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Prof. Köhler
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Richtlinien Weiterbildung Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen

1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
Hierzu sind nachfolgende Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalte nachzuweisen:
Ätiologie, Symptomatologie, Diagnostik, Differentialdiagnostik bei Stimmstörungen, Sprachstörungen und Sprechstörungen aller Altersstufen
der Therapie der Stimm-, Sprach- und Sprechstörungen, hierzu gehören:
·  100 selbständig durchgeführte Hör-Screening-Untersuchungen, einschließlich Einordnung des Befundes in das Krankheitsbild
·  50 selbständige Befundbewertungen und -einordnungen von Tonschwellenaudiogrammen, davon 40 von hörgestörten Patienten
·  30 selbständige Befundbewertungen und -einordnungen von Sprachaudiogrammen, davon 25 von hörgestörten Patienten
·  50 selbständige Befundbewertungen und -einordnungen überschwelliger audiometrischer Untersuchungen, davon 40 von hörgestörten Patienten
·  100 selbständig durchgeführte Tympanometrien einschließlich Einordnung des Befundes in das Krankheitsbild
·  100 Lupenlaryngoskopien
·  50 Stroboskopien
·  100 erweiterte Untersuchungen bei Stimm-, Sprach- und Sprechstörungen
·  50 Nasen- und Nasenrachenendoskopien
·  20 selbständig durchgeführte und bewertete eingehende auditive Beurteilungen der Stimme, der Sprache und des Sprechens
·  30 Demonstrationen von Grundkenntnissen der Sprach- und Sprechtherapie sowie der Stimmtherapie an entsprechenden Patienten
·  30 Beratungen zu Präventivmaßnahmen und Beratungen zur Früherkennung von Stimm-, Sprach- und Sprechstörungen sowie zur Stimmhygiene

Evaluation der Weiterbildung
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Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
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Fortbildungszertifikat
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Ärzte für Sachsen
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