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Prof. Köhler
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Weiterbildung Anästhesiologie

Inhalt

  Definition
Weiterbildungszeit
Inhalt und Ziel der Weiterbildung
 
  2.A.  Fachkunde:
2.A.1  Laboruntersuchungen
2.B.  Fakultative Weiterbildung:
2.B.1  Spezielle Anästhesiologische Intensivmedizin

 

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Definition:

Die Anästhesiologie umfaßt die allgemeine und lokale Anästhesie einschließlich deren Vor- und Nachbehandlung, die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer Eingriffe, die Wiederbelebung sowie die Intensivmedizin und die Schmerztherapie in Zusammenarbeit mit den für das Grundleiden zuständigen Ärzten.

 

 

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Weiterbildungszeit:

5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon 1 Jahr in der nichtspeziellen anästhesiologischen Intensivmedizin.
4 Jahre im operativen Bereich.
Angerechnet werden können auf die 4jährige Weiterbildung im operativen Bereich bis zu 1 Jahr Weiterbildung in der Chirurgie oder Herzchirurgie oder Innere Medizin oder Kinderchirurgie oder Klinische Pharmakologie oder Pharmakologie und Toxikologie oder Physiologie oder Transfusionsmedizin.
Angerechnet werden können auf das 1 Jahr Weiterbildung in der nichtspeziellen anästhesiologischen Intensivmedizin ½ Jahr in der Intensivmedizin in der Chirurgie oder Herzchirurgie oder Innere Medizin oder Kinderchirurgie oder Kinder- und Jugendmedizin oder Neurochirurgie.
1 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.

 

 

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Inhalt und Ziel der Weiterbildung:

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Durchführung von Narkosen unter Berücksichtigung sämtlicher einschlägiger Verfahren bei Eingriffen in allen operativen Gebieten, in den Verfahren der Lokal- und Leitungsanästhesie, den Maßnahmen zur Herz-Lungen-Wiederbelebung und zur Schockbehandlung, der Dauerbeatmung mit Respiratoren, sowie der Transfusions- und Infusionstherapie, der Einleitung weiterer diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen und in den theoretischen und medizinischen Grundlagen des Gebietes.

Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über Röntgendiagnostik der Thoraxorgane sowie die Vergiftungsbehandlung, die Tracheotomie und notfallmäßige Schrittmacheranwendung.

Hierzu gehören in der Anästhesiologie
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
den pathophysiologischen Grundlagen zur Beurteilung der Operabilität und der Auswirkungen des operativen Eingriffes
Erkennung und Behandlung von Störungen des Wasser-, Elektrolyt- und Säure-Basen-Haushaltes
den pathophysiologischen Grundlagen und Techniken der Herz-Lungen-Wiederbelebung und der Schockbehandlung in allen Altersstufen
den pathophysiologischen Grundlagen und Techniken der nichtspeziellen Intensivmedizin des Gebietes mit der Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der vitalen Funktionen einschließlich der pathophysiologischen Grundlagen und Techniken der Infusionsbehandlung
den fachspezifischen Grundlagen der Ernährungsmedizin
den pathophysiologischen Grundlagen und Techniken der prä- und postoperativen Atemtherapie
dem Bluttransfusionswesen
der Durchführung
·  der künstlichen Beatmung mittels Atemspende und einfacher Beatmungsgeräte, der oralen und nasalen Intubation, der Notfallbronchoskopie, der Dauerbeatmung unter Anwendung maschineller Respiratoren und der Beurteilung von Analysen der Blutgase und des Säuren-Basen-Haushaltes
·  der Maßnahmen beim Herz-Kreislaufstillstand einschließlich der Atemspende, der externen Herzdruckmassage und der Anwendung elektrotherapeutischer Verfahren
·  der interdisziplinären Therapie von Schmerzzuständen mit den Methoden des Gebietes
der Methodik und Durchführung des Grundleistungslabors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde
der Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen für das allgemeine Labor des Gebietes sowie in der Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild
der Methodik und Durchführung des speziellen Labors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde
der Pharmakologie der im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel (Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens (auch Kosten-/Nutzenrelation), Risiken des Arzneimittelmißbrauchs, gesetzliche Auflagen bei der Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie die hierbei zu beachtenden ethischen Grundsätze
der Dokumentation von Befunden, im ärztlichen Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen der Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugend- und Arbeitsschutzgesetz und andere Bestimmungen einschließlich der Medizin-Geräteverordnung) und für die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen
einer Mindestzahl selbständig durchgeführter Anästhesien
·  in den chirurgischen Gebieten und Schwerpunkten
·  in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe unter Einbeziehung von Anästhesien bei Kaiserschnitten
·  bei operativen Eingriffen bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
·  bei Anästhesien in wenigstens 2 weiteren operativen Gebieten unter Einbeziehung von Eingriffen im Kopf-Halsbereich
einer Mindestzahl selbständig durchgeführter peripherer Regionalanästhesien und rückenmarksnaher Regionalanästhesien
der Mitwirkung bei Anästhesien für intrathorakale Eingriffe
der Lungenfunktionsdiagnostik
der EKG-Diagnostik, soweit sie für die Festlegung des Anästhesieverfahrens und die Patientenüberwachung während der Anästhesie oder im Rahmen der Intensivmedizin erforderlich ist
in der psychosomatischen Grundversorgung
in der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung

