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Prof. Köhler
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Weiterbildung Pathologie

Inhalt

  Definition
Weiterbildungszeit
Inhalt und Ziel der Weiterbildung
 
  29.B.  Fakultative Weiterbildung:
29.B.1  Molekularpathologie

 

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Definition:

Die Pathologie umfaßt die Beratung und Unterstützung der in der Vorsorge und in der Krankenbehandlung tätigen Ärzte bei der Erkennung von Krankheiten und ihren Ursachen, bei der Überwachung des Krankheitsverlaufes, bei der Bewertung therapeutischer Maßnahmen durch die Beurteilung übersandten morphologischen Untersuchungsguts oder durch Obduktion, auch bei versicherungsmedizinischen Zusammenhangsfragen.

 

 

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Weiterbildungszeit:

6 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
5 Jahre Pathologie.
Angerechnet werden können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Anatomie oder Neuropathologie oder Rechtsmedizin.
Insgesamt 1 Jahr der Weiterbildung ist in Anästhesiologie oder Augenheilkunde oder Chirurgie oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin oder Klinische Pharmakologie oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder Neurochirurgie oder Neurologie oder Orthopädie oder Urologie abzuleisten.
1 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.

 

 

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Inhalt und Ziel der Weiterbildung:

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der pathologischen Anatomie, Histopathologie und Zytopathologie zur morphologischen Erkennung von Krankheiten.

Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über Untersuchungsmethoden der Molekularpathologie in der Histopathologie und Zytopathologie.

Hierzu gehören in der Pathologie
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
pathologischer Anatomie, besonders im Obduktionswesen einschließlich der speziellen Präparations- und Nachweismethoden der makroskopischen und mikroskopischen Diagnostik
einer Mindestzahl selbständig durchgeführter Obduktionen einschließlich histologischer Untersuchungen und epikritischer Auswertungen
der Asservierung für ergänzende Untersuchungen
der Herrichtung von obduzierten Leichen und der Konservierung von Leichen
Gesetzes- und Verwaltungsvorschriften des Gebietes
der Entnahme morphologischen Materials für histologische und zytologische Untersuchungen einschließlich der Methoden der technischen Bearbeitung, der Färbung sowie der Apparatekunde des Gebietes
der diagnostischen Histopathologie; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter histopathologischer Untersuchungen aus verschiedenen Gebieten der Medizin sowie eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Schnellschnittuntersuchungen
den speziellen Methoden der morphologischen Diagnostik einschließlich der Immunhistochemie und Morphometrie
der diagnostischen Zytopathologie; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen an zytologischen Präparaten aus verschiedenen Gebieten der Medizin
der fotographischen Dokumentation
der interdisziplinären ärztlichen Zusammenarbeit und der Durchführung von klinisch-pathologischen Konferenzen
der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung
der Begutachtung

1.1 Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über
die Grundzüge der Operationstechniken
Untersuchungsmethoden der Molekularpathologie in der Histo- und Zytopathologie und Zytogenetik
Elektronenmikroskopie
Dokumentation und Statistik

 

 

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29.B.1 Fakultative Weiterbildung in der Molekularpathologie

Definition:
Die Molekularpathologie umfaßt die Durchführung molekularbiologischer Untersuchungsmethoden an einem vom Pathologen nach dem entsprechenden mikroskopischen Bild ausgewählten Zell- und Gewebsmaterial.

Weiterbildungszeit:
1 Jahr Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
Angerechnet werden kann ½ Jahr Molekularpathologie während der Weiterbildung im Gebiet Pathologie.

Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den theoretischen Grundlagen der molekularen Pathologie und der praktischen Durchführung von Methoden der molekularen Diagnostik an menschlichem Gewebs- und Zellmaterial.

Hierzu gehören in der Molekularpathologie
1. Spezielle Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
der Polymerase-Ketten-Reaktion und der Analyse der Amplifikationsprodukte
der in-situ-Hybridisierung

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