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Weiterbildung Innere Medizin
Inhalt
Definition:
Die Innere Medizin umfaßt die Prophylaxe, Erkennung, konservative, internistisch-interventionelle und intensivmedizinische Behandlung sowie Rehabilitation der Erkankungen der Atmungsorgane, des Herzens und Kreislaufs, der Verdauungsorgane, der Nieren und ableitenden Harnwege, des Blutes und der blutbildenden Organe und des Lymphsystems, des Stoffwechsels und der Inneren Sekretion, der internen allergischen und immunologischen Erkrankungen, der internen Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, der Infektionskrankheiten, der Vergiftungen, einschließlich der für das höhere Lebensalter typischen Erkrankungen sowie die Aspekte psychosomatischer Krankheitsbilder und der hausärztlichen Betreuung.
Weiterbildungszeit:
6 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon 6 Monate in der nichtspeziellen internistischen Intensivmedizin.
Mindestens 4 Jahre im Stationsdienst.
Angerechnet werden können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Diagnostischer Radiologie oder Kinder- und Jugendmedizin oder Klinischer Pharmakologie oder Neurologie oder Pathologie oder Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Physiologie oder Psychiatrie und Psychotherapie oder ½ Jahr Weiterbildung in Anästhesiologie oder Anatomie oder Arbeitsmedizin oder Biochemie oder Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Laboratoriumsmedizin oder Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie oder Nuklearmedizin oder Pharmakologie und Toxikologie oder 6 Monate Tätigkeit in Immunologie.
Die Anrechnungsfähigkeit entfällt, wenn insgesamt 2 Jahre der Weiterbildung in Schwerpunkten der Inneren Medizin abgeleistet werden.
2 Jahre Weiterbildung können bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, der Diagnostik, Differentialdiagnostik und Therapie interner, nichtinfektiöser, infektiöser, toxischer, neoplastischer (onkologischer), allergischer, immunologischer, metabolischer, ernährungsabhängiger und degenerativer Erkrankungen einschließlich der Gesundheitsberatung und -erziehung, den gebietsbezogenen Laboratoriumsuntersuchungen, der Sonographie, der Endoskopie, der Elektrokardiographie und der Deutung von Röntgenbildern des Gebietes, in Vorsorge- und Gesundheitsuntersuchungen, Erkennung und Behandlung umwelt- und milieubedingter Schäden sowie der Suchtkrankheiten, Diätberatung und Diätbehandlung einschließlich der Betreuung von Gruppen, Impfwesen, umfassender Übernahme der hausärztlichen Betreuung im Rahmen aller internistischen Krankheitsbilder, Betreuung chronisch kranker und alter Menschen, Integration medizinischer, sozialer und psychischer Hilfen und der Psychosomatik.
Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über Diagnostik mit radioaktiven Substanzen sowie der Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Nervensystems sowie über die Humangenetik.
Hierzu gehören in der Inneren Medizin
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
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Ätiologie, Pathogenese und Pathophysiologie der nichtinfektiösen, infektiösen, toxischen und neoplastischen (onkologischen) sowie der allergischen, immunologischen, metabolischen, ernährungsabhängigen und degenerativen Erkrankungen des Gebietes unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Erkrankungen im höheren Lebensalter |
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Diagnostik, Differentialdiagnostik, Prävention, Früherkennung, Therapie und Rehabilitation dieser Erkrankungen in allen Altersstufen einschließlich der Erkennung und Bewertung psychosomatischer und psychosozialer Zusammenhänge |
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der hausärztlichen Betreuung |
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der Prävention, Erkennung und Behandlung von Suchterkrankungen |
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der Methodik und Durchführung des Grundleistungslabors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde |
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der Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen für das allgemeine Labor des Gebietes sowie in der Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild |
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der Methodik und Durchführung des speziellen Labors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde |
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der Beurteilung von Röntgenbildern der inneren Organe, der Gefäße sowie des Skelettsystems bei internen Erkrankungen |
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Indikation, Durchführung und Bewertung elektrokardiographischer Untersuchungen, der Kreislauf- und der Lungenfunktionsdiagnostik |
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endoskopischen Untersuchungen ausschließlich der Sigmoido-Koloskopie |
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Biopsie- und Punktionstechniken des Gebietes |
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Indikation, Durchführung und Bewertung sonographischer Untersuchungen innerer Organe, ausschließlich der Echokardiographie |
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Indikation, Durchführung und Bewertung angiologischer Untersuchungsverfahren |
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der medikamentösen und psychosomatischen Behandlung innerer Erkrankungen einschließlich der Notfalltherapie |
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der diätetischen und physikalischen Behandlung innerer Erkrankungen |
