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Externe Qualitätssicherung in der stationären Versorgung


Rechtsgrundlagen der externen Qualitätssicherung in der stationären Versorgung sind das SGB V, die "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" sowie auf Landesebene der "Vertrag gem. § 137 i. V. m. § 112 Abs. 2 Nr. 3 SGB V über die Durchführung externer Qualitätssicherungsmaßnahmen in der stationären Versorgung".

Vertragspartner bzw. -beteiligte sind die Landesverbände der Sächsischen Krankenkassen, die Kranken- hausgesellschaft Sachsen e. V. und die Sächsische Landesärztekammer. Sie entsenden je 4 Mitglieder in das Lenkungsgremium.

Aufgaben des Lenkungsgremiums sind die Initiierung, Planung, Koordination, Durchführung und Weiter- entwicklung von Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie die Entscheidung über Grundsatzfragen der im Rahmen der routinemäßigen Anwendungen von Qualitätssicherungsmaßnahmen anfallenden Arbeiten.

Beteiligte Verbände:


AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. logoAOKPlus
BKK Landesverband Mitte logoBKK
IKK classic logoIKK
Knappschaft logoKnappschaft
Landwirtschaftliche Krankenkasse
Mittel- und Ostdeutschland
logoLKK
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) LogoVDEK
Verband der privaten Krankenversicherung logoPKV
Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. logoKGS
Sächsische Landesärztekammer logoSLAEK



Die Projektgeschäftsstelle Qualitätssicherung ist die Geschäftsstelle des Lenkungsgremiums und somit eine gemeinsame Einrichtung der Vertragspartner auf Landesebene gem. § 5 Abs. 1 des "Vertrag gem. § 137 i. V. m. § 112 Abs. 2 Nr. 3 SGB V über die Durchführung externer Qualitätssicherungsmaßnahmen in der stationären Versorgung". Sie ist derzeit bei der Sächsischen Landesärztekammer angesiedelt.



Ansprechpartner
        Projektgeschäftsstelle
        Besetzung der Arbeitsgruppen
            Chirurgie
            Gynäkologie / Mammachirurgie
            Kardiologie
            Orthopädie
            Perinatologie / Neonatologie
            Pneumonie
            Pflege
       

Aufgaben und Ziele der externen Qualitätssicherung
        Rechtsgrundlagen
            SGB V
            Bundesvereinbarung
            Landesvertrag
            Finanzierung

        Aufgaben der Projektgeschäftsstelle

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