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Anlage 1
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Diagnostische Radiologie
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Weiterbildung Diagnostische Radiologie
Inhalt
Definition:
Die Diagnostische Radiologie umfaßt die Erkennung von Krankheiten mit Hilfe ionisierender Strahlen, kernphysikalischer Verfahren sowie die Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist, ferner den Strahlenschutz mit seinen physikalischen, biologischen und medizinischen Grundlagen.
Weiterbildungszeit:
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1 Jahr klinische Weiterbildung im Stationsdienst.
4 Jahre Diagnostische Radiologie.
Angerechnet werden können ½ Jahr Weiterbildung in Nuklearmedizin oder Strahlentherapie.
2 Jahre der Weiterbildung können bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der diagnostischen Radiologie, den radiologischen Spezialverfahren einschließlich der interventionellen Maßnahmen, dem Strahlenschutz, in der Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist, ferner in der Magnetresonanz.
Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über spezielle diagnostische Verfahren der Kinderradiologie und Neuroradiologie, die Diagnostik mit radioaktiven Stoffen und die Strahlentherapie.
Hierzu gehören in der Diagnostischen Radiologie
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
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Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Indikation und Differentialdiagnose der mit ionisierenden Strahlen und kernphysikalischen Verfahren zu untersuchenden Erkrankungen einschließlich der Grundlagen der Physik bei der diagnostischen Anwendung ionisierender Strahlen und kernphysikalischer Verfahren |
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Strahlenerzeugungssystemen |
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der Strahlenbiologie und dem Strahlenschutz |
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der radiologischen Diagnostik; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen mit verschiedenen diagnostischen Verfahren |
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den zur Grundversorgung erforderlichen radiologischen Maßnahmen im Kindesalter |
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den zur Grundversorgung erforderlichen radiologischen Maßnahmen an Gehirn und Rückenmark |
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den interventionellen radiologischen Verfahren in Zusammenarbeit mit den für das Grundleiden zuständigen Ärzten |
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in radiologischen Spezialverfahren; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen und therapeutischer Verfahren |
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der Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter sonographischer Untersuchungen |
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der MRT und Kernspektroskopie; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen |
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der Schockbehandlung und Herz-Lungen-Wiederbelebung |
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der Pharmakologie der im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel (Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens (auch Kosten-/Nutzenrelation), der Risiken des Arzneimittelmißbrauchs, der gesetzlichen Auflagen bei der Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie der hierbei zu beachtenden ethischen Grundsätze |
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Dokumentation von Befunden, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen der Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugend- und Arbeitsschutzgesetz und andere Bestimmungen) und für die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen |
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der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung |
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Durchführung der gebietsbezogenen allgemeinen Schmerztherapie |
1.1 Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über
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spezielle diagnostische Verfahren in den Schwerpunkten der Diagnostischen Radiologie |
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spezielle Meßverfahren der Diagnostischen Radiologie |
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die Strahlentherapie und die Grundlagen der allgemeinen Onkologie |
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die Diagnostik mit radioaktiven Stoffen |
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die EDV einschließlich der Gerätekunde des Gebietes |
8.A. Fachkunde 8.A.1 Fachkunde Sonographie der weiblichen Genitalorgane in der Diagnostischen Radiologie
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der weiblichen Genitalorgane, hierzu gehören:
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Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation der Ultraschalldiagnostik
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200 B-mode-Sonographien der weiblichen Genitalorgane |
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8.A.2 Fachkunde Sonographie der Brustdrüse in der Diagnostischen Radiologie
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Brustdrüse, hierzu gehören:
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Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation der Ultraschalldiagnostik
| · |
200 B-mode-Sonographien der Brustdrüse |
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8.A.3 Fachkunde Sonographie der Gesichtsweichteile in der Diagnostischen Radiologie
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Gesichtsweichteile, hierzu gehören:
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Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation der Ultraschalldiagnostik
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100 B-mode-Sonographien der Gesichtsweichteile |
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8.A.4 Fachkunde Sonographie der abdominellen und retroperitonealen Gefäße in der Diagnostischen Radiologie
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der abdominellen und retroperitonealen Gefäße,
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Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation der Ultraschalldiagnostik
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200 Duplex-Sonographien der abdominellen und retroperitonealen Gefäße |
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8.C.1 Schwerpunkt Kinderradiologie
Definition:
Die Kinderradiologie umfaßt die radiologische Diagnostik bei Kindern einschließlich radiologischer Spezialverfahren und besonderer Strahlenschutzmaßnahmen beim Kind sowie die schwerpunktbezogene Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
1 Jahr Kinder- und Jugendmedizin muß zusätzlich nachgewiesen werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in der radiologischen Diagnostik bei Kindern einschließlich radiologischer Spezialverfahren und besonderer Strahlenschutzmaßnahmen beim Kind sowie in der schwerpunktbezogenen Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist.
Hierzu gehören in der Kinderradiologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
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Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Indikation und Differentialdiagnose der mit Röntgenstrahlen zu erkennenden Anomalien, Erkrankungen und Verletzungen im Kindesalter |
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Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Indikation und Differentialdiagnose der mit sonographischen Untersuchungen zu erkennenden Anomalien, Erkrankungen und Verletzungen im Kindesalter |
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den besonderen physikalischen und strahlenbiologischen Grundlagen sowie im Strahlenschutz des Kindes |
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in der radiologischen Diagnostik des Schwerpunktes; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen mit verschiedenen diagnostischen Verfahren |
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in der Sonographie (ausschließlich der Echokardiographie), soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen |
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der Computertomographie |
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der Angiographie und der Deutung nuklearmedizinischer Befunde im Kindesalter |
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der MRT |
8.C.2 Schwerpunkt Neuroradiologie
Definition:
Die Neuroradiologie umfaßt die neuroradiologische Diagnostik bei Erkrankungen und Veränderung des Nervensystems und seiner Hüllen sowie radiologische Spezialverfahren einschließlich des Strahlenschutzes und die schwerpunktbezogene Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
1 Jahr Neurochirurgie oder 1 Jahr Neurologie muß zusätzlich nachgewiesen werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in der neuroradiologischen Diagnostik bei Erkrankungen und Veränderungen des Nervensystems und seiner Hüllen sowie radiologischer Spezialverfahren einschließlich des Strahlenschutzes und in der schwerpunktbezogenen Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist.
Hierzu gehören im Schwerpunkt Neuroradiologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
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anatomischen, physiologischen, pathologischen, physikalischen und strahlenbiologischen Grundlagen des Schwerpunktes einschließlich des Strahlenschutzes |
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den Grundlagen neurologisch-neurochirurgischer Diagnostik |
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den schwerpunktbezogenen Untersuchungen der Hirngefäße, spinalen Gefäße und der zum Gehirn führenden Gefäße sowie der Liquorräume des Gehirns und des Spinalkanals einschließlich der Computertomographie und der MRT des Schädels und des Spinalkanals; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen mit verschiedenen diagnostischen Verfahren |
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neuroradiologischer invasiver Therapie des Schwerpunktes einschließlich der Embolisation von Gefäßfisteln und Geschwülsten in Zusammenarbeit mit den für das Grundleiden zuständigen Ärzten; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Eingriffe |
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der Onkologie von Hirn- und Rückenmarkstumoren |
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der Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist |
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