slaekDe slaekDe
Prof. Köhler
Prof. Köhler
Home >  Weiterbildung  >  Anlage 1  >  Diagnostische Radiologie  > 
Druckversion

Weiterbildung Diagnostische Radiologie

Inhalt

  Definition
Weiterbildungszeit
Inhalt und Ziel der Weiterbildung
 
  8.A.  Fachkunde:
8.A.1  Sonographie der weiblichen Genitalorgane
8.A.2  Sonographie der Brustdrüse
8.A.3  Sonographie der Gesichtsweichteile
8.A.4  Sonographie der abdominellen und retroperitonealen Gefäße
8.C.  Schwerpunkte:
8.C.1  Kinderradiologie
8.C.2  Neuroradiologie

 

-

 

Definition:

Die Diagnostische Radiologie umfaßt die Erkennung von Krankheiten mit Hilfe ionisierender Strahlen, kernphysikalischer Verfahren sowie die Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist, ferner den Strahlenschutz mit seinen physikalischen, biologischen und medizinischen Grundlagen.

 

 

-

 

Weiterbildungszeit:

5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1 Jahr klinische Weiterbildung im Stationsdienst.
4 Jahre Diagnostische Radiologie.
Angerechnet werden können ½ Jahr Weiterbildung in Nuklearmedizin oder Strahlentherapie.
2 Jahre der Weiterbildung können bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.

 

 

-

 

Inhalt und Ziel der Weiterbildung:

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der diagnostischen Radiologie, den radiologischen Spezialverfahren einschließlich der interventionellen Maßnahmen, dem Strahlenschutz, in der Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist, ferner in der Magnetresonanz.

Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über spezielle diagnostische Verfahren der Kinderradiologie und Neuroradiologie, die Diagnostik mit radioaktiven Stoffen und die Strahlentherapie.

Hierzu gehören in der Diagnostischen Radiologie
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Indikation und Differentialdiagnose der mit ionisierenden Strahlen und kernphysikalischen Verfahren zu untersuchenden Erkrankungen einschließlich der Grundlagen der Physik bei der diagnostischen Anwendung ionisierender Strahlen und kernphysikalischer Verfahren
Strahlenerzeugungssystemen
der Strahlenbiologie und dem Strahlenschutz
der radiologischen Diagnostik; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen mit verschiedenen diagnostischen Verfahren
den zur Grundversorgung erforderlichen radiologischen Maßnahmen im Kindesalter
den zur Grundversorgung erforderlichen radiologischen Maßnahmen an Gehirn und Rückenmark
den interventionellen radiologischen Verfahren in Zusammenarbeit mit den für das Grundleiden zuständigen Ärzten
in radiologischen Spezialverfahren; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen und therapeutischer Verfahren
der Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter sonographischer Untersuchungen
der MRT und Kernspektroskopie; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen
der Schockbehandlung und Herz-Lungen-Wiederbelebung
der Pharmakologie der im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel (Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens (auch Kosten-/Nutzenrelation), der Risiken des Arzneimittelmißbrauchs, der gesetzlichen Auflagen bei der Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie der hierbei zu beachtenden ethischen Grundsätze
Dokumentation von Befunden, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen der Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugend- und Arbeitsschutzgesetz und andere Bestimmungen) und für die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen
der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung
Durchführung der gebietsbezogenen allgemeinen Schmerztherapie

1.1 Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über
spezielle diagnostische Verfahren in den Schwerpunkten der Diagnostischen Radiologie
spezielle Meßverfahren der Diagnostischen Radiologie
die Strahlentherapie und die Grundlagen der allgemeinen Onkologie
die Diagnostik mit radioaktiven Stoffen
die EDV einschließlich der Gerätekunde des Gebietes

 

 

-

 

8.A. Fachkunde
8.A.1 Fachkunde Sonographie der weiblichen Genitalorgane in der Diagnostischen Radiologie

Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der weiblichen Genitalorgane, hierzu gehören:
Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation der Ultraschalldiagnostik
·  200 B-mode-Sonographien der weiblichen Genitalorgane

 

 

-

 

8.A.2 Fachkunde Sonographie der Brustdrüse in der Diagnostischen Radiologie

Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Brustdrüse, hierzu gehören:
Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation der Ultraschalldiagnostik
·  200 B-mode-Sonographien der Brustdrüse

