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Herzchirurgie
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Weiterbildung Herzchirurgie
Inhalt
Definition:
Die Herzchirurgie umfaßt die Erkennung, operative und postoperative Behandlung von chirurgischen Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen des Herzens, der herznahen Gefäße und des angrenzenden Mediastinums sowie der Lunge in Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen einschließlich der Voruntersuchungen und der Nachsorge.
Weiterbildungszeit:
6 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon 6 Monate in der nichtspeziellen herzchirurgischen Intensivmedizin.
Angerechnet werden können bis zu 2 Jahre Weiterbildung in Chirurgie oder bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Anästhesiologie oder in den Schwerpunkten Kardiologie oder Kinderkardiologie der Gebiete Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin oder bis zu ½ Jahr Weiterbildung in Anatomie oder Pathologie.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der operativen Behandlung von Erkrankungen, Mißbildungen und Verletzungen des Herzens einschließlich der herznahen Gefäße und des angrenzenden Mediastinums sowie der Lunge im Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen.
Hierzu gehören in der Herzchirurgie
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
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der Anatomie, Physiologie, Pathologie und Pathophysiologie der Thoraxorgane |
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den allgemeinen und speziellen Untersuchungsmethoden des Gebietes |
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der Indikationstellung zur operativen Behandlung von Fehlbildungen, Verletzungen und Erkrankungen des Gebietes; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter operativer Eingriffe
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am Herzen einschließlich der herznahen Gefäße |
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im Mediastinum sowie an der Lunge im Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen |
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der Herz-Lungen-Wiederbelebung, der Schocktherapie, der nichtspeziellen Intensivmedizin des Gebietes einschließlich der Infusions- und Transfusionstherapie sowie der oralen und parenteralen Ernährung |
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der Lokal- und Regionalanästhesie |
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der Methodik und Durchführung des Grundleistungslabors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde |
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der Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen für das allgemeine Labor des Gebietes sowie in der Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild |
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der Methodik und Durchführung des speziellen Labors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde |
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der Röntgendiagnostik des Gebietes einschließlich des Strahlenschutzes |
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der Sonographie des Gebietes |
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der Pharmakologie der im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel (Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens (auch Kosten-/Nutzenrelation), der Risiken des Arzneimittelmißbrauchs, der gesetzlichen Auflagen bei der Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie der hierbei zu beachtenden ethischen Grundsätze |
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Dokumentation von Befunden, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen der Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugend- und Arbeitsschutzgesetz und andere Bestimmungen) und für die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen |
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der psychosomatischen Grundversorgung |
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der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung |
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der Begutachtung |
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Durchführung der gebietsbezogenen allgemeinen Schmerztherapie |
1.1 Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über
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die Beurteilung von Befunden und deren Einordnung in das Krankheitsbild bei besonderen bildgebenden Verfahren |
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die Durchführung der Laboruntersuchungen |
12.A. Fachkunde 12.A.1 Fachkunde in Laboruntersuchungen in der Herzchirurgie
Weiterbildungszeit: ½ Jahr
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung des allgemeinen Labors des Gebietes.
12.A.2 Fachkunde Echokardiographie in der Herzchirurgie
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Echokardiographie, hierzu gehören:
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Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation der Ultraschalldiagnostik
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400 B-/M-mode-Echokardiographien |
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200 PW-/CW-/Duplex-/Doppler-Echokardiographien |
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12.B.1 Fakultative Weiterbildung in der Speziellen Herzchirurgischen Intensivmedizin
Definition:
Die Spezielle Herzchirurgische Intensivmedizin umfaßt die Intensivüberwachung und Intensivbehandlung von herzchirurgischen Patienten, deren Vitalfunktionen oder Organfunktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört sind und durch intensive therapeutische Verfahren unterstützt oder aufrechterhalten werden müssen.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1½ Jahre der Weiterbildung in der Speziellen Herzchirurgischen Intensivmedizin müssen zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
Angerechnet werden können 6 Monate Intensivmedizin während der Weiterbildung in der Herzchirurgie.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in den theoretischen Grundlagen und der praktischen Durchführung der Intensivüberwachung und Intensivbehandlung des Gebietes einschließlich der Behandlungsverfahren, Ernährungsregimes und speziellen intensivmedizinischen Verfahren des Gebietes.
Hierzu gehören in der Speziellen Herzchirurgischen Intensivmedizin
1. Spezielle Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
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der differenzierten Beatmungstechnik einschließlich der Beatmungsentwöhnung, insbesondere bei Langzeitbeatmung sowie den für die Beatmung notwendigen Analgesierungs- und Sedierungsverfahren |
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den extrakorporalen Ersatzverfahren bei akutem Organversagen |
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der diagnostischen und therapeutischen Bronchoskopie |
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den differenzierten Punktions- und Katheterisierungstechniken des Gefäßsystems einschließlich hierbei durchführbarer Meßverfahren |
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der physikalisch-pharmakologischen Hypothermie |
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der differenzierten Intensivtherapie bei oder nach Operationen, Traumata und bei Organversagen einschließlich der Herz-Lungen-Wiederbelebung |
1.1 Vermittlung und Erwerb spezieller Kenntnisse über
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betriebliche, organisatorische sowie rechtliche und ethische Aspekte der Intensivmedizin |
12.C.1 Schwerpunkt Thoraxchirurgie
Definition:
Die Thoraxchirurgie umfaßt die Prävention und Diagnostik einschließlich der instrumentellen Untersuchungsverfahren sowie postoperative Behandlung chirurgischer Erkrankungen und Fehlbildungen der Lunge, der Pleura, des Bronchialsystems, des Mediastinums und der Thoraxwand, insbesondere im Rahmen der Tumorbehandlung.
Weiterbildungszeit:
3 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
Angerechnet werden kann ½ Jahr Weiterbildung im Schwerpunkt Pneumologie des Gebietes Innere Medizin.
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in der Diagnosestellung, den Untersuchungsverfahren, den operativen Eingriffen und der Nachbehandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen der Lunge, der Pleura, des Bronchialsystems, des Mediastinums und der Thoraxwand.
Hierzu gehören im Schwerpunkt Thoraxchirurgie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
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Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie der Lunge, der Pleura, des Mediastinums und des Bronchialsystems einschließlich der Beziehungen zum Herz-Kreislauf-System |
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den Untersuchungsmethoden des Schwerpunktes einschließlich der Röntgendiagnostik, ständig begleitend während der Weiterbildung einschließlich der regelmäßigen Teilnahme an Röntgendemonstrationen |
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der Sonographie des Schwerpunktes |
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der Indikationsstellung und Durchführung thoraxchirurgischer Maßnahmen und Eingriffe; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter operativer Maßnahmen und Eingriffe an der Lunge, der Pleura, dem Bronchialsystem, dem Mediastinum und der Thoraxwand einschließlich der Vor- und Nachbehandlung |
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