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Förderung der Weiterbildung
Entsprechend der bundesweiten „Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung” fördert die KV Sachsen zusammen mit den Krankenkassen finanziell die allgemeinmedizinische Weiterbildung in Sachsen.
Förderung im ambulanten Bereich:
Die Förderung im ambulanten Bereich beträgt 3.500 Euro pro Monat und Vollzeitstelle. In unterversorgten bzw. von Unterversorgung bedrohten Planungsbereichen werden die Förderbeträge um monatlich 500 Euro (Unterversorgung) bzw. 250 Euro (drohende Unterversorgung) erhöht.
Die Förderung eines Weiterbildungsverhältnisses wird auf Antrag des Praxisinhabers von der zuständigen KV-Bezirksgeschäftsstelle gewährt, wenn der Antragsteller die Weiterbildungsbefugnis besitzt und in seiner Praxis eine vorhandene Stelle zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin bzw. zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin mit einem geeignetem Bewerber besetzen kann. Weitere Informationen und Auskünfte zu den erforderlichen Anträgen erhalten Sie unter:
Ärzte in Weiterbildung (Kassenärztliche Vereinigung Sachsen)
Förderung im stationären Bereich:
Die Förderung im stationären Bereich zur Besetzung umgewandelter Stellen mit Ärzten in allgemeinmedizinischer Weiterbildung beträgt:
| Förderbetrag pro Monat besetzter Vollzeitstelle im Gebiet Innere Medizin mit ihren Teilgebieten: |
1.020 Euro |
| Erhöhung der monatlichen Förderhöhe für den stationären Teil der Weiterbildung in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung entsprechend der Weiterbildungsordnung: |
730 Euro |
Förderung erhalten die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung und Reha-Kliniken, ausgenommen sind die Stationen der Belegärzte. Die Fördermittel werden mit einem Antrags- und Nachweisformularsatz angefordert, den das Krankenhaus von der zentralen Registerstelle der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zugesandt bekommt oder von deren Internetseite herunterladen kann (www.dkgev.de).
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