 

 

-

 

8.A.3 Fachkunde Sonographie der Gesichtsweichteile in der Diagnostischen Radiologie

Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der Gesichtsweichteile, hierzu gehören:
Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation der Ultraschalldiagnostik
·  100 B-mode-Sonographien der Gesichtsweichteile

 

 

-

 

8.A.4 Fachkunde Sonographie der abdominellen und retroperitonealen Gefäße in der Diagnostischen Radiologie

Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung der Sonographie der abdominellen und retroperitonealen Gefäße,
Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation der Ultraschalldiagnostik
·  200 Duplex-Sonographien der abdominellen und retroperitonealen Gefäße

 

 

-

 

8.C.1 Schwerpunkt Kinderradiologie

Definition:
Die Kinderradiologie umfaßt die radiologische Diagnostik bei Kindern einschließlich radiologischer Spezialverfahren und besonderer Strahlenschutzmaßnahmen beim Kind sowie die schwerpunktbezogene Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist.

Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
1 Jahr Kinder- und Jugendmedizin muß zusätzlich nachgewiesen werden.

Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in der radiologischen Diagnostik bei Kindern einschließlich radiologischer Spezialverfahren und besonderer Strahlenschutzmaßnahmen beim Kind sowie in der schwerpunktbezogenen Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist.

Hierzu gehören in der Kinderradiologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Indikation und Differentialdiagnose der mit Röntgenstrahlen zu erkennenden Anomalien, Erkrankungen und Verletzungen im Kindesalter
Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Indikation und Differentialdiagnose der mit sonographischen Untersuchungen zu erkennenden Anomalien, Erkrankungen und Verletzungen im Kindesalter
den besonderen physikalischen und strahlenbiologischen Grundlagen sowie im Strahlenschutz des Kindes
in der radiologischen Diagnostik des Schwerpunktes; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen mit verschiedenen diagnostischen Verfahren
in der Sonographie (ausschließlich der Echokardiographie), soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen
der Computertomographie
der Angiographie und der Deutung nuklearmedizinischer Befunde im Kindesalter
der MRT

 

 

-

 

8.C.2 Schwerpunkt Neuroradiologie

Definition:
Die Neuroradiologie umfaßt die neuroradiologische Diagnostik bei Erkrankungen und Veränderung des Nervensystems und seiner Hüllen sowie radiologische Spezialverfahren einschließlich des Strahlenschutzes und die schwerpunktbezogene Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist.

Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
1 Jahr Neurochirurgie oder 1 Jahr Neurologie muß zusätzlich nachgewiesen werden.

Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in der neuroradiologischen Diagnostik bei Erkrankungen und Veränderungen des Nervensystems und seiner Hüllen sowie radiologischer Spezialverfahren einschließlich des Strahlenschutzes und in der schwerpunktbezogenen Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist.

Hierzu gehören im Schwerpunkt Neuroradiologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
anatomischen, physiologischen, pathologischen, physikalischen und strahlenbiologischen Grundlagen des Schwerpunktes einschließlich des Strahlenschutzes
den Grundlagen neurologisch-neurochirurgischer Diagnostik
den schwerpunktbezogenen Untersuchungen der Hirngefäße, spinalen Gefäße und der zum Gehirn führenden Gefäße sowie der Liquorräume des Gehirns und des Spinalkanals einschließlich der Computertomographie und der MRT des Schädels und des Spinalkanals; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen mit verschiedenen diagnostischen Verfahren
neuroradiologischer invasiver Therapie des Schwerpunktes einschließlich der Embolisation von Gefäßfisteln und Geschwülsten in Zusammenarbeit mit den für das Grundleiden zuständigen Ärzten; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Eingriffe
der Onkologie von Hirn- und Rückenmarkstumoren
der Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist

Evaluation der Weiterbildung
Evaluation der Weiterbildung
Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
Gesundheitsinformationen Sachsen
Gesundheits-
informationen
Sachsen
Fortbildungszertifikat
Fortbildungszertifikat
Ärzte für Sachsen
Ärzte für Sachsen

 

 
  Die Sächsische Landesärztekammer bei Twitter    icon_facebook    Zugang zu meinem Netzwerk     zum Seitenanfang    zurück    Druckversion