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Prof. Köhler
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Richtlinien Weiterbildung Zusatzbezeichnung Homöopathie

1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
Analyse von 50 Krankheitsfällen (Papierfälle, Patientenvorstellung, Video, eigene Fälle, Life-Fälle)
Dokumentation von 10 Behandlungsfällen
Dokumentation der Analyse und Arzneidiagnose bei 10 vorgegebenen Krankheitsfällen, bei denen aus 100 beherrschten Arzneimitteln ausgewählt wird
2. Teilnahme an 6 Kursen von 1 Woche Dauer mit je mindestens 40 Stunden gemäß den Empfehlungen zur inhaltlichen und zeitlichen Gestaltung der in der Weiterbildungsordnung vorgeschriebenen Kurse.
Bei einem 6monatigen Lehrgang in der Homöopathie sind die gleichen Inhalte nachzuweisen.

Evaluation der Weiterbildung
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Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
Gesundheitsinformationen Sachsen
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Fortbildungszertifikat
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Ärzte für Sachsen
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