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Prof. Köhler
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Richtlinien Weiterbildung Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin

1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
Selbständige Durchführung, Befundung und Bewertung von insgesamt 50 speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach relevanten Rechtsvorschriften
Selbständige Durchführung, Befundung und Bewertung von 25 allgemeinen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen bezogen auf besondere Belastungen oder Risikogruppen
40 spezielle Untersuchungsverfahren aus der Betriebsmedizin, dazu gehören:
·  Ergometrie
·  Lungenfunktionsstörung
·  Gehöruntersuchungen
·  Sehtestuntersuchungen
Selbständige Indikationsstellung, Probenahme und Beurteilung von 5 Biomonitoring-Untersuchungen aus mindestens 2 verschiedenen Schadstoffgruppen (z. B. Metalle, Lösemittel)
2 Bewertungen von Messungen unterschiedlicher Arbeitsumgebungsfaktoren/Gefahrstoffen (Lärm, Klimagrößen, Beleuchtung, Gase/Dämpfe, Stäube) inklusive Dokumentation des erarbeiteten Vorwissens, der Meßplanung und der eigenen Bewertung der Messungen
5 protokollierte Betriebsbegehungen aus unterschiedlichen Anlässen in verschiedenen Bereichen
10 Arbeitsplatzbeurteilungen/Tätigkeitsanalysen
5 ausführlich begründete betriebsärztliche Gutachten, davon
·  zur Frage des Vorliegens einer Berufskrankheit
·  zur Beurteilung von Berufs- oder Erwerbsfähigkeit
·  zu Maßnahmen nach § 3 BeKV
·  zu Fragen eines Arbeitsplatzwechsels
·  zur Eingliederung Behinderter in den Betrieb
2 Empfehlungen und Beratungen zu technischen, organisatorischen und personenbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen
2 Teilnahmen an Arbeitsschutzausschußsitzungen
10 arbeitsmedizinische Beratungen zum adäquaten Einsatz schutzbedürftiger Personengruppen
10 arbeitshygienische Beratungen
5 Beratungen zur Auswahl geeigneter Körperschutzmittel
5 Beratungen in sozialversicherungsrechtlichen Fragen
2 Schulungen/Unterweisungen zu arbeitsmedizinischen Themen
5 Beratungen betrieblicher Entscheidungsträger zur Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
2. Teilnahme an einem Kurs von insgesamt 3 Monaten Dauer gemäß den Empfehlungen zur inhaltlichen und zeitlichen Gestaltung der in der Weiterbildungsordnung vorgeschriebenen Kurse

Evaluation der Weiterbildung
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Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
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Fortbildungszertifikat
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Ärzte für Sachsen
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