1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
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Selbständige Durchführung des mikroskopischen Nachweises von Blut- und Darmparasiten einschließlich der Anreicherungsverfahren und Färbemethoden im Zusammenhang mit tropischen Infektionskrankheiten in 100 Fällen |
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Plasmodien |
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Trypanosomen |
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Mikrofilarien |
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Leishmanien |
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Amöben, Giardia und Kryptosporidien |
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Eier von Schistosomen und anderen Trematoden, Hakenwürmern, Ascaris, Trichuris, Ancylostoma, Strongyloides und Taenia (einschließlich Proglottiden) sowie Larven von Strongyloides |
2. Teilnahme an einem Kurs von insgesamt mindestens 3 Monaten Dauer gemäß
den Empfehlungen zur inhaltlichen und zeitlichen Gestaltung der in der Weiterbildungsordnung
vorgeschriebenen Kurse