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der allgemeinen und speziellen Nachsorge und Rehabilitation |
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der Pharmakologie der im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel (Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens (auch Kosten-/Nutzenrelation), der Risiken des Arzneimittelmißbrauchs, der gesetzlichen Auflagen bei der Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie der hierbei zu beachtenden ethischen Grundsätze |
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Dokumentation von Befunden, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen der Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugend- und Arbeitsschutzgesetz und andere Bestimmungen) und für die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen |
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diätetischen Behandlungsverfahren einschließlich der Mitarbeiter- und Patientenschulung |
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Indikationen und Kontraindikationen physikalischer und balneologischer Behandlungsverfahren |
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der Behandlung von Stoffwechselstörungen sowie exogener akuter und chronischer Intoxikationen |
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der Therapie vital bedrohlicher Zustände einschließlich der Herz-Lungen-Wiederbelebung |
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der nichtspeziellen Intensivmedizin des Gebietes einschließlich der Elektrotherapie |
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der Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie |
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der enteralen und parenteralen Ernährung |
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den internistisch-onkologischen Behandlungverfahren |
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Einleitung, Durchführung und Überwachung von Nachsorge und Rehabilitation |
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der Indikationsstellung zur operativen Therapie, zur Strahlentherapie und Dialysetherapie |
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der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung |
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der Begutachtung |
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Durchführung der gebietsbezogenen allgemeinen Schmerztherapie |
1.1 Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über
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typische diagnostische und therapeutische Verfahren der Schwerpunkte der Inneren Medizin |
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die Durchführung der Laboruntersuchungen |
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spezielle diagnostische Verfahren der Nuklearmedizin |
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neurologische und psychiatrische Erkrankungen im Zusammenhang mit Erkrankungen des Gebietes |
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Arbeits- und Sozialmedizin |
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Humangenetik |
15.A. Fachkunde 15.A.1 Fachkunde in Laboruntersuchungen in der Inneren Medizin
Weiterbildungszeit: 1 Jahr
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung des allgemeinen Labors des Gebietes.
15.A.2 Fachkunde in der Internistischen Röntgendiagnostik
Weiterbildungszeit:1 Jahr
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Aufnahmetechnik und Durchleuchtung der Brustorgane, des Magen-Darm-Traktes, des Gallen- und Uropoetischen Systems sowie des Skeletts bei internen Erkrankungen einschließlich des Strahlenschutzes und der Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen.
15.A.3 Fachkunde in der Sigmoido-Koloskopie in der Inneren Medizin
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten in der Indikationsstellung, Durchführung, Befunderhebung und Befundauswertung der Sigmoido-Koloskopie in der Inneren Medizin.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Sigmoido-Koloskopien.
15.A.4 Fachkunde Sonographie der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße in der Inneren Medizin
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße, hierzu gehören:
| - |
Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation der Ultraschalldiagnostik
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100 CW-Doppler-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße |
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15.A.5 Fachkunde Bronchoskopien in der Inneren Medizin
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Bronchoskopie, hierzu gehören:
- 100 diagnostische Fiberbronchoskopien
15.A.6 Fachkunde Echokardiographie
Weiterbildungszeit: ½ Jahr
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten in der Echokardiographie des Gebietes.
Die Weiterbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
15.A.7 Fachkunde Suchtmedizinische Grundversorgung in der Inneren Medizin
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Prävention, Diagnostik, Therapie und Frührehabilitation von Suchterkrankungen, welche über die im jeweiligen Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, insbesondere in der Entzugs- und Substitutionsbehandlung im Rahmen eines Behandlungskonzeptes. Krisenintervention, Pharmakotherapie und Psychotherapie der Sucht und ihrer Folgen, sowie in der Organisation der Frührehabilitation, den allgemeinen und speziellen Rechtsvorschriften, den sozialmedizinischen Möglichkeiten der Suchtbehandlung, dem Versicherungs- und Rentenwesen sowie dem Sozialhilfebereich.
Mindestdauer der Weiterbildung: Teilnahme an einem Kurs über suchtmedizinische Grundversorgung von 50 Stunden Dauer.
