slaekDe slaekDe
Prof. Köhler
Prof. Köhler
Home >  Weiterbildung  >  Weiterbildungsrichtlinien  >  Abschnitt II  >  Sozialmedizin  > 
Druckversion

Richtlinien Weiterbildung Zusatzbezeichnung Sozialmedizin

1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
100 sozialmedizinische Gutachten, darunter Gutachten nach Aktenlage und Rehabilitationsentlassungsberichte mit sozialmedizinischer Leistungsbeurteilung
100 Gutachten für Sozialleistungsträger unter Berücksichtigung von Fragestellungen der Arbeitsfähigkeit, Berufsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Heil- und Hilfsmittelversorgung, Berufsförderung, Sozialgerichtsbarkeit und des Versorgungsrechtes
2. Teilnahme an 2 Kursen von je mindestens 4 Wochen Dauer gemäß den Empfehlungen zur inhaltlichen und zeitlichen Gestaltung der in der Weiterbildungsordnung vorgeschriebenen Kurse

Evaluation der Weiterbildung
Evaluation der Weiterbildung
Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
Gesundheitsinformationen Sachsen
Gesundheits-
informationen
Sachsen
Fortbildungszertifikat
Fortbildungszertifikat
Ärzte für Sachsen
Ärzte für Sachsen

 

 
  Die Sächsische Landesärztekammer bei Twitter    icon_facebook    Zugang zu meinem Netzwerk     zum Seitenanfang    zurück    Druckversion