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Umweltmedizin
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Richtlinien Weiterbildung Zusatzbezeichnung Umweltmedizin
1. Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte.
2. Teilnahme an einem Kurs von insgesamt mindestens 200 Stunden Dauer gemäß
den Empfehlungen zur inhaltlichen und zeitlichen Gestaltung der in der Weiterbildungsordnung
vorgeschriebenen Kurse
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