15.B.1 Fakultative Weiterbildung in der Klinischen Geriatrie
Definition:
Die Klinische Geriatrie umfaßt Prävention, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation körperlicher und seelischer Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter, die in besonderem Maße zu dauernden Behinderungen und dem Verlust der Selbständigkeit führen, unter Anwendung der spezifischen geriatrischen Methodik in stationären Einrichtungen mit dem Ziel der Wiederherstellung größtmöglicher Selbständigkeit.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1½ Jahre der Weiterbildung in der Klinischen Geriatrie müssen zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und Symptomatologie von Erkrankungen und Behinderungen des höheren Lebensalters.
Hierzu gehören in der Klinischen Geriatrie
1. Spezielle Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
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Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und Symptomatologie von Erkrankungen und Behinderungen des höheren Lebensalters |
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den speziellen geriatrisch-diagnostischen Verfahren |
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der speziellen geriatrischen Therapie von körperlichen und seelischen Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter |
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der Behandlung der Stuhl- und Urininkontinenz |
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den speziellen pharmakodynamischen Besonderheiten und der Dosierung von Arzneimitteln sowie der Medikamenteninteraktionen bei Mehrfachverordnungen |
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altersadäquater Ernährung und Diätetik |
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physio- und ergotherapeutischen, prothetischen und logopädischen Maßnahmen |
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der Reintegration zur Bewältigung der Alltagsprobleme |
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der Geroprophylaxe einschließlich der Ernährungsberatung und Hygieneberatung |
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der Sozialmedizin, insbesondere der Nutzung sozialer Einrichtungen zur Wiedereingliederung und der Möglichkeiten teilstationärer Behandlung und externer Hilfen |
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der Anleitung des therapeutischen Teams |
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den Einweisungsmodalitäten nach den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen |
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dem Versicherungs- und Rentenwesen und Sozialhilfebereich |
15.B.2 Fakultative Weiterbildung in der Speziellen Internistischen Intensivmedizin
Definition:
Die Spezielle Internistische Intensivmedizin umfaßt die Intensivüberwachung und Intensivbehandlung von internistischen Patienten, deren Vitalfunktionen oder Organfunktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört sind und durch intensive therapeutische Verfahren unterstützt oder aufrechterhalten werden müssen.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1½ Jahre der Weiterbildung in der Speziellen Internistischen Intensivmedizin müssen zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
Angerechnet werden können 6 Monate Intensivmedizin während der Weiterbildung in der Inneren Medizin.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in den theoretischen Grundlagen und der praktischen Durchführung der Intensivüberwachung und Intensivbehandlung des Gebietes einschließlich der Behandlungsverfahren, Ernährungsregimes und speziellen intensivmedizinischen Verfahren des Gebietes.
Hierzu gehören in der Speziellen Internistischen Intensivmedizin
1. Spezielle Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
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der differenzierten Beatmungstechnik einschließlich der Beatmungsentwöhnung, insbesondere bei Langzeitbeatmung sowie den für die Beatmung notwendigen Analgesierungs- und Sedierungsverfahren |
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den extrakorporalen Ersatzverfahren bei akutem Organversagen |
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der diagnostischen und therapeutischen Bronchoskopie |
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der differenzierten Elektrotherapie des Herzens |
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den differenzierten Punktions- und Katheterisierungstechniken des Gefäßsystems einschließlich hierbei durchführbarer Meßverfahren |
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der physikalisch-pharmakologischen Hypothermie |
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der differenzierten Intensivtherapie bei internen Erkrankungen sowie bei Organversagen einschließlich der Herz-Lungen-Wiederbelebung |
1.1 Vermittlung und Erwerb spezieller Kenntnisse über
| - |
betriebliche, organisatorische sowie rechtliche und ethische Aspekte der Intensivmedizin |
15.B.3 Fakultative Weiterbildung Infektiologie
Definition:
Die Infektiologie umfaßt Epidemiologie, Ätiologie, Pathophysiologie, Biochemie, Klinik, Diagnostik, Differentialdiagnostik sowie Prävention und Therapie erregerbedingter Erkrankungen.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon mindestens 1½ Jahre im Stationsdienst.
Anrechnungsfähig ist eine halbjährige Tätigkeit in der Fachambulanz einer Krankenhausabteilung mit ausgewiesenem infektiologischen Tätigkeitsschwerpunkt. 6 Monate in einem Mikrobiologischen Institut oder Labor, anrechenbar sind 3 Monate Tätigkeit in der Immunologie.
