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Sportmedizin
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Richtlinien Weiterbildung Zusatzbezeichnung Sportmedizin
1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
2. Teilnahme an 2 Kursen von je mindestens 120 Stunden Dauer gemäß
den Empfehlungen zur inhaltlichen und zeitlichen Gestaltung der in der Weiterbildungsordnung
vorgeschriebenen Kurse
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