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Prof. Köhler
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Richtlinien Weiterbildung Zusatzbezeichnung Bluttransfusionswesen

1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
Selbständige Beaufsichtigung von Blut- und Blutbestandteilkonserven auch von Eigenblutspenden hinsichtlich
·  deren Lagerungsbedingungen
·  deren therapeutischer Effekte einschließlich der transfusionsbedingten Nebenwirkungen
·  deren Bereitstellung einschließlich der Beachtung der Richtlinien zur Blutgruppenbestimmung und Bluttransfusion sowie anderer Rechtsvorschriften bei einem Blutdepotumsatz von 5000 zellulären Blutbestandteilpräparaten
Selbständige Durchführung von
·  200 Blutgruppenbestimmungen
·  400 Kreuzproben
Selbständige Beaufsichtigung weiterer
·  2000 Blutgruppenbestimmungen
·  4000 Kreuzproben

Evaluation der Weiterbildung
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