Home >
Weiterbildung
>
Anlage 1
>
Neurologie
>
Weiterbildung Neurologie
Inhalt
Definition:
Die Neurologie umfaßt die Erkennung, nichtoperative Behandlung, Prävention und Rehabilitation bei Erkrankungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems, der Muskulatur einschließlich der Myopathien und Myositiden.
Weiterbildungszeit:
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1 Jahr Psychiatrie und Psychotherapie.
4 Jahre Neurologie, davon 6 Monate in der nichtspeziellen neurologischen Intensivmedizin.
Mindestens 2 Jahre im Stationsdienst.
Angerechnet werden können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Innere Medizin oder Neurochirurgie oder im Schwerpunkt Neuroradiologie des Gebietes Diagnostische Radiologie oder ½ Jahr Weiterbildung in Anatomie oder bis zu 12 Monate Tätigkeit in Neuroanatomie oder Neurophysiologie .
Für die Anerkennung als Neurologe sollte das 1 Jahr Psychiatrie und Psychotherapie bei einem mindestens für 2 Jahre befugten Arzt abgeleistet werden.
1 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den theoretischen Grundlagen, in der Diagnostik, Differentialdiagnostik und Therapie neurologischer Krankheitsbilder und Defektzustände sowie in der Neuroradiologie einschließlich des Strahlenschutzes, der gebietsbezogenen Sonographie und der Elektrodiagnostik des Gebietes sowie in soziotherapeutischen Maßnahmen einschließlich Nachsorge und Rehabilitation.
Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über Psychiatrie und Psychotherapie, in den theoretischen Grundlagen der Strahlenbiologie und Isotopenphysik sowie der Isotopendiagnostik und der MRT.
Hierzu gehören in der Neurologie
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
| - |
Anatomie, Physiologie und Biochemie des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems sowie der Muskulatur |
| - |
Neuropathologie, pathologische Neurophysiologie, Psychopathologie und Neuropsychologie |
| - |
neurologisch-psychiatrischer Genetik |
| - |
Methodik und Technik der neurologischen und der grundlegenden psychiatrischen Anamneseerhebung einschließlich der biographischen und sozialen Anamnese |
| - |
Methodik und Technik der neurologischen und der grundlegenden psychiatrischen Untersuchungen einschließlich der Methodik der psychiatrischen Exploration |
| - |
der Indikationsstellung und Technik der neurologischen Behandlungsverfahren einschließlich der Akutversorgung neurologischer Erkrankungen sowie der Verfahren, Techniken und Möglichkeiten neurologischer Rehabilitation |
| - |
der nichtspeziellen Intensivmedizin des Gebietes |
| - |
Indikation und Durchführung der gebietsbezogenen Punktionsmethoden; hierzu gehört der Nachweis einer Mindestzahl selbständig durchgeführter Eingriffe |
| - |
fachspezifischen Grundlagen der Ernährungsmedizin |
| - |
der Methodik und Durchführung des Grundleistungslabors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde |
| - |
der Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen für das allgemeine Labor des Gebietes sowie in der Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild |
| - |
der Methodik und Durchführung des speziellen Labors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde |
| - |
Indikationsstellung, Methodik und Befundbewertung neuroradiologischer Untersuchungen |
| - |
Indikationsstellung, Durchführung und Befundung der Methodik der evozierten Potentiale und der Elektroenzephalographie sowie der kortikalen Magnetstimulation |
| - |
der Elektrodiagnostik von Muskeln und peripheren Nerven |
| - |
den anderen Untersuchungsmethoden des Gebietes |
| - |
der Indikation zu operativen Behandlungen in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Ärzten |
| - |
der Indikation zu soziotherapeutischen Maßnahmen einschließlich chronischer Verläufe |
| - |
der Hirntoddiagnostik |
| - |
der Pharmakologie der im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel (Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens (auch Kosten-/Nutzenrelation), der Risiken des Arzneimittelmißbrauchs, der gesetzlichen Auflagen bei der Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie der hierbei zu beachtenden ethischen Grundsätze |
| - |
Dokumentation von Befunden, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen der Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugend- und Arbeitsschutzgesetz und andere Bestimmungen) und für die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen |
| - |
der psychosomatischen Grundversorgung |
| - |
der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung |
| - |
der Begutachtung, einschließlich der in der Gerichtsbarkeit, insbesondere bei Personenrechtsfragen |
| - |
Durchführung der gebietsbezogenen allgemeinen Schmerztherapie |
1.1 Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über
- die theoretischen Grundlagen der Strahlenbiologie und Isotopenphysik
- Isotopendiagnostik und MRT
- die Durchführung von Laboruntersuchungen
Hierzu gehören in der Neurologie aus dem Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapie
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
| - |
der deskriptiven Erfassung des psychopathologischen Befundes sowie in der Erhebung der biographischen und sozialen Anamnese |
| - |
der Psychopathologie organischer Erkrankungen und Störungen des zentralen Nervensystems |
| - |
psychiatrischer Nosologie und Klassifikation |
| - |
der Diagnostik und Therapie psychiatrischer Notfälle einschließlich der Therapie mit Psychopharmaka |
| - |
der klinischen Psychiatrie soweit dies für die Differentialdiagnose neurologischer Erkrankungen erforderlich ist |
| - |
psychotherapeutische Einzel- und Gruppenverfahren soweit diese für die Therapie neurologischer Erkrankungen erforderlich sind |
| - |
allgemeiner und spezieller Psychopathologie |
| - |
psychologischen Testverfahren und deren Bewertung |
| - |
den Verlaufsformen psychischer Erkrankungen und Störungen einschließlich chronischer Verläufe, soweit dies für die Diagnose und Therapie neurologischer Erkrankungen erforderlich ist |
| - |
der psychiatrischen Begutachtung, soweit dies zur Differentialdiagnose neurologischer Erkrankungen erforderlich ist |
24.A. Fachkunde 24.A.1 Fachkunde in Laboruntersuchungen in der Neurologie
Weiterbildungszeit: ½ Jahr
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung des allgemeinen Labors des Gebietes.
