1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
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Ätiologie, Symptomatologie, Diagnostik, Differentialdiagnostik bei Stimmstörungen, Sprachstörungen und Sprechstörungen aller Altersstufen |
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der Therapie der Stimm-, Sprach- und Sprechstörungen, hierzu gehören: |
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100 selbständig durchgeführte Hör-Screening-Untersuchungen, einschließlich Einordnung des Befundes in das Krankheitsbild |
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50 selbständige Befundbewertungen und -einordnungen von Tonschwellenaudiogrammen, davon 40 von hörgestörten Patienten |
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30 selbständige Befundbewertungen und -einordnungen von Sprachaudiogrammen, davon 25 von hörgestörten Patienten |
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50 selbständige Befundbewertungen und -einordnungen überschwelliger audiometrischer Untersuchungen, davon 40 von hörgestörten Patienten |
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100 selbständig durchgeführte Tympanometrien einschließlich Einordnung des Befundes in das Krankheitsbild |
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100 Lupenlaryngoskopien |
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50 Stroboskopien |
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100 erweiterte Untersuchungen bei Stimm-, Sprach- und Sprechstörungen |
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50 Nasen- und Nasenrachenendoskopien |
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20 selbständig durchgeführte und bewertete eingehende auditive Beurteilungen der Stimme, der Sprache und des Sprechens |
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30 Demonstrationen von Grundkenntnissen der Sprach- und Sprechtherapie sowie der Stimmtherapie an entsprechenden Patienten |
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30 Beratungen zu Präventivmaßnahmen und Beratungen zur Früherkennung von Stimm-, Sprach- und Sprechstörungen sowie zur Stimmhygiene |