1 Jahr der Weiterbildung in der "Infektiologie" muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
Zusätzlich erforderlich:
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Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Kurs für klinische Infektiologie, Krankenhaushygiene und Tropenmedizin |
| - |
Nachweis der Mitarbeit in infektiologischen oder krankenhaushygienischen Gremien. |
Ein ½ Jahr Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet
werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Epidemiologie, Symptomatologie, Diagnostik, Differentialdiagnostik, Prophylaxe sowie Therapie von Infektionen einschließlich ihrer Manifestationen und Komplikationen.
Hierzu gehören in der Infektiologie
1. Spezielle Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
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Ätiopathogenese, Epidemiologie, Prophylaxe, Diagnostik, Therapie
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einheimischer Infektionskrankheiten einschließlich nosokomialer und opportunistischer Infektionen |
| · |
bei Sepsis und schweren Organinfektionen (Meningitis, Endo- und Myokarditis, Peritonitis, Pyelonephritis) |
| · |
bei den häufigsten tropischen Infektionskrankheiten |
| · |
bei allen Formen immunsupressiver Zustände einschließlich der assoziierten Infektionssyndrome |
|
| - |
der sachgerechten Materialgewinnung und in dem Materialtransport in die Laboratorien |
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der Liquordiagnostik |
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dem Anfertigen und in der Beurteilung von Nativpräparaten zum Erregernachweis |
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dem Testen zum Nachweis mikrobiologischer Antigene |
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dem Anlegen von Blut-, Liquor- und Stuhlkulturen |
| - |
der Sensibilisierungstestung |
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den molekularbiologischen Methoden in der mikrobiologischen Diagnostik einschließlich Indikation und Interpretation |
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der parasitologischen Diagnostik (unter besonderer Berücksichtigung der Malariadiagnostik) |
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der antimikrobiellen Chemotherapie, einschließlich Eigenschaften, Wirkungsspektrum, Pharmakokinetik, Resistenzentwicklung, Nebenwirkungen, Indikation, Dosierung und Applikation |
1.1 Vermittlung und Erwerb spezieller Kenntnisse über
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Grundlagen in der klinischen Bakteriologie, Virologie, Mykologie, Protozoologie, Helminthologie |
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rechtliche Bestimmungen einschließlich Meldewesen bei Infektionskrankheiten |
| - |
Physiologie und Pathophysiologie des Immunsystems einschließlich der passiven und aktiven Immunisierung und das Erkennen von Impfkomplikationen |
| - |
die spezifische Begutachtung. |
15.C.1 Schwerpunkt Angiologie
Definition:
Die Angiologie umfaßt die Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Biochemie, Klinik, Diagnostik, Differentialdiagnostik, Prävention, Therapie und Rehabilitation der Gefäßkrankheiten.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon mindestens 1½ Jahre im Stationsdienst.
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
½ Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in der Ätiologie, Pathogenese, Epidemiologie, Pathophysiologie und -biochemie, Symptomatologie, Diagnostik, Differentialdiagnostik, Prophylaxe und konservativen Therapie sowie in der Rehabilitation von Erkrankungen der Arterien, Kapillaren, Lymphgefäße und Venen sowie in der Indikationsstellung zu operativen und interventionellen-radiologischen Eingriffen.
Hierzu gehören im Schwerpunkt Angiologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
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Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und -biochemie der Gefäßerkrankungen |
| - |
Symptomatologie, Diagnostik, Differentialdiagnostik, Prophylaxe und konservativen Therapie der Gefäßerkrankungen |
| - |
invasiven und nichtinvasiven Funktionsuntersuchungen sowie bildgebenden Verfahren einschließlich einer Mindestzahl selbständig durchgeführter und bewerteter uni- und bidirektionaler Ultraschalldoppleruntersuchungen sowie duplex-sonographischer Untersuchungen, oszillographischen und plethysmographischen Verfahren |
| - |
ergometrischen Verfahren |
| - |
direkten Venen- und Arteriendruckmessungen |
| - |
der Indikationsstellung zur Anwendung und Bewertung bildgebender Verfahren sowie der Indikation und Beurteilung von nuklearmedizinischen Untersuchungen |
| - |
den theoretischen Grundlagen und der praktischen Anwendung physikalischer und medikamentöser Therapie |
| - |
der Indikationsstellung zu operativen Eingriffen an den Gefäßen sowie zu interventionell-radiologischen Eingriffen |
| - |
speziellen rheologischen Untersuchungsmethoden |
| - |
der Bewertung histopathologischer Befunde von Gefäßen |
15.C.2 Schwerpunkt Endokrinologie
Definition:
Die Endokrinologie umfaßt die Erkennung und nichtoperative Behandlung endokriner Erkrankungen, deren Auswirkungen auf metabolische Prozesse und Gewebe, sowie die Stoffwechselleiden, einschließlich der Intensivtherapie.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon mindestens 1½ Jahre im Stationsdienst.
