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Frauenheilkunde und Geburtshilfe
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Weiterbildung Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Inhalt
Definition:
Die Frauenheilkunde und Geburtshilfe umfaßt die Erkennung, Verhütung, konservative und operative Behandlung einschließlich der psychosomatischen Aspekte der Erkrankung sowie die Nachsorge der Krankheiten der weiblichen Geschlechtsorgane und der Brustdrüsen, die gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, sowie die Überwachung normaler und pathologischer Schwangerschaften sowie die Vorbereitung, Durchführung und Nachbehandlung normaler und pathologischer Geburten, einschließlich der erforderlichen Operationen.
Weiterbildungszeit:
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon mindestens 3 Jahre im Stationsdienst.
Angerechnet werden können ½ Jahr Weiterbildung in Anästhesiologie oder Anatomie oder Chirurgie oder Humangenetik oder Pathologie oder Urologie.
2 Jahre der Weiterbildung können bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Prävention, Diagnostik und Therapie gynäkologischer, auch gynäkologisch-endokrinologischer und onkologischer Erkrankungen aller Altersstufen, einschließlich der gebietsbezogenen Sonographie und Laboratoriumsuntersuchungen, der Schockbehandlung und der Herz-Lungen-Wiederbelebung, der Thromboseprophylaxe, der Lokal- und Regionalanästhesie, der Deutung gynäkologischer Röntgenaufnahmen, der Anwendung und Beurteilung zytodiagnostischer Verfahren, in der Mutterschaftsvorsorge, in der Prävention, Diagnostik und Therapie von Schwangerschaftserkrankungen und Risikoschwangerschaften und der Wochenbettbetreuung, in der Psychosomatik des Gebietes, der Urogynäkologie, der Indikationsstellung für plastisch-operative und rekonstruktive Verfahren im Genitalbereich und an der Mamma sowie den Grundlagen der Humangenetik.
Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die gynäkologische Strahlenbehandlung und die Anästhesieverfahren des Gebietes
Hierzu gehören in der Frauenheilkunde
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
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Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Diagnostik und Differentialdiagnostik gynäkologischer Erkrankungen einschließlich instrumenteller, apparativer, operativer und invasiver Untersuchungs- und Operationsmethoden |
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Indikationsstellung und Durchführung der konservativen und Indikationsstellung zur operativen Behandlung gynäkologischer Erkrankungen einschließlich onkologischer Erkrankungen unter Einbeziehung medikamentöser Behandlungsformen |
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einer Mindestzahl selbständig durchgeführter nichtspezieller operativer Eingriffe am äußeren und inneren Genitale auch mit endoskopischen Methoden des Gebietes sowie die Mitwirkung bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade einschließlich der Behandlung prä- und postoperativ auftretender Komplikationen |
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Untersuchungen zur Früherkennung gynäkologischer Krebserkrankungen |
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der Urogynäkologie |
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der Entnahme und Herstellungstechnik zytologischer Präparate der weiblichen Genitalorgane und der Mamma, sowie der Verwertung und Umsetzung zytologischer Befundberichte in der Therapieplanung |
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der Methodik und Durchführung des Grundleistungslabors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde |
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der Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen für das allgemeine Labor des Gebietes sowie in der Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild |
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der Methodik und Durchführung des speziellen Labors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde |
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der Physiologie und Pathophysiologie der Ovarialfunktion einschließlich der Diagnostik und Behandlung der Ovarialfunktionsstörung, der Antikonzeption und Familienplanung |
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der Diagnostik und Basistherapie der weiblichen Sterilität sowie der hormonellen und biochemischen Überwachung der Schwangerschaft |
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Diagnostik, Beratung und Behandlung bei gynäkologischen Erkrankungen des Kindes- und Adoleszenzalters |
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der gebietsbezogenen Diagnostik und Behandlung bei psychosomatischen, psychosozialen und psychosexuellen Störungen unter Berücksichtigung der gesellschaftsspezifischen Stellung der Frau |
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der Beratung und Indikationsstellung zum Schwangerschaftsabbruch unter Berücksichtigung der gesundheitlichen und psychischen Risiken sowie der gesetzlichen Grundlagen |
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Nachsorge und Rehabilitation bei gynäkologischen Erkrankungen, insbesondere bei der Betreuung gynäkologischer Tumorpatientinnen |