24.A.2 Fachkunde Suchtmedizinische Grundversorgung in der Neurologie
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Prävention, Diagnostik, Therapie und Frührehabilitation von Suchterkrankungen, welche über die im jeweiligen Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, insbesondere in der Entzugs- und Substitutionsbehandlung im Rahmen eines Behandlungskonzeptes. Krisenintervention, Pharmakotherapie und Psychotherapie der Sucht und ihrer Folgen, sowie in der Organisation der Frührehabilitation, den allgemeinen und speziellen Rechtsvorschriften, den sozialmedizinischen Möglichkeiten der Suchtbehandlung, dem Versicherungs- und Rentenwesen sowie dem Sozialhilfebereich.
Mindestdauer der Weiterbildung: Teilnahme an einem Kurs über suchtmedizinische Grundversorgung von 50 Stunden Dauer.
24.B.1 Fakultative Weiterbildung in der Klinischen Geriatrie
Definition:
Die Klinische Geriatrie umfaßt Prävention, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation körperlicher und seelischer Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter, die in besonderem Maße zu dauernden Behinderungen und dem Verlust der Selbständigkeit führen, unter Anwendung der spezifischen geriatrischen Methodik in stationären Einrichtungen mit dem Ziel der Wiederherstellung größtmöglicher Selbständigkeit.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1½ Jahre der Weiterbildung in der Klinischen Geriatrie müssen zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und Symptomatologie von Erkrankungen und Behinderungen des höheren Lebensalters.
Hierzu gehören in der Klinischen Geriatrie
1. Spezielle Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
| - |
Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und Symptomatologie von Erkrankungen und Behinderungen des höheren Lebensalters |
| - |
den speziellen geriatrisch relevanten diagnostischen Verfahren |
| - |
der speziellen geriatrischen Therapie von körperlichen und seelischen Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter |
| - |
der Behandlung der Stuhl- und Urininkontinenz |
| - |
den speziellen pharmakodynamischen Besonderheiten und der Dosierung von Arzneimitteln sowie der Medikamenteninteraktionen bei Mehrfachverordnungen |
| - |
altersadäquater Ernährung und Diätetik |
| - |
physio- und ergotherapeutischen, prothetischen und logopädischen Maßnahmen |
| - |
der Reintegration zur Bewältung der Alltagsprobleme |
| - |
der Geroprophylaxe einschließlich der Ernährungsberatung und Hygieneberatung |
| - |
der Sozialmedizin, insbesondere der Nutzung sozialer Einrichtungen zur Wiedereingliederung und der Möglichkeiten teilstationärer Behandlung und externer Hilfen |
| - |
der Anleitung des therapeutischen Teams |
| - |
den Einweisungsmodalitäten nach den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen |
| - |
dem Versicherungs- und Rentenwesen und Sozialhilfebereich |
24.B.2 Fakultative Weiterbildung in der Speziellen Neurologischen Intensivmedizin
Definition:
Die Spezielle Neurologische Intensivmedizin umfaßt die Intensivüberwachung und Intensivbehandlung von neurologischen Patienten, deren Vitalfunktionen oder Organfunktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört sind und durch intensive therapeutische Verfahren unterstützt oder aufrechterhalten werden müssen.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1½ Jahre der Weiterbildung in der Speziellen Neurologischen Intensivmedizin müssen zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
Angerechnet werden können 6 Monate Intensivmedizin während der Weiterbildung in der Neurologie.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in den theoretischen Grundlagen und der praktischen Durchführung der Intensivüberwachung und Intensivbehandlung des Gebietes einschließlich der Behandlungsverfahren, Ernährungsregimes und speziellen intensivmedizinischen Verfahren des Gebietes.
Hierzu gehören in der Speziellen Neurologischen Intensivmedizin
1. Spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in
| - |
der differenzierten Beatmungstechnik einschließlich der Beatmungsentwöhnung, insbesondere bei Langzeitbeatmung, sowie den für die Beatmung notwendigen Analgesierungs- und Sedierungsverfahren |
| - |
den extrakorporalen Ersatzverfahren bei akutem Organversagen |
| - |
der diagnostischen und therapeutischen Bronchoskopie |
| - |
den einschlägigen Punktions- und Katheterisierungstechniken des Gefäßsystems einschließlich hierbei durchführbarer Meßverfahren |
| - |
der physikalisch-pharmakologischen Hypothermie |
| - |
der differenzierten Intensivtherapie bei neurologischen Erkrankungen sowie bei Organversagen einschließlich der Herz-Lungen-Wiederbelebung |
1.1 Vermittlung und Erwerb spezieller Kenntnisse über
| - |
betriebliche, organisatorische sowie rechtliche und ethische Aspekte der Intensivmedizin |
|