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Prof. Köhler
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Richtlinien Weiterbildung Zusatzbezeichnung Phlebologie

1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
Selbständige Durchführung und Befundung von 100 Untersuchungen mit der Photophlethysmographie, der Phlebodynamometrie und Venenverschlußplethysmographie
Selbständige Durchführung der Sklerosierungstherapie bei 100 Patienten
Selbständige Durchführung der Behandlung der chronischen Veneninsuffizienz und ihrer Komplikationen einschließlich des Ulcus cruris bei 300 Patienten
Selbständige Durchführung, Behandlung und Nachbehandlung von thrombotischen Erkrankungen der Venen, der unteren Extremitäten bei 100 Patienten ausschließlich aktiv wiedereröffnender Verfahren
Selbständige Durchführung der Kompressionstherapie mit 100 Kompressionswechselverbänden, 20 Kompressionsdauerverbänden und 100 apparativen intermittierenden Kompressionsbehandlungen
Selbständige Durchführung von 50 operativen Eingriffen am epifaszialen Venensystem der unteren Extremitäten, z.B. Phlebextraktion, Perforantenligatur, Miniphlebochirurgie und Varikotomie

Evaluation der Weiterbildung
Evaluation der Weiterbildung
Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
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Fortbildungszertifikat
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Ärzte für Sachsen
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