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Indikationsstellung und Durchführung von Infusionen und Transfusionen |
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der Lokal- und Regionalanästhesie |
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fachspezifischen Grundlagen in Ernährungsmedizin |
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der selbständigen Durchführung, Befundung und Dokumentation der Sonographie der Beckenorgane auch mittels endosonographischer Verfahren |
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der Pharmakologie der im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel (Pharmakokinetik,Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens (auch Kosten-/Nutzenrelation), der Risiken des Arzneimittelmißbrauchs, der gesetzlichen Auflagen bei der Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie der hierbei zu beachtenden ethischen Grundsätze |
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den gebräuchlichen Anästhesieverfahren, Schockbehandlung und Herz-Lungen-Wiederbelebung |
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der Prophylaxe und Behandlung von Gerinnungsstörungen |
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der Indikationsstellung zur gynäkologischen Strahlenbehandlung |
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der Indikationsstellung zu plastisch-operativen und rekonstruktiven Eingriffen im Genitalbereich, an der Bauchdecke und an der Mamma |
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den Grundlagen der Humangenetik |
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der Schmerztherapie gynäkologischer, auch onkologischer Erkrankungen |
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der Dokumentation von Befunden, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen der Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugend- und Arbeitsschutzgesetz und andere Bestimmungen) und für die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen |
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der psychosomatischen Grundversorgung |
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der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung |
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der Begutachtung |
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Durchführung der gebietsbezogenen allgemeinen Schmerztherapie |
1.1 Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über
- die Röntgendiagnostik des Gebietes einschließlich des Strahlenschutzes
- die Sonographie und andere apparative Diagnostik der Mamma
- gynäkologische Balneologie und Naturheilverfahren
- die Durchführung der Laboruntersuchungen
Hierzu gehören in der Geburtshilfe
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
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Physiologie, Pathophysiologie und Feststellung der Schwangerschaft, der Diagnostik und Differentialdiagnostik schwangerschaftsbedingter Erkrankungen einschließlich der Erkennung von Risikoschwangerschaften |
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der Schwangerenbetreuung (Mutterschaftsvorsorge), den Möglichkeiten der pränatalen Diagnostik, der Prophylaxe und Behandlung von Schwangerschaftserkrankungen und Komplikationen sowie der gesundheitlichen und psychologischen Führung während der Schwangerschaft |
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Beherrschung der geburtshilflichen Diagnostik einschließlich der selbständigen Durchführung, Befundung und Dokumentation von Sonographien einschließlich endosonographischer Verfahren sowie anderer Methoden der antepartalen Überwachung von Mutter und Kind |
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der Leitung normaler Geburten sowie der selbständigen Versorgung von Dammschnitten und Geburtsverletzungen |
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der Indikationsstellung und Durchführung geburtshilflicher Operationen |
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der Erkennung von Anpassungsstörungen, Abweichungen von der normalen somatischen Entwicklung und Erkennen von Erkrankungen des Neugeborenen einschließlich der Blutgruppenunverträglichkeit |
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der Betreuung des gesunden Neugeborenen gemeinsam mit dem Kinderarzt für die Dauer des Wochenbettes |
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der Betreuung der Wöchnerin einschließlich Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Wochenbett |
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den Grundlagen der Humangenetik |
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der psychosomatischen Grundversorgung |
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der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung |
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der Begutachtung |
9.A. Fachkunde 9.A.1 Fachkunde in Laboruntersuchungen in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Weiterbildungszeit: ½ Jahr
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung des allgemeinen Labors des Gebietes.
9.A.2 Fachkunde in gynäkologischer Exfoliativ-Zytologie
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten in der Auswertung der exfoliativen Zytologie.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig ausgewerteter Präparate.