1.1 Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über
die Röntgendiagnostik der Thoraxorgane
die Behandlung von Vergiftungen, die Tracheotomie und notfallmäßige Anwendung von Schrittmachern
die Durchführung der Laboruntersuchungen

 

 

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2.A. Fachkunde
2.A.1 Fachkunde in Laboruntersuchungen in der Anästhesiologie

Weiterbildungszeit: ½ Jahr

Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung des allgemeinen Labors des Gebietes.

 

 

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2.B.1 Fakultative Weiterbildung in der Speziellen Anästhesiologischen Intensivmedizin

Definition:
Die Spezielle Anästhesiologische Intensivmedizin umfaßt in Zusammenarbeit mit den für das Grundleiden zuständigen Ärzten die Intensivüberwachung und Intensivbehandlung von Patienten, deren Vitalfunktionen oder Organfunktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört sind und durch intensivtherapeutische Verfahren unterstützt oder aufrechterhalten werden müssen.

Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1 Jahr der Weiterbildung in der Speziellen Anästhesiologischen Intensivmedizin muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
Angerechnet werden können 12 Monate Intensivmedizin während der Weiterbildung in Anästhesiologie.

Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in den theoretischen Grundlagen und der praktischen Durchführung der Intensivüberwachung und Intensivbehandlung des Gebietes einschließlich der Beatmungsverfahren, Ernährungsregimes und speziellen intensivmedizinischen Verfahren des Gebietes.

Hierzu gehören in der Speziellen Anästhesiologischen Intensivmedizin
1. Spezielle Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
der differenzierten Beatmungstechnik einschließlich der Beatmungsentwöhnung, insbesondere bei Langzeitbeatmung, sowie den für die Beatmung notwendigen Analgesierungs- und Sedierungsverfahren
den extrakorporalen Ersatzverfahren bei akutem Organversagen
der therapeutischen Bronchoskopie
der differenzierten Elektrotherapie des Herzens
den differenzierten Punktions- und Katheterisierungstechniken des Gefäßsystems einschließlich hierbei durchführbarer Meßverfahren
der physikalisch-pharmakologischen Hypothermie
der differenzierten Intensivtherapie bei oder nach Operationen, Traumata und bei Organversagen einschließlich der Herz-Lungen-Wiederbelebung
der interdisziplinären Behandlungskoordination mit den für das Grundleiden zuständigen Ärzten

1.1 Vermittlung und Erwerb spezieller Kenntnisse über
betriebliche, organisatorische sowie rechtliche und ethische Aspekte der Intensivmedizin
die nichtoperative Intensivüberwachung und -behandlung

Evaluation der Weiterbildung
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Fortbildungszertifikat
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Ärzte für Sachsen
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