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Anlage 1
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Öffentliches Gesundheitswesen
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Weiterbildung Öffentliches Gesundheitswesen
Inhalt
Definition:
Das Öffentliche Gesundheitswesen umfaßt die ärztliche Tätigkeit in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, die dazu bestimmt sind, unmittelbar den Gesundheitszustand der Bevölkerung und bestimmter Bevölkerungsteile zu ermitteln und laufend zu überwachen, ihnen drohende Gefahren festzustellen und zu beseitigen oder auf die Beseitigung hinzuwirken sowie die körperliche und geistige Gesundheit der Bevölkerung insgesamt und besonderer Gruppen sowie das gesundheitsbewußte Verhalten des einzelnen zu fördern. Die wesentlichen Aufgaben liegen im Bereich der Beobachtung, Begutachtung und Wahrung der gesundheitlichen Belange der Bevölkerung einschließlich der Beratung der Träger öffentlicher Aufgaben in gesundheitlichen Fragen. Dazu gehören insbesondere Planungs- und Gestaltungsaufgaben in der Gesundheitsförderung und der gesundheitlichen Versorgung, allgemeine und spezielle öffentliche Hygiene einschließlich des gesundheitlichen Umweltschutzes, Gesundheitsaufsicht, Beratung und Aufklärung der Bevölkerung in gesundheitlichen Fragen, die Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten sowie die Einleitung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen und die Erstellung ärztlicher Gutachten für Behörden und Körperschaften.
Weiterbildungszeit:
Die Weiterbildungszeit umfaßt 5 Jahre
3 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 Weiterbildungsordnung:
davon
12 Monate Weiterbildung in Allgemeinmedizin oder Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin
und
18 Monate Weiterbildung in einer Einrichtung des Öffentlichen Gesundheitswesens, davon mindestens 9 Monate an einem Gesundheitsamt sowie
erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs für Öffentliches Gesundheitswesen von 6 Monaten Dauer, der in Abschnitte geteilt werden darf.
Auf den Kurs für Öffentliches Gesundheitswesen von 6 Monaten Dauer kann der theoretische Teil eines anerkannten und erfolgreich abgeschlossenen Kurses über Public Health bis zu 3 Monate angerechnet werden.
2 Jahre klinische Tätigkeit:
davon
1½ Jahre klinische Tätigkeit in Allgemeinmedizin oder Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin
und
6 Monate klinische Tätigkeit in Psychiatrie und Psychotherapie.
Auf die 1½ Jahre klinische Tätigkeit in Allgemeinmedizin oder Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin können 6 Monate klinische Tätigkeit in Anästhesiologie oder Arbeitsmedizin oder Chirurgie oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder Laboratoriumsmedizin oder Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie oder Neurologie oder Orthopädie oder Psychiatrie und Psychotherapie oder Strahlentherapie oder Urologie angerechnet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Überwachung und Ermittlung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung und bestimmter Bevölkerungsteile, in der Erkennung von Gesundheitsgefahren, in der Beurteilung der Möglichkeiten, diese zu beseitigen oder auf die Beseitigung hinzuwirken, in der Förderung der Gesundheit der Bevölkerung insgesamt und einzelner Gruppen, in der Befähigung, die Bevölkerung in gesundheitlichen Fragen zu beraten und aufzuklären, in der Befähigung, die für die allgemeine und spezielle Hygiene einschließlich des gesundheitlichen Umweltschutzes notwendigen Maßnahmen durchzuführen sowie in der Wahrnehmung von Planungsaufgaben im gesundheitlichen Interesse der Bevölkerung.
Befähigung zur Einleitung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen und zur Erstellung ärztlicher Gutachten für Behörden und Körperschaften.
Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die Verfahren der empirischen Sozialforschung, die Biostatistik, die Toxikologie sowie die Gesundheitspolitik.
Hierzu gehören im Öffentlichen Gesundheitswesen
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
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Recht und Verfahren der öffentlichen Gesundheitsverwaltung, |
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Medizinalaufsicht bei Gesundheitsberufen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, |
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Planungs-, Aufsichts-, Ordnungs- und Beratungsaufgaben zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung, |
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Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz und Impfprophylaxe, |
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Gesundheitshilfe für Schwangere, Kinder und Jugendliche, Senioren, Behinderte, chronisch Kranke, psychisch Kranke und Suchtkranke, |
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Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie und Gesundheitsforschung, |
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Qualitätssicherung im Öffentlichen Gesundheitswesen, |
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Aufgabe des Managements im Gesundheitswesen, |
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Fachspezifische Begutachtung, |
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Grundlagen der Hygiene unter besonderer Berücksichtigung der Krankenhaus-, Praxis- Sozial-, Umwelt- und Kommunalhygiene, |
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Gesundheitlicher Umweltschutz einschließlich der technischen Verfahren zur Verhütung und Verringerung umweltbedingter Gesundheitsschäden unter besonderer Berücksichtigung der Epidemiologie umweltbedingter Erkrankungen, |
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Grundlage der Rehabilitationsmedizin unter Berücksichtigung entsprechender sozialer Bezugsfelder, |
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Betreuung von Obdachlosen und Randgruppen, |
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Beratung und Förderung von Selbsthilfegruppen, |
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Grundlagen der Schul- und Jugendmedizin, |
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Grundlagen der Wohnungs-, Freizeit- und Ernährungsmedizin. |
1.1. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen in
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Biostatistik, |
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Gesundheitsökonomie, |
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Sozialmedizin, |
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Sozialpädiatrie, |
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Sozialpsychiatrie, |
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Sozial- und gerichtsmedizinische Begutachtung, |
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Toxikologie, |
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Rettungswesen, Zivil- und Katastrophenschutz. |
27.A. Fachkunde 27.A.1 Fachkunde Suchtmedizinische Grundversorgung im Öffentlichen Gesundheitswesen
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Prävention, Diagnostik, Therapie und Frührehabilitation von Suchterkrankungen, welche über die im jeweiligen Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, insbesondere in der Entzugs- und Substitutionsbehandlung im Rahmen eines Behandlungskonzeptes. Krisenintervention, Pharmakotherapie und Psychotherapie der Sucht und ihrer Folgen, sowie in der Organisation der Frührehabilitation, den allgemeinen und speziellen Rechtsvorschriften, den sozialmedizinischen Möglichkeiten der Suchtbehandlung, dem Versicherungs- und Rentenwesen sowie dem Sozialhilfebereich.
Mindestdauer der Weiterbildung: Teilnahme an einem Kurs über suchtmedizinische Grundversorgung von 50 Stunden Dauer.
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