1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
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Grundlagen der Psychotherapie, hierzu gehört die Teilnahme an Kursen und Seminaren von 140 Stunden über |
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Entwicklungspsychologie und Persönlichkeitslehre |
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allgemeine und spezielle Neurosenlehre |
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Tiefenpsychologie |
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Lernpsychologie |
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Psychodynamik der Familie und der Gruppe |
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Psychopathologie |
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Psychosomatik |
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Technik der Erstuntersuchung |
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Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren einschließlich Prävention und Rehabilitation |
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Verfahren der Psychotherapie, dazu gehören: |
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tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie einzeln, bei Paaren und Familien sowie in der Gruppe oder Verhaltenstherapie einzeln, bei Paaren und Familien sowie in der Gruppe |
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ein Entspannungsverfahren, autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder konzentrative Entspannung, jeweils 8 Doppelstunden |
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ein weiteres wissenschaftlich anerkanntes Verfahren (vorzugsweise im anderen Hauptverfahren), hierzu gehört die Teilnahme an einem anwendungsorientierten Kurs über 50 Stunden |
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psychiatrische Diagnostik, dazu gehören: |
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psychiatrische Anamnese und Befunderhebung sowie Klassifikation psychiatrischer Erkrankungen bei 60 Patienten |
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Diagnostik und Differentialdiagnostik zur Abgrenzung von Psychosen, Neurosen und körperlich begründbaren Psychosen |
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allgemeine und spezielle Psychopathologie |
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Teilnahme an einer kontinuierlichen Balint-Gruppe über 35 Doppelstunden. In der Verhaltenstherapie ist die Balint-Gruppe der verhaltenstherapeutischen Fallbesprechungsgruppe gleichgestellt |
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Selbsterfahrung über 150 Stunden in der tiefenpsychologischen Einzelselbsterfahrung oder 70 Doppelstunden in der tiefenpsychologischen Gruppenselbsterfahrung oder 60 Doppelstunden in der verhaltenstherapeutischen Gruppenselbsterfahrung, davon kann ein Drittel der Stundenzahl auch in Einzelsitzungen absolviert werden.
Die Einzelselbsterfahrung oder Gruppenselbsterfahrung ist je nach Behandlungsschwerpunkt tiefenpsychologisch oder verhaltenstherapeutisch orientiert |
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Psychotherapeutische Behandlung, dazu gehören: |
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10 dokumentierte tiefenpsychologische, biographische Anamnesen oder diagnostische Verhaltensanalysen |
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3 abgeschlossene, kontinuierlich supervidierte und dokumentierte tiefenpsychologische Einzelbehandlungen von insgesamt 150 Stunden oder |
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6 abgeschlossene kontinuierlich supervidierte und dokumentierte verhaltenstherapeutische Behandlungen von insgesamt 150 Stunden |