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Prof. Köhler
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Richtlinien Weiterbildung Zusatzbezeichnung Rehabilitationswesen

1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
Selbständige Erstellung individueller Rehabilitationspläne für
·  10 behinderte Kinder unterschiedlichen Alters
·  10 jugendliche Unfallverletzte im berufsfähigen Alter
·  je 3 Erwachsene mit Ansprüchen an Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitsverwaltung
·  10 Behinderte aus der geriatrischen Rehabilitation
10 Rehabilitationsgutachten einschließlich der psychosozialen Aspekte
50 medizinisch begründete Stellungnahmen zur gezielten Einweisung in eine Rehabilitationseinrichtung
2. Teilnahme an 2 Kursen von je mindestens 4 Wochen Dauer gemäß den Empfehlungen zur inhaltlichen und zeitlichen Gestaltung der in der Weiterbildungsordnung vorgeschriebenen Kurse

Evaluation der Weiterbildung
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Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
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Fortbildungszertifikat
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Ärzte für Sachsen
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