1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
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Selbständige Beaufsichtigung von Blut- und Blutbestandteilkonserven auch von Eigenblutspenden hinsichtlich |
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deren Lagerungsbedingungen |
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deren therapeutischer Effekte einschließlich der transfusionsbedingten Nebenwirkungen |
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deren Bereitstellung einschließlich der Beachtung der Richtlinien zur Blutgruppenbestimmung und Bluttransfusion sowie anderer Rechtsvorschriften bei einem Blutdepotumsatz von 5000 zellulären Blutbestandteilpräparaten |
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Selbständige Durchführung von |
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200 Blutgruppenbestimmungen |
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400 Kreuzproben |
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Selbständige Beaufsichtigung weiterer |
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2000 Blutgruppenbestimmungen |
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4000 Kreuzproben |