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Prof. Köhler
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Weiterbildung Neurologie

Inhalt

  Definition
Weiterbildungszeit
Inhalt und Ziel der Weiterbildung
 
  24.A.  Fachkunde:
24.A.1  Laboruntersuchungen
24.A.2  Suchtmedizinische Grundversorgung
24.B.  Fakultative Weiterbildung:
24.B.1  Klinische Geriatrie
24.B.2  Spezielle Neurologische Intensivmedizin

 

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Definition:

Die Neurologie umfaßt die Erkennung, nichtoperative Behandlung, Prävention und Rehabilitation bei Erkrankungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems, der Muskulatur einschließlich der Myopathien und Myositiden.

 

 

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Weiterbildungszeit:

5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1 Jahr Psychiatrie und Psychotherapie.
4 Jahre Neurologie, davon 6 Monate in der nichtspeziellen neurologischen Intensivmedizin.
Mindestens 2 Jahre im Stationsdienst.
Angerechnet werden können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Innere Medizin oder Neurochirurgie oder im Schwerpunkt Neuroradiologie des Gebietes Diagnostische Radiologie oder ½ Jahr Weiterbildung in Anatomie oder bis zu 12 Monate Tätigkeit in Neuroanatomie oder Neurophysiologie .
Für die Anerkennung als Neurologe sollte das 1 Jahr Psychiatrie und Psychotherapie bei einem mindestens für 2 Jahre befugten Arzt abgeleistet werden.
1 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.

 

 

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Inhalt und Ziel der Weiterbildung:

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den theoretischen Grundlagen, in der Diagnostik, Differentialdiagnostik und Therapie neurologischer Krankheitsbilder und Defektzustände sowie in der Neuroradiologie einschließlich des Strahlenschutzes, der gebietsbezogenen Sonographie und der Elektrodiagnostik des Gebietes sowie in soziotherapeutischen Maßnahmen einschließlich Nachsorge und Rehabilitation.

Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über Psychiatrie und Psychotherapie, in den theoretischen Grundlagen der Strahlenbiologie und Isotopenphysik sowie der Isotopendiagnostik und der MRT.

Hierzu gehören in der Neurologie
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Anatomie, Physiologie und Biochemie des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems sowie der Muskulatur
Neuropathologie, pathologische Neurophysiologie, Psychopathologie und Neuropsychologie
neurologisch-psychiatrischer Genetik
Methodik und Technik der neurologischen und der grundlegenden psychiatrischen Anamneseerhebung einschließlich der biographischen und sozialen Anamnese
Methodik und Technik der neurologischen und der grundlegenden psychiatrischen Untersuchungen einschließlich der Methodik der psychiatrischen Exploration
der Indikationsstellung und Technik der neurologischen Behandlungsverfahren einschließlich der Akutversorgung neurologischer Erkrankungen sowie der Verfahren, Techniken und Möglichkeiten neurologischer Rehabilitation
der nichtspeziellen Intensivmedizin des Gebietes
Indikation und Durchführung der gebietsbezogenen Punktionsmethoden; hierzu gehört der Nachweis einer Mindestzahl selbständig durchgeführter Eingriffe
fachspezifischen Grundlagen der Ernährungsmedizin
der Methodik und Durchführung des Grundleistungslabors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde
der Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen für das allgemeine Labor des Gebietes sowie in der Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild
der Methodik und Durchführung des speziellen Labors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde
Indikationsstellung, Methodik und Befundbewertung neuroradiologischer Untersuchungen
Indikationsstellung, Durchführung und Befundung der Methodik der evozierten Potentiale und der Elektroenzephalographie sowie der kortikalen Magnetstimulation
der Elektrodiagnostik von Muskeln und peripheren Nerven
den anderen Untersuchungsmethoden des Gebietes
der Indikation zu operativen Behandlungen in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Ärzten
der Indikation zu soziotherapeutischen Maßnahmen einschließlich chronischer Verläufe
der Hirntoddiagnostik
der Pharmakologie der im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel (Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens (auch Kosten-/Nutzenrelation), der Risiken des Arzneimittelmißbrauchs, der gesetzlichen Auflagen bei der Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie der hierbei zu beachtenden ethischen Grundsätze
Dokumentation von Befunden, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen der Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugend- und Arbeitsschutzgesetz und andere Bestimmungen) und für die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen
der psychosomatischen Grundversorgung
der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung
der Begutachtung, einschließlich der in der Gerichtsbarkeit, insbesondere bei Personenrechtsfragen
Durchführung der gebietsbezogenen allgemeinen Schmerztherapie

1.1 Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über
- die theoretischen Grundlagen der Strahlenbiologie und Isotopenphysik
- Isotopendiagnostik und MRT
- die Durchführung von Laboruntersuchungen

Hierzu gehören in der Neurologie aus dem Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapie
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
der deskriptiven Erfassung des psychopathologischen Befundes sowie in der Erhebung der biographischen und sozialen Anamnese
der Psychopathologie organischer Erkrankungen und Störungen des zentralen Nervensystems
psychiatrischer Nosologie und Klassifikation
der Diagnostik und Therapie psychiatrischer Notfälle einschließlich der Therapie mit Psychopharmaka
der klinischen Psychiatrie soweit dies für die Differentialdiagnose neurologischer Erkrankungen erforderlich ist
psychotherapeutische Einzel- und Gruppenverfahren soweit diese für die Therapie neurologischer Erkrankungen erforderlich sind
allgemeiner und spezieller Psychopathologie
psychologischen Testverfahren und deren Bewertung
den Verlaufsformen psychischer Erkrankungen und Störungen einschließlich chronischer Verläufe, soweit dies für die Diagnose und Therapie neurologischer Erkrankungen erforderlich ist
der psychiatrischen Begutachtung, soweit dies zur Differentialdiagnose neurologischer Erkrankungen erforderlich ist

 

 

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24.A. Fachkunde
24.A.1 Fachkunde in Laboruntersuchungen in der Neurologie

Weiterbildungszeit: ½ Jahr

Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung des allgemeinen Labors des Gebietes.

