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Prof. Köhler
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Weiterbildung Neurochirurgie

Inhalt

  Definition
Weiterbildungszeit
Inhalt und Ziel der Weiterbildung
 
  23.A.  Fachkunde:
23.A.1  Laboruntersuchungen
23.B.  Fakultative Weiterbildung:
23.B.1  Spezielle Neurochirurgische Intensivmedizin

 

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Definition:

Die Neurochirurgie umfaßt die Erkennung und operative Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen des zentralen Nervensystems und seiner Hüllen, des peripheren und vegetativen Nervensystems sowie die entsprechenden Voruntersuchungen, konservativen Behandlungsverfahren und die Rehabilitation.

 

 

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Weiterbildungszeit:

6 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon 6 Monate in der nichtspeziellen neurochirurgischen Intensivmedizin
Mindestens 4 Jahre im Stationsdienst.
Angerechnet werden können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Chirurgie oder Neurologie oder Neuropathologie oder im Schwerpunkt Neuroradiologie des Gebietes Diagnostische Radiologie oder Orthopädie oder ½ Jahr Weiterbildung in Anästhesiologie oder Anatomie oder Augenheilkunde oder Hals-Nasen-Ohrenheilkunde.
Angerechnet werden können bis zu 12 Monate Tätigkeit in Neuroanatomie oder Neurophysiologie.
1 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.

 

 

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Inhalt und Ziel der Weiterbildung:

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Neurologie, Neuroanatomie, Neuropathologie, Neurophysiologie und allgemeinen Psychopathologie, den spezifischen Untersuchungsmethoden des Gebietes einschließlich Elektroenzephalographie und Elektromyographie, in der Diagnostik und Differentialdiagnostik von intrakraniellen und spinalen Fehlbildungen und Erkrankungen, Verletzungen, Tumoren und anderen Erkrankungen der peripheren Nerven, des vegetativen Nervensystems und des endokrinen Systems, der operativen Diagnostik, der konservativen und operativen Behandlung neurochirurgischer Erkrankungen und Verletzungen, einschließlich der selbständigen Durchführung der üblichen Operationen.

Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über Strahlentherapie einschließlich Strahlenschutz, Neuroophthalmologie, Neurootologie und Neuroorthopädie, Neuroradiologie sowie die Narkoseverfahren des Gebietes.

Hierzu gehören in der Neurochirurgie
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Neuroanatomie, Neurophysiologie, allgemeiner Neurologie, Neuropathologie, allgemeiner Psychopathologie und in den klinischen und apparativen Untersuchungsmethoden des Gebietes einschließlich der Elektrodiagnostik und der sonographischen Diagnostik des Gebietes
der gebietsbezogenen Röntgendiagnostik einschließlich des Strahlenschutzes
der Methodik und Durchführung des Grundleistungslabors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde
der Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen für das allgemeine Labor des Gebietes sowie in der Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild
der Methodik und Durchführung des speziellen Labors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde
der speziellen klinischen Diagnostik der Krankheiten von Schädel und Gehirn, Wirbelsäule und Rückenmark, peripheren Nerven, des vegetativen Nervensystems und des endokrinen Systems sowie der Schmerzsyndrome
der Indikationsstellung und Durchführung der operativen und konservativen Behandlungen des Gebietes einschließlich der Vor- und Nachbehandlung sowie der Rehabilitation; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter operativer Eingriffe des Gebietes
der stereotaktischen Methodik des Gebietes
der nichtspeziellen Intensivmedizin des Gebietes einschließlich der Herz-Lungen-Wiederbelebung und der Schocktherapie sowie der Infusions- und Transfusionstherapie
der Hirntoddiagnostik
der Lokal- und Regionalanästhesie des Gebietes
fachspezifischen Grundlagen der Ernährungsmedizin
der Pharmakologie der im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel (Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens (auch Kosten-/Nutzenrelation), der Risiken des Arzneimittelmißbrauchs, der gesetzlichen Auflagen bei der Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie der hierbei zu beachtenden ethischen Grundsätze
Dokumentation von Befunden, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen der Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugend- und Arbeitsschutzgesetz und andere Bestimmungen) und für die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen
der Onkologie des Gebietes
der psychosomatischen Grundversorgung
der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung
der Begutachtung
Durchführung der gebietsbezogenen allgemeinen Schmerztherapie

1.1 Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über
allgemeine Chirurgie und Unfallchirurgie
Neuroophthalmologie, -otologie, -orthopädie, Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Strahlenbiologie, Strahlentherapie am zentralen Nervensystem, Isotopendiagnostik und MRT
Neuropädiatrie
physikalische Therapie
die Durchführung von Laboruntersuchungen

 

 

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23.A. Fachkunde
23.A.1 Fachkunde in Laboruntersuchungen in der Neurochirurgie

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung des allgemeinen Labors des Gebietes
Mindestdauer der Weiterbildung: ½ Jahr

 

 

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23.B.1 Fakultative Weiterbildung in der Speziellen Neurochirurgischen Intensivmedizin

Definition:
Die Spezielle Neurochirurgische Intensivmedizin umfaßt die Intensivüberwachung und Intensivbehandlung von neurochirurgischen Patienten, deren Vitalfunktionen oder Organfunktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört sind und durch intensive therapeutische Verfahren unterstützt oder aufrechterhalten werden müssen.

Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1½ Jahre der Weiterbildung in der Speziellen Neurochirurgischen Intensivmedizin müssen zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
Angerechnet werden können 6 Monate Intensivmedizin während der Weiterbildung im Gebiet Neurochirurgie.

Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in den theoretischen Grundlagen und der praktischen Durchführung der Intensivüberwachung und Intensivbehandlung des Gebietes einschließlich der Behandlungsverfahren, Ernährungsregimes und speziellen intensivmedizinischen Verfahren des Gebietes.

Hierzu gehören in der Speziellen Neurochirurgischen Intensivmedizin
1. Spezielle Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
der differenzierten Beatmungstechnik einschließlich der Beatmungsentwöhnung, insbesondere bei Langzeitbeatmung sowie den für die Beatmung notwendigen Analgesierungs- und Sedierungsverfahren
den extrakorporalen Ersatzverfahren bei akutem Organversagen
der diagnostischen und therapeutischen Bronchoskopie
der differenzierten Elektrotherapie des Herzens
den einschlägigen Punktions- und Katheterisierungstechniken des Gefäßsystems einschließlich hierbei durchführbarer Meßverfahren
der physikalisch-pharmakologischen Hypothermie
der differenzierten Intensivtherapie bei oder nach Operationen, Traumata und bei Organversagen einschließlich der Herz-Lungen-Wiederbelebung

1.1 Vermittlung und Erwerb spezieller Kenntnisse über
betriebliche, organisatorische sowie rechtliche und ethische Aspekte der Intensivmedizin

Evaluation der Weiterbildung
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