1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
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Grundlagen der Psychoanalyse, hierzu gehört die Teilnahme an Kursen und Seminaren von 240 Stunden über |
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psychoanalytische Entwicklungstheorie |
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psychoanalytische Persönlichkeitslehre |
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allgemeine und spezielle psychoanalytische Krankheitslehre einschließlich psychiatrischer und psychosomatischer Krankheitsbilder |
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Traumlehre |
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Kulturtheorie und analytische Sozialpsychologie |
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Theorie der psychoanalytischen Untersuchungs- und Behandlungstechnik |
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Indikationsstellung und prognostische Gesichtspunkte verschiedener Behandlungsverfahren einschließlich präventiver und rehabilitativer Aspekte |
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Verfahren der Psychoanalyse, dazu gehören: |
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psychoanalytisches Erstinterview und tiefenpsychologische biographische Anamnese |
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analytische Psychotherapie (Analyse von Übertragung, Gegenübertragung und des Widerstandes unter Nutzung regressiver Prozesse) |
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psychiatrische Diagnostik, dazu gehören: |
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psychiatrische Anamnese und Befunderhebung sowie Klassifikation psychiatrischer Erkrankungen bei 60 Patienten |
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Diagnostik und Differentialdiagnostik zur Abgrenzung von Psychosen, Neurosen und körperlich begründbaren Psychosen |
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allgemeine und spezielle Psychopathologie |
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weitere Verfahren der Psychoanalyse, dazu gehören: |
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psychoanalytische Kurz- und Fokaltherapie |
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psychoanalytische Gruppen-, Paar- und Familientherapie |
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Selbsterfahrung in einer Lehranalyse über 250 Stunden kontinuierlich weiterbildungsbegleitend mit drei Einzelsitzungen pro Woche |
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psychoanalytischen Behandlung, dazu gehören: |
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20 kontinuierlich supervidierte und dokumentierte Untersuchungen mit nachfolgenden Sitzungen zur Beratung oder zur Einleitung der Behandlung sowie der Teilnahme an einem Fallseminar zur Untersuchungstechnik |
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600 kontinuierlich supervidierte und dokumentierte Behandlungsstunden, davon zwei psychoanalytische Behandlungen von 250 Stunden einschließlich der Teilnahme an einem begleitenden Fallseminar. Eine Behandlung muß abgeschlossen sein. |