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
½ Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in Prophylaxe, Diagnostik und Therapie endokriner Erkrankungen und Stoffwechselleiden einschließlich der endokrinologischen Funktionstests und der Intensivtherapie.
Hierzu gehören im Schwerpunkt Endokrinologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
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Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und Biochemie von Stoffwechselstörungen und den hormonalen Regelkreisen |
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Prophylaxe, Symptomatologie, Diagnostik und Therapie endokrinologischer Erkrankungen und Stoffwechselleiden einschließlich ihres Verlaufes und ihrer Langzeitprognose |
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der Methodik und Durchführung der speziellen Laboruntersuchungen sowie der Bewertung der Befunde |
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der Beurteilung von Röntgenbefunden und anderen bildgebenden und analytischen Verfahren |
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der Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung von Belastungstests, Analysen des Stoffwechsels und der hormonalen Sekretion |
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Indikation, Durchführung und Bewertung der Katheteruntersuchungen des Schwerpunktes |
| - |
der Sonographie endokriner Organe, auch mit Feinnadelbiopsie |
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der Therapie von Erkrankungen des Schwerpunktes einschließlich der Rehabilitation |
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der Indikationsstellung zur Operation, zur Strahlentherapie und zur Radionuklidtherapie |
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der Indikationsstellung und Durchführung der besonderen intensivmedizinischen Behandlung bei endokrinologischen oder stoffwechselbedingten Krisen |
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arbeits- und sozialmedizinischen Problemen des Schwerpunktes |
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neurologischen und psychiatrischen Zusammenhangsfragen des Schwerpunktes |
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Indikation und Bewertung nuklearmedizinischer in-vivo-Untersuchungen endokriner Organe |
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Indikation und Bewertung der Verfahren zur Messung der Knochendichte und des Knochenstoffwechsels |
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humangenetischen Fragestellungen des Schwerpunktes |
15.C.3 Schwerpunkt Gastroenterologie
Definition:
Die Gastroenterologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung, konservative und interventionelle endoskopische Behandlung der Krankheiten der Verdauungsorgane.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon mindestens 1 Jahr im Stationsdienst.
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
1 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in der Diagnostik und Therapie der Krankheiten der Verdauungsorgane, in den speziellen Laboruntersuchungen, der Sonographie und Röntgendiagnostik des Schwerpunktes einschließlich des Strahlenschutzes sowie in der Endoskopie mit Durchführung diagnostischer und interventionell-therapeutischer Maßnahmen des Schwerpunktes, der Indikationsstellung zu operativen Eingriffen einschließlich der Transplantation und zur Strahlenbehandlung.
Hierzu gehören im Schwerpunkt Gastroenterologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
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Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie und Diagnostik der Krankheiten der Verdauungsorgane einschließlich Früherkennung und Nachsorge bösartiger Krankheiten des Verdauungstraktes |
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der Methodik und Durchführung der speziellen Laboruntersuchungen einschließlich der Funktionsprüfungen sowie der Bewertung der Befunde |
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der Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Befunde der Endoskopie einschließlich der Sigmoido-Koloskopie |
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einer Mindestzahl selbständig durchgeführter und bewerteter Endoskopien des Schwerpunktes einschließlich interventionell-endoskopischer Verfahren |
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abdomineller Sonographie einschließlich der gezielten Feinnadelpunktion |
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der radiologischen Diagnostik des Schwerpunktes einschließlich des Strahlenschutzes |
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medikamentöser, ernährungstherapeutischer und physikalischer Therapie der Erkrankungen des Schwerpunktes |
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Indikationsstellung zu operativen oder anderen Therapien der Erkrankungen des Schwerpunktes in Zusammenarbeit mit den für die weiterführenden Therapien zuständigen Ärzten |
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Diagnostik und Therapie onkologischer Erkrankungen des Schwerpunktes |
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Diagnostik, konservativer und interventionell-endoskopischer Therapie proktologischer Erkrankungen |
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Prinzipien, Methoden und Ergebnisinterpretation bei
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immunologischen Untersuchungen |
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Biopsien |
| · |
Zytodiagnostik |
| · |
nuklearmedizinischen Verfahren |
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der Strahlentherapie |
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15.C.4 Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie
Definition:
Die Hämatologie und Internistische Onkologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung und konservative Behandlung von Erkrankungen der blutbildenden Organe, der zirkulierenden Blutzellen einschließlich des lymphatischen und monohistiozytären Systems, der Bluteiweißkörper, der Gerinnungsstörungen und der Erkrankungen des immunologischen Systems sowie der systemischen chemotherapeutischen Behandlung in Zusammenarbeit mit den für das Grundleiden zuständigen Ärzten.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon mindestens 1 Jahr im Stationsdienst und 6 Monate im hämatologischen Laboratorium.
