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Finanzierung
2011
Die externen Qualitätssicherungsmaßnahmen werden im Jahr 2011 über einen Zuschlag auf die Vergütung für jeden abgerechneten vollstationären Fall finanziert.
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0,42 EUR |
externer Zuschlag (Land) |
Der externe Zuschlag (Land) wird zwei mal jährlich (April / Oktober) an die Projektgeschäftsstelle abgeführt.
Berechnungsgrundlage sind die für das laufende Jahr vereinbarten vollstationären Krankenhausfälle. Definiert wird der vollstationäre Fall nach den gültigen Kriterien im KHEntG und in der BPflV.
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