 

 

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24.A.2 Fachkunde Suchtmedizinische Grundversorgung in der Neurologie

Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Prävention, Diagnostik, Therapie und Frührehabilitation von Suchterkrankungen, welche über die im jeweiligen Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, insbesondere in der Entzugs- und Substitutionsbehandlung im Rahmen eines Behandlungskonzeptes. Krisenintervention, Pharmakotherapie und Psychotherapie der Sucht und ihrer Folgen, sowie in der Organisation der Frührehabilitation, den allgemeinen und speziellen Rechtsvorschriften, den sozialmedizinischen Möglichkeiten der Suchtbehandlung, dem Versicherungs- und Rentenwesen sowie dem Sozialhilfebereich.

Mindestdauer der Weiterbildung: Teilnahme an einem Kurs über suchtmedizinische Grundversorgung von 50 Stunden Dauer.

 

 

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24.B.1 Fakultative Weiterbildung in der Klinischen Geriatrie

Definition:
Die Klinische Geriatrie umfaßt Prävention, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation körperlicher und seelischer Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter, die in besonderem Maße zu dauernden Behinderungen und dem Verlust der Selbständigkeit führen, unter Anwendung der spezifischen geriatrischen Methodik in stationären Einrichtungen mit dem Ziel der Wiederherstellung größtmöglicher Selbständigkeit.

Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1½ Jahre der Weiterbildung in der Klinischen Geriatrie müssen zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.

Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und Symptomatologie von Erkrankungen und Behinderungen des höheren Lebensalters.

Hierzu gehören in der Klinischen Geriatrie
1. Spezielle Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und Symptomatologie von Erkrankungen und Behinderungen des höheren Lebensalters
den speziellen geriatrisch relevanten diagnostischen Verfahren
der speziellen geriatrischen Therapie von körperlichen und seelischen Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter
der Behandlung der Stuhl- und Urininkontinenz
den speziellen pharmakodynamischen Besonderheiten und der Dosierung von Arzneimitteln sowie der Medikamenteninteraktionen bei Mehrfachverordnungen
altersadäquater Ernährung und Diätetik
physio- und ergotherapeutischen, prothetischen und logopädischen Maßnahmen
der Reintegration zur Bewältung der Alltagsprobleme
der Geroprophylaxe einschließlich der Ernährungsberatung und Hygieneberatung
der Sozialmedizin, insbesondere der Nutzung sozialer Einrichtungen zur Wiedereingliederung und der Möglichkeiten teilstationärer Behandlung und externer Hilfen
der Anleitung des therapeutischen Teams
den Einweisungsmodalitäten nach den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen
dem Versicherungs- und Rentenwesen und Sozialhilfebereich

 

 

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24.B.2 Fakultative Weiterbildung in der Speziellen Neurologischen Intensivmedizin

Definition:
Die Spezielle Neurologische Intensivmedizin umfaßt die Intensivüberwachung und Intensivbehandlung von neurologischen Patienten, deren Vitalfunktionen oder Organfunktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört sind und durch intensive therapeutische Verfahren unterstützt oder aufrechterhalten werden müssen.

Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1½ Jahre der Weiterbildung in der Speziellen Neurologischen Intensivmedizin müssen zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
Angerechnet werden können 6 Monate Intensivmedizin während der Weiterbildung in der Neurologie.

Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in den theoretischen Grundlagen und der praktischen Durchführung der Intensivüberwachung und Intensivbehandlung des Gebietes einschließlich der Behandlungsverfahren, Ernährungsregimes und speziellen intensivmedizinischen Verfahren des Gebietes.

Hierzu gehören in der Speziellen Neurologischen Intensivmedizin
1. Spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in
der differenzierten Beatmungstechnik einschließlich der Beatmungsentwöhnung, insbesondere bei Langzeitbeatmung, sowie den für die Beatmung notwendigen Analgesierungs- und Sedierungsverfahren
den extrakorporalen Ersatzverfahren bei akutem Organversagen
der diagnostischen und therapeutischen Bronchoskopie
den einschlägigen Punktions- und Katheterisierungstechniken des Gefäßsystems einschließlich hierbei durchführbarer Meßverfahren
der physikalisch-pharmakologischen Hypothermie
der differenzierten Intensivtherapie bei neurologischen Erkrankungen sowie bei Organversagen einschließlich der Herz-Lungen-Wiederbelebung

1.1 Vermittlung und Erwerb spezieller Kenntnisse über
betriebliche, organisatorische sowie rechtliche und ethische Aspekte der Intensivmedizin

Evaluation der Weiterbildung
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