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
1 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in der Physiologie und Pathophysiologie der Blutbildung, des Blutabbaus, der Blutgerinnung und der Fibrinolyse, der Ätiologie, Pathogenese, Symptomatologie, Diagnostik und Therapie der primären und sekundären Erkrankungen des Blutes, der blutbildenden Organe, des lymphatischen Systems und der malignen Tumoren, humoraler und zellulärer Immundefekte sowie der hämorrhagischen Diathesen und Hyperkoagulopathien.
Hierzu gehören im Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
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Prophylaxe, Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Diagnostik und Differentialdiagnostik sowie Stadieneinteilungen der Erkrankungen des Blutes, der blutbildenden Organe und des lymphatischen Systems einschließlich maligner Systemerkrankungen, humoraler und zellulärer Immundefekte sowie hämorrhagischer Diathesen und Hyperkoagulopathien sowie der systemischen chemotherapeutischen Behandlung |
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der Methodik und Durchführung der speziellen Laboruntersuchungen sowie der Bewertung der Befunde |
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der Durchführung von Punktionen und Biopsien |
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der Beurteilung der Blutungs- und Thromboemboliegefährdung bei Patienten mit Erkrankungen des Schwerpunktes sowie die Festlegung der klinischen Stadien bei hämatologischen Systemerkrankungen und Tumorerkrankungen einschließlich deren Prophylaxe und Therapie |
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Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung hämostaseologischer Untersuchungen |
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sonographischen Untersuchungen des Schwerpunktes |
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der Beurteilung schwerpunktspezifischer radiologischer und nuklearmedizinischer Untersuchungen |
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der Therapie und Rehabilitation der zum Schwerpunkt gehörenden Gesundheitsstörungen einschließlich der theoretischen Grundlagen und der praktischen Anwendung der medikamentösen Therapie und ihrer Nebenwirkungen sowie der Indikationsstellung zu weiterführenden Behandlungen |
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den theoretischen Grundlagen und der praktischen Anwendung der zytostatischen Therapie bei Tumorerkrankungen einschließlich der supportiven Therapie und der Intensivbehandlung akut lebensbedrohlicher Störungen |
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interdisziplinärer Indikationsstellung und prognostischer Beurteilung chirurgischer, strahlentherapeutischer und nuklearmedizinischer Behandlungsverfahren des Schwerpunktes |
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Behandlung und Rehabilitation angeborener oder erworbener hämorrhagischer Diathesen |
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Nachsorge, psychosozialer Behandlung und Rehabilitation von Patienten mit Tumorerkrankungen |
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Diagnostik des Ernährungsverhaltens und des Ernährungszustandes, Grundlagen der Ernährungsberatung und Ernährungstherapie, insbesondere enterale und parenterale Ernährung |
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den Zusammenhangsfragen zwischen Erkrankungen des Schwerpunktes und externen Schädigungsfaktoren |
15.C.5 Schwerpunkt Kardiologie
Definition:
Die Kardiologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung sowie die konservative und interventionelle Behandlung der Herz- und Kreislauferkrankungen.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon mindestens 1½ Jahre im Stationsdienst.
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
½ Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in der Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, nichtinvasiver und invasiver Diagnostik, Differentialdiagnostik und konservativen und interventionellen Therapie der Herz- und Kreislauferkrankungen, der Sonographie und diagnostischen Radiologie des Schwerpunktes einschließlich des Strahlenschutzes sowie in der Indikationsstellung zu operativen Eingriffen.