9.A.3 Fachkunde in gynäkologischer Aspirations- und Punktatzytologie des Genitales und der Mamma
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten in der Auswertung der Aspirations- und Punktatzytologie des Gebietes.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig ausgewerteter Präparate.
9.A.4 Fachkunde Sonographie der Brustdrüse in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Brustdrüse, hierzu gehören:
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Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation der Ultraschalldiagnostik
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200 B-mode Sonographien der Brustdrüse |
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9.A.5 Fachkunde Mammographie in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Mammographie, hierzu gehören:
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Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation der Mammographie bei 100 Patientinnen, darüber hinaus selbständige Indikationsstellung und Befundbewertung der Mammographie bei 500 Patientinnen |
Die Weiterbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
9.A.6 Fachkunde Sonographie der Gefäße des weiblichen Genitalsystems in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Gefäße des weiblichen Genitalsystems, hierzu gehören:
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Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation der Ultraschalldiagnostik
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200 Duplex-Sonographien der Gefäße des weiblichen Genitalsystems |
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9.A.7 Fachkunde Sonographie der Gefäße des Fetus in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Gefäße des Fetus, hierzu gehören:
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Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation der Ultraschalldiagnostik
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200 Duplex-Sonographien der Gefäße des Fetus einschließlich der fetalen Echokardiographie |
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9.A.8 Fachkunde Suchtmedizinische Grundversorgung in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Prävention, Diagnostik, Therapie und Frührehabilitation von Suchterkrankungen, welche über die im jeweiligen Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, insbesondere in der Entzugs- und Substitutionsbehandlung im Rahmen eines Behandlungskonzeptes. Krisenintervention, Pharmakotherapie und Psychotherapie der Sucht und ihrer Folgen, sowie in der Organisation der Frührehabilitation, den allgemeinen und speziellen Rechtsvorschriften, den sozialmedizinischen Möglichkeiten der Suchtbehandlung, dem Versicherungs- und Rentenwesen sowie dem Sozialhilfebereich.
Mindestdauer der Weiterbildung: Teilnahme an einem Kurs über suchtmedizinische Grundversorgung von 50 Stunden Dauer.
9.B.1 Fakultative Weiterbildung in der Gynäkologischen Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
Definition:
Die Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin umfaßt die Diagnostik, Differentialdiagnostik und Therapie gynäkologisch-endokrinologischer Erkrankungen einschließlich der Sterilität der Frau.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1½ Jahre der Weiterbildung in der Gynäkologischen Endokrinologie und Reproduktionsmedizin müssen zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
2 Jahre der Weiterbildung können bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Diagnostik, Differentialdiagnostik und Therapie gynäkologisch-endokriner Erkrankungen, der Diagnostik und Behandlung der Sterilität unter Einbeziehung der erforderlichen instrumentellen, apparativen und labormedizinischen Untersuchungsmethoden, über die zur Sterilitätsbehandlung erforderliche Andrologie und Psychotherapie sowie die Indikationsstellung zu mikrochirurgischen Operationsverfahren.
