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Prof. Köhler
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Richtlinien Weiterbildung Zusatzbezeichnung Psychoanalyse

1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
Grundlagen der Psychoanalyse, hierzu gehört die Teilnahme an Kursen und Seminaren von 240 Stunden über
·  psychoanalytische Entwicklungstheorie
·  psychoanalytische Persönlichkeitslehre
·  allgemeine und spezielle psychoanalytische Krankheitslehre einschließlich psychiatrischer und psychosomatischer Krankheitsbilder
·  Traumlehre
·  Kulturtheorie und analytische Sozialpsychologie
·  Theorie der psychoanalytischen Untersuchungs- und Behandlungstechnik
·  Indikationsstellung und prognostische Gesichtspunkte verschiedener Behandlungsverfahren einschließlich präventiver und rehabilitativer Aspekte
Verfahren der Psychoanalyse, dazu gehören:
·  psychoanalytisches Erstinterview und tiefenpsychologische biographische Anamnese
·  analytische Psychotherapie (Analyse von Übertragung, Gegenübertragung und des Widerstandes unter Nutzung regressiver Prozesse)
psychiatrische Diagnostik, dazu gehören:
·  psychiatrische Anamnese und Befunderhebung sowie Klassifikation psychiatrischer Erkrankungen bei 60 Patienten
·  Diagnostik und Differentialdiagnostik zur Abgrenzung von Psychosen, Neurosen und körperlich begründbaren Psychosen
·  allgemeine und spezielle Psychopathologie
weitere Verfahren der Psychoanalyse, dazu gehören:
·  psychoanalytische Kurz- und Fokaltherapie
·  psychoanalytische Gruppen-, Paar- und Familientherapie
Selbsterfahrung in einer Lehranalyse über 250 Stunden kontinuierlich weiterbildungsbegleitend mit drei Einzelsitzungen pro Woche
psychoanalytischen Behandlung, dazu gehören:
·  20 kontinuierlich supervidierte und dokumentierte Untersuchungen mit nachfolgenden Sitzungen zur Beratung oder zur Einleitung der Behandlung sowie der Teilnahme an einem Fallseminar zur Untersuchungstechnik
·  600 kontinuierlich supervidierte und dokumentierte Behandlungsstunden, davon zwei psychoanalytische Behandlungen von 250 Stunden einschließlich der Teilnahme an einem begleitenden Fallseminar. Eine Behandlung muß abgeschlossen sein.

Evaluation der Weiterbildung
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Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
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Fortbildungszertifikat
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Ärzte für Sachsen
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