Hierzu gehören im Schwerpunkt Kardiologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
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Ätiologie, Epidemiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Diagnostik, Differentialdiagnostik und Therapie von Herz- und Kreislauferkrankungen, in invasiven und nichtinvasiven kardiovaskulären Funktionsuntersuchungen einschließlich der Elektrophysiologie |
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der radiologischen Diagnostik des Schwerpunktes einschließlich Angiokardiographien und Koronarangiographien sowie im Strahlenschutz |
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Indikationsstellung zu und Beurteilung von nuklearmedizinischen Untersuchungen des Schwerpunktes |
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der Methodik und Durchführung der speziellen Laboruntersuchungen sowie der Bewertung der Befunde |
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den elektrokardiographischen Untersuchungen des Schwerpunktes einschließlich elektrophysiologischer Untersuchungen |
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der Indikationsstellung und Durchführung sonographischer Untersuchungen des Schwerpunktes |
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der Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung von Punktionen der großen Gefäße und des Perikards einschließlich der Katheterisierung des rechten und linken Herzens sowie hierbei durchzuführender elektrophysiologischer Untersuchungen |
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Theorie und Praxis der medikamentösen Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen einschließlich der Behandlung des kardiogenen Schocks |
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der Indikationsstellung zu operativen Eingriffen am Herzen und den großen Körpergefäßen |
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therapeutische Katheterintervention an den Koronararterien (PTCA) |
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Theorie und Praxis der Elektrotherapie von Herz-Kreislauf-Erkrankungen einschließlich der Herzrhythmusstörungen sowie der intensivmedizinischen Behandlung unter Einschluß der Defibrillation und Schrittmachertherapie, ferner der Applikation von Schrittmachersonden |
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Beratung und Führung des Herz-Kreislauf-Kranken in Prävention und Rehabilitation |
15.C.6 Schwerpunkt Nephrologie
Definition:
Die Nephrologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung und konservative Behandlung der Nierenkrankheiten.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon mindestens 1 Jahr im Stationsdienst und ½ Jahr in der Dialyse.
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
1 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Diagnostik und Therapie der Nierenkrankheiten, der Sonographie und radiologischen Diagnostik des Schwerpunktes einschließlich des Strahlenschutzes, der Indikationsstellung zu urologischen und gefäßchirurgischen Eingriffen sowie zur Nierentransplantation.
Hierzu gehören im Schwerpunkt Nephrologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
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Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie und Diagnostik der Nieren- und renalen Hochdruckkrankheiten einschließlich der Systemerkrankungen und Stoffwechselkrankheiten mit renaler Beteiligung und der endokrin- und stoffwechselbedingten Störungen bei Nierensteinleiden |
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der Methodik und Durchführung der speziellen Laboruntersuchungen sowie der Bewertung der Befunde einschließlich der Nierenfunktionsprüfungen |
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Pharmakologie und Pharmakokinetik renal eliminierter Arzneimittel und der Elimination von Arzneimittelgiften mit den Methoden des Schwerpunktes |
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der diagnostischen Radiologie des Schwerpunktes einschließlich des Strahlenschutzes |
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der Beurteilung spezieller nuklearmedizinischer Untersuchungen |
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der Sonographie des Schwerpunktes |
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Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Nierenbiopsie einschließlich der Bewertung des histologischen Befundes |
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der medikamentösen, diätetischen und operativen Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen des Schwerpunktes einschließlich der Intensivtherapie und der Eliminationstherapie bei Vergiftungen |
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Indikationsstellung und Durchführung der Dialyseverfahren oder analoger Verfahren; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Dialysen oder analoger Verfahren bei Niereninsuffizienz und bei Intoxikationen sowie Indikationsstellung und Durchführung der Heimdialyse |
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der Behandlung von Patienten vor und nach Nierentransplantation |
15.C.7 Schwerpunkt Pneumologie
Definition:
Die Pneumologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung und konservative Behandlung der Krankheiten der Lunge, der Bronchien, des Mediastinums und der Pleura.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon mindestens 1 Jahr im Stationsdienst.
