungsordnung vorgeschriebenen
Kurse
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