Home >
Weiterbildung
>
Anlage 1
>
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
>
Weiterbildung Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Inhalt
Definition:
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie umfaßt die Erkennung, nichtoperative Behandlung, Prävention und Rehabilitation bei psychischen, psychosomatischen, entwicklungsbedingten und neurologischen Erkrankungen oder Störungen sowie bei psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter.
Weiterbildungszeit:
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1 Jahr Kinder- und Jugendmedizin oder Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychotherapeutische Medizin.
Angerechnet werden kann ½ Jahr Weiterbildung in der Neurologie.
4 Jahre Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, davon mindestens 2 Jahre im Stationsdienst.
2 Jahre der Weiterbildung können bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den theoretischen Grundlagen, der Diagnostik und Differentialdiagnostik psychischer Erkrankungen des Kindes-, Jugend- und Heranwachsendenalters, einschließlich neurologischer Untersuchungen sowie in der Differentialdiagnostik psychiatrischer Krankheitsbilder und Störungen, in der Pharmakotherapie, der Psychotherapie und der Soziotherapie von Kindern und Jugendlichen, auch unter Einbeziehung der erwachsenen Bezugspersonen.
Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über Neurologie des Kindes- und Jugendalters.
Hierzu gehören in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
| - |
allgemeiner und spezieller Psychopathologie einschließlich der biographischen Anamneseerhebung, Verhaltungsbeobachtung und Explorationstechnik |
| - |
Abklärung und Gewichtung der Entstehungsbedingungen psychischer Erkrankungen und Störungen im Kindes- und Jugendalter einschließlich der Aufstellung eines Behandlungsplanes |
| - |
Entwicklungspsychologie, Psychosomatik und Neurosenlehre |
| - |
der Methodik der psychologischen Testverfahren und der Beurteilung psychologischer Befunderhebungen |
| - |
spezifischen neurologischen Untersuchungsmethoden |
| - |
Krankheitslehre und Differentialdiagnostik psychosomatischer, psychiatrischer und neurologischer Krankheitsbilder |
| - |
der Indikationsstellung und Technik der Psychotherapie einschließlich der psychotherapeutischen Verfahren sowie der Teilnahme an Balint-Gruppen, Selbsterfahrung und tiefenpsychologischen Behandlungen mit Supervision |
| - |
der Indikationsstellung und Technik der Übungsbehandlung sowie in der indirekten kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung durch Verhaltensmodifikationen von Bezugspersonen |
| - |
der Somato- und Pharmakotherapie psychiatrischer und neurologischer Erkrankungen |
| - |
der Beurteilung labordiagnostischer Befunde |
| - |
der Indikationsstellung und Methodik neuroradiologischer und elektrophysiologischer Verfahren einschließlich der Beurteilung und der Einordnung in das Krankheitsbild |
| - |
der Dokumentation von Befunden, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen der Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugend- und Arbeitsschutzgesetz und andere Bestimmungen) und für die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen |
| - |
der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung |
| - |
der Begutachtung |
| - |
Durchführung der gebietsbezogenen allgemeinen Schmerztherapie |
1.1 Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über
| - |
Entwicklung, Anatomie, Physiologie und Pathologie des Nervensystems, der Reifungsbiologie und Reifungspathologie, der Humangenetik und Stoffwechselpathologie sowie des endokrinen Systems |
| - |
die Technik spezifischer Punktionsmethoden |
| - |
Technik neuroradiologischer und elektrophysiologischer Verfahren |
| - |
Grundlagen der phasenspezifischen Psychohygiene |
| - |
Prävention, Gesundheitsberatung und -erziehung sowie die Rehabilitation |
18.A. Fachkunde 18.A.1 Fachkunde Suchtmedizinische Grundversorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Prävention, Diagnostik, Therapie und Frührehabilitation von Suchterkrankungen, welche über die im jeweiligen Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, insbesondere in der Entzugs- und Substitutionsbehandlung im Rahmen eines Behandlungskonzeptes. Krisenintervention, Pharmakotherapie und Psychotherapie der Sucht und ihrer Folgen, sowie in der Organisation der Frührehabilitation, den allgemeinen und speziellen Rechtsvorschriften, den sozialmedizinischen Möglichkeiten der Suchtbehandlung, dem Versicherungs- und Rentenwesen sowie dem Sozialhilfebereich.
Mindestdauer der Weiterbildung: Teilnahme an einem Kurs über suchtmedizinische Grundversorgung von 50 Stunden Dauer.
|