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Weiterbildung Arbeitsmedizin
Inhalt
Definition:
Die Arbeitsmedizin umfaßt die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit, Beruf und Gesundheit. Dazu gehört insbesondere die Verhütung von Unfällen sowie die Vorbeugung und Erkennung von Erkrankungen, die durch das Arbeitsgeschehen verursacht werden können und die Mitwirkung bei der Einleitung der sich aus solchen Unfällen und Erkrankungen ergebenden medizinischen Rehabilitation sowie bei der Durchführung berufsfördernder Rehabilitation.
Weiterbildungszeit:
4 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
2 Jahre Weiterbildung in Innerer Medizin, davon 1 Jahr Akutkrankenhaus1).
Angerechnet werden können auf die 2jährige Weiterbildung in Innere Medizin bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Allgemeinmedizin oder Chirurgie oder Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie oder Orthopädie oder innerhalb dieses Jahres bis zu ½ Jahr Weiterbildung in Anästhesiologie oder Hygiene und Präventive Umweltmedizin oder Laboratoriumsmedizin oder Physiologie oder 6 Monate Tätigkeit in Toxikologie.
1 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Mindestens 21 Monate Weiterbildung in praktischer Tätigkeit in der Arbeitsmedizin.
Ein 3monatiger theoretischer Kurs über Arbeitsmedizin, der in höchstens sechs Abschnitte geteilt werden darf.
1) Ein Akutkrankenhaus ist ein Krankenhaus, bei dem für Akutfälle Tag- und auch Nachtaufnahmebereitschaft besteht und ein breites Spektrum akuter Behandlungsfälle vorliegt.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Grundlagen der Arbeitsmedizin einschließlich der Arbeitsphysiologie, der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Diagnostik, der Arbeitspsychologie und der Arbeitspathologie.
Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über Sozialversicherungsmedizin, Arbeits- und Betriebssoziologie und Rehabilitation.
Hierzu gehören in der Arbeitsmedizin
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
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Aufgaben und Organisation der Arbeitsmedizin |
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Arbeitswelt und Arbeitsorganisation |
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der speziellen Berufskunde |
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Pathologie und Klinik der Berufskrankheiten, insbesondere der verschiedenen auslösenden Noxen |
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dem Einsatz chronisch Erkrankter in der Arbeitswelt |
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der Arbeits- und Industriehygiene mit den verschiedenen beeinflussenden Faktoren sowie der damit in Verbindung stehenden Umwelthygiene |
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der Arbeitsphysiologie, Arbeitsergonomie einschließlich der Arbeits- und Betriebspsychologie |
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der Methodik und Durchführung des Grundleistungslabors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde |
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der Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen für das allgemeine Labor des Gebietes sowie in der Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild |
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der Methodik und Durchführung des speziellen Labors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde |
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den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsmaßnahmen |
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den Arbeitschutz- und Unfallverhütungsvorschriften |
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der psychosomatischen Grundversorgung |
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der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung |
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der Begutachtung |
1.1 Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über
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Sozialmedizin und Sozialversicherungsmedizin |
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Epidemiologie, Dokumentation und Statistik |
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Arbeits- und Betriebssoziologie |
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arbeitsmedizinische Gesundheitsberatung und -förderung einschließlich Tropenhygiene und Umweltschutz und Verkehrsmedizin |
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Rehabilitation am Arbeitsplatz |
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die Durchführung der Laboruntersuchungen |
4.A. Fachkunde 4.A.1 Fachkunde in Laboruntersuchungen in der Arbeitsmedizin
Weiterbildungszeit: ½ Jahr
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung des allgemeinen Labors des Gebietes.
4.A.2 Fachkunde Suchtmedizinische Grundversorgung in der Arbeitsmedizin
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Prävention, Diagnostik, Therapie und Frührehabilitation von Suchterkrankungen, welche über die im jeweiligen Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, insbesondere in der Entzugs- und Substitutionsbehandlung im Rahmen eines Behandlungskonzeptes. Krisenintervention, Pharmakotherapie und Psychotherapie der Sucht und ihrer Folgen, sowie in der Organisation der Frührehabilitation, den allgemeinen und speziellen Rechtsvorschriften, den sozialmedizinischen Möglichkeiten der Suchtbehandlung, dem Versicherungs- und Rentenwesen sowie dem Sozialhilfebereich.
Mindestdauer der Weiterbildung: Teilnahme an einem Kurs über suchtmedizinische Grundversorgung von 50 Stunden Dauer.
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