Vertragspartner
bzw. -beteiligte sind die Landesverbände der Sächsischen Krankenkassen, die Kranken- hausgesellschaft Sachsen e. V. und die
Sächsische Landesärztekammer. Sie entsenden je 4
Mitglieder in das Lenkungsgremium.
Aufgaben des Lenkungsgremiums sind die Initiierung, Planung,
Koordination, Durchführung und Weiter- entwicklung von
Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie die Entscheidung
über Grundsatzfragen der im Rahmen der
routinemäßigen Anwendungen von
Qualitätssicherungsmaßnahmen anfallenden Arbeiten.