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
1 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Diagnostik und Therapie der Krankheiten der Lunge, der Bronchien, des Mediastinums und der Pleura einschließlich der Röntgendiagnostik des Schwerpunktes und des Strahlenschutzes, der schwerpunktbezogenen endoskopischen Verfahren und der Biopsie sowie der Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik, zur operativen und Strahlenbehandlung.
Hierzu gehören im Schwerpunkt Pneumologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
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Prophylaxe, Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Diagnostik, Differentialdiagnostik und Therapie sowie Rehabilitation der Krankheiten der Atemwege, der Lunge, des Mediastinums und der Pleura |
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der radiologischen Diagnostik des Schwerpunktes einschließlich des Strahlenschutzes |
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der Sonographie des Schwerpunktes |
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der Indikation, Durchführung und Bewertung des Befundes der Funktionsdiagnostik des Schwerpunktes |
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endoskopischen Verfahren des Schwerpunktes |
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der Punktion von Lunge und Pleura einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial |
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der Methodik und Durchführung der speziellen Laboruntersuchungen sowie der Bewertung der Befunde |
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der Allergologie einschließlich der Diagnostik und Therapie allergischer Erkrankungen sowie der Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung
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epikutaner, kutaner, intrakutaner Tests |
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der Provokationstests einschließlich der zugehörenden Meßmethoden |
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der Therapie allergischer Erkrankungen |
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der nichtoperativen Behandlung der Erkrankungen des Schwerpunktes |
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der Indikationsstellung zur operativen und Strahlenbehandlung |
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Epidemiologie und Bekämpfung der Lungen- und Bronchialkrankheiten unter Beachtung seuchenmedizinischer Vorschriften |
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der Indikationsstellung und Befundbewertung nuklearmedizinischer Diagnostik |
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der Behandlung von Erkrankungen des Schwerpunktes mittels Laser |
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der Bewertung histologischer und zytologischer Befunde sowie den Kulturverfahren von Krankheitserregern |
15.C.8 Schwerpunkt Rheumatologie
Definition:
Die Rheumatologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung und konservative Behandlung bei rheumatischen Erkrankungen einschließlich der Nachbehandlung und Rehabilitation.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon mindestens 1 Jahr im Stationsdienst.
Angerechnet werden können ½ Jahr Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin (kinderrheumatologische Abteilung) oder im Schwerpunkt Rheumatologie des Gebietes Orthopädie oder 6 Monate Tätigkeit in einer physikalisch-therapeutischen Abteilung .
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
1 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in Diagnostik, Sonographie und diagnostischer Radiologie des Schwerpunktes einschließlich des Strahlenschutzes, der konservativen Therapie bei rheumatischen Erkrankungen sowie der physikalischen Therapie, der Nachbehandlung und Rehabilitation.
Hierzu gehören im Schwerpunkt Rheumatologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
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Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie und Verlauf rheumatischer Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates einschließlich der extraartikulären Manifestationen, insbesondere der entzündlichen rheumatischen Systemerkrankungen (Kollagenosen) |
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der Diagnostik, Differentialdiagnostik, Epidemiologie und Therapie dieser Erkrankungen, ihrer Prophylaxe, Früherkennung und Rehabilitation |
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der Methodik und Durchführung der speziellen Laboruntersuchungen sowie der Bewertung der Befunde |
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der Indikation, praktischen Durchführung und Bewertung von Untersuchungsverfahren der Entzündungsdiagnostik, der serologischen und immunologischen Diagnostik und der Synovialanalyse |
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der diagnostischen Radiologie des Schwerpunktes einschließlich des Strahlenschutzes |
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der Sonographie des Schwerpunktes sowie der Indikation und Beurteilung anderer bildgebender Verfahren |
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Indikation und Befundbewertung bioptisch-histologischer Untersuchungen |
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der medikamentösen Therapie der rheumatischen Erkrankungen einschließlich der Wirkungsweise, Pharmakokinetik, Indikationen, Interaktionen und Nebenwirkungen |
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der Indikation und Durchführung der lokalen Injektionstherapie |
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Indikation und Kontraindikation sowie Wirkungsphysiologie und Methodik physikalischer und balneologischer Behandlungsverfahren einschließlich der verschiedenen Formen der Krankengymnastik und Ergotherapie |
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Indikation, Auswahl und Funktionsüberprüfung technischer Hilfen zur Kompensation vorübergehender oder bleibender Behinderungen |
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der Indikationsstellung zur operativen und Strahlentherapie |
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besonderen Aspekten der Psychosomatik |
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