Hierzu gehören in der Gynäkologischen Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
1. Spezielle Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
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Physiologie und Pathophysiologie der hormonellen Regulation des weiblichen Zyklus einschließlich der neuroendokrinen Störungen und deren Behandlung |
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der Entwicklung des weiblichen Genitale und dessen Regulation sowie der möglichen Fehlentwicklungen und deren Behandlungsmöglichkeiten |
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den gebietsbezogenen Störungen anderer endokriner Organe, deren Diagnostik und Behandlung |
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der assistierten Fortpflanzung |
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der Erkennung und Behandlung psychosexuell und psychosomatisch bedingter Fertilitätsstörungen |
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der hormonellen Regulation der Schwangerschaft und der Behandlung deren Störungen |
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speziellen Verfahren der Antikonzeption |
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Erkennung hormonaler organischer und psychischer Abweichungen im Klimakterium und deren Behandlung |
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den Grundlagen andrologisch bedingter Fertilitätsstörungen |
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genetisch bedingten Regulations- und Fertilitätsstörungen |
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Epidemiologie der Sterilität und umweltbedingter Fertilitätsstörungen |
9.B.2 Fakultative Weiterbildung in der Speziellen Geburtshilfe und Perinatalmedizin
Definition:
Die Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin umfaßt die Betreuung der Schwangeren mit höhergradigem Risiko, die pränatale Diagnostik und Therapie, die Leitung normaler und regelwidriger Geburten, die operative Geburtshilfe und die Erstversorgung des Neugeborenen.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1½ Jahre der Weiterbildung in der Speziellen Geburtshilfe und Perinatalmedizin müssen zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
Angerechnet werden kann ½ Jahr Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Betreuung der Schwangeren mit höhergradigem Risiko, in der Pränataldiagnostik einschließlich instrumenteller und apparativer Verfahren zu therapeutischen, auch invasiven, Eingriffen am Feten, in der Leitung normaler und regelwidriger Geburten einschließlich der operativen Geburtshilfe und der Erstversorgung des Neugeborenen sowie in der Pränatalmedizin und Perinatologie.
Hierzu gehören in der Speziellen Geburtshilfe und Perinatalmedizin
1. Spezielle Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
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der weiterführenden sonographischen Organ- und Funktionsdiagnostik des Feten |
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der Indikationsstellung zu therapeutischen, auch invasiven Eingriffen am Feten |
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der Leitung der normalen und regelwidrigen Geburt einschließlich der Diagnostik und Behandlung von geburtshilflichen Notfallsituationen insbesondere von Blutungs- und Gerinnungsstörungen; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig geleiteter normaler und regelwidriger Geburten |
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einer Mindestzahl selbständig durchgeführter geburtshilflicher Eingriffe bei normalen und regelwidrigen Geburten |
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der psychischen Führung der Gebärenden, der medikamentösen Schmerzlinderung sowie der Lokal- und Regionalanästhesie unter der Geburt |
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den Methoden der ante- und intrapartalen Überwachung von Mutter und Kind |
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der Durchführung der Neugeborenen-Erstuntersuchung und der erforderlichen Sofortmaßnahmen bei der Wiederbelebung des Neugeborenen einschließlich der Intubation und Infusionsbehandlung |
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perinatologischer Qualitätssicherung |
9.B.3 Fakultative Weiterbildung in der Speziellen Operativen Gynäkologie
Definition:
Die Spezielle Operative Gynäkologie umfaßt die Indikationsstellung und Durchführung aller operativen Behandlungsverfahren der gynäkologischen, insbesondere onkologischen Erkrankungen des Genitalbereiches und der Mamma, der Fehlbildungen und Verletzungen sowie die Nachbehandlung.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1½ Jahre der Weiterbildung in der Speziellen Operativen Gynäkologie müssen zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
Angerechnet werden kann ½ Jahr Weiterbildung in der Chirurgie.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, insbesondere in der instrumentellen Diagnostik und operativen Therapie gynäkologischer, insbesondere onkologischer Erkrankungen aller Altersstufen einschließlich plastisch-operativer und rekonstruktiver Verfahren im Genitalbereich, an der Bauchdecke und an der Mamma.
Hierzu gehören in der Speziellen Operativen Gynäkologie
1. Spezielle Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
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Indikationsstellung und Durchführung von Operationen bei gynäkologischen, insbesondere onkologischen Erkrankungen; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter operativer Eingriffe |
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der Durchführung lokaler, interstitieller, invasiver und medikamentöser Behandlungsverfahren gynäkologisch-onkologischer Erkrankungen |
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plastisch-operativen rekonstruktiven Eingriffen im Genitalbereich, an der Bauchdecke und an der Mamma, insbesondere
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Korrekturen von Fehlbildungen und Fehlformen |
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Versorgung von Genitalverletzungen und Verletzungsfolgen |
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