1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
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Selbständige Erstellung individueller Rehabilitationspläne für |
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10 behinderte Kinder unterschiedlichen Alters |
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10 jugendliche Unfallverletzte im berufsfähigen Alter |
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je 3 Erwachsene mit Ansprüchen an Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitsverwaltung |
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10 Behinderte aus der geriatrischen Rehabilitation |
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10 Rehabilitationsgutachten einschließlich der psychosozialen Aspekte |
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50 medizinisch begründete Stellungnahmen zur gezielten Einweisung in eine Rehabilitationseinrichtung |
2. Teilnahme an 2 Kursen von je mindestens 4 Wochen Dauer gemäß den
Empfehlungen zur inhaltlichen und zeitlichen Gestaltung der in der Weiterbildungsordnung
vorgeschriebenen Kurse