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Finanzierung

2011

Die externen Qualitätssicherungsmaßnahmen werden im Jahr 2011 über einen Zuschlag auf die Vergütung für jeden abgerechneten vollstationären Fall finanziert.

  0,42 EUR externer Zuschlag (Land)

Der externe Zuschlag (Land) wird zwei mal jährlich (April / Oktober) an die Projektgeschäftsstelle abgeführt.
Berechnungsgrundlage sind die für das laufende Jahr vereinbarten vollstationären Krankenhausfälle. Definiert wird der vollstationäre Fall nach den gültigen Kriterien im KHEntG und in der BPflV.

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