1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
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in den methodenspezifischen Untersuchungsverfahren zur Erkennung pathologischer Funktionen am Bewegungssystem in 100 übenden Sitzungen |
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in der Pathophysiologie der Nociception und des Schmerzes, der Erkennung der reflektorisch gesteuerten Wechselbeziehungen zwischen Bewegungssystem und anderen Funktionssystemen und damit in der pathogenetischen Einordnung der erhobenen und erhaltenen funktionspathologischen Befunde einschließlich der Differentialdiagnostik zu pathologischen Strukturveränderungen in 100 übenden Sitzungen |
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in der methodenspezifischen Therapie in jeweils 50 übenden Sitzungen bei |
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den reversibel-hypomobilen Funktionsstörungen an Extremitätengelenken, Bewegungssegmenten der Wirbelsäule und den Sakroiliakalgelenken |
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peripheren und zentralen Störungen der Muskelfunktion |
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hypomobilen Funktionsstörungen |
2. Teilnahme an Kursen von insgesamt mindestens 292 Stunden Dauer gemäß den
Empfehlungen zur inhaltlichen und zeitlichen Gestaltung der in der Weiterbildungsordnung
vorgeschriebenen Kurse