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Fortbildungscurriculum "Dialyse"
Inhalt
Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses „Arzthelferinnen” im Freistaat Sachsen: Fortbildungscurriculum der Sächsischen Landesärztekammer „Dialyse” für Arzthelferinnen (gültig ab 01.01.2004)
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Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses „Arzthelferinnen” im Freistaat Sachsen
Fortbildungscurriculum der Sächsischen Landesärztekammer „Dialyse” für Arzthelferinnen
Der Berufsbildungsausschuss „Arzthelferinnen” hat gemäß § 58 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz am 29.11.2003 und der Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer am 04.02.2004 nachstehenden Beschluss zum Fortbildungscurriculum „Dialyse” für Arzthelferinnen gefasst:
| Inhalt |
| |
I. |
Dauer und Gliederung |
| II. |
Zulassung zur Fortbildung |
| III. |
Ziele |
| IV. |
Überblick über Fächer und Stundenverteilung des Unterrichts |
| V. |
Inhalte des fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichts |
| VI. |
Abschluss |
| VII. |
Übergangsregelung |
| VIII. |
In-Kraft-Treten |
| Anlage |
Inhalte des fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichts einschließlich Stoffsammlung zum Curriculum (PDF) |

I. Dauer und Gliederung
Das Fortbildungscurriculum „Dialyse” für Arzthelferinnen wird für die Dauer von 120 Stunden in Form eines berufsbegleitenden Lehrgangs, des fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichts sowie einer fachpraktischen Unterweisung („Praktikum”) durchgeführt.
| Unterricht: |
80 Stunden |
| Praktikum: |
40 Stunden in strukturierter und dokumentierter Form in einer oder mehreren „fremden” Einrichtung(en); diese Einrichtung(en) muss (müssen) durchschnittlich mindestens 10 PD-Patienten und/oder 60 HD-Patienten betreuen. |

II. Zulassung zur Fortbildung
Die Teilnahme setzt einen erfolgreichen Abschluss als Arzthelferin oder einen Abschluss als Krankenschwester/Krankenpfleger oder Sprechstundenschwester und eine mindestens sechsmonatige patientennahe ununterbrochene Tätigkeit in der Dialyse voraus.

III. Ziele
Die Arzthelferin soll unter Anweisung und Verantwortung des Arztes Nierenersatztherapie qualifiziert vorbereiten, durchführen und nachbereiten. Sie soll insbesondere
über das medizinische, pflegerische und technische Grundlagenwissen verfügen
die technischen Geräte pflegen und beherrschen
den Arzt in der Durchführung der Nierenersatztherapie unterstützen
fachgebietsbezogene Hygienemaßnahmen durchführen und überwachen
Abweichungen von der Norm erkennen, darauf adäquat reagieren und über Notfallkompetenz verfügen
die psychosoziale Betreuung der Patienten und Angehörigen im Dialyse-Team fach- und situationsgerecht durchführen
organisations- und verwaltungsbezogene sowie qualitätssichernde Aufgaben wahrnehmen.

IV. Überblick über Fächer und Stundenverteilung des Unterrichts
| |
1. |
Krankheitslehre |
10 Stunden |
| 2. |
Nierenersatztherapie |
30 Stunden |
| 3. |
Gefäß- und Peritonealzugänge |
5 Stunden |
| 4. |
Hygiene |
4 Stunden |
| 5. |
Wasseraufbereitung |
2 Stunden |
| 6. |
Notfälle |
4 Stunden |
| 7. |
Pflege |
10 Stunden |
| 8. |
Psychosoziale Betreuung durch das Dialyse-Team |
5 Stunden |
| 9. |
Qualitätssicherung, Organisation, Verwaltung |
5 Stunden |
10. |
Dokumentation, Recht, Datenschutz |
5 Stunden |
| Gesamt |
80 Stunden |

V. Inhalte des fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichts
Die Inhalte des fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichts der Fortbildung einschließlich Stoffsammlung sind in der Anlage geregelt.

VI. Abschluss der Fortbildung
Die Fortbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen, die aus einem schriftlichen Prüfungsteil von höchstens 45 Minuten und einem mündlich-praktischen Prüfungsteil von höchstens 30 Minuten besteht. Zur Prüfung sind der Nachweis und ein Bericht über das Praktikum vorzulegen.
Über das erfolgreiche Bestehen der Prüfung erhält die Teilnehmerin ein Zertifikat der Sächsischen Landesärztekammer.
Im Übrigen gelten die Vorschriften gemäß §§ 7 - 13, 16 , 19 ff. der Ordnung der Sächsischen Landesärztekammer für die Fortbildung und Prüfung zur Arztfachhelferin.

VII. Übergangsregelung
Wer am 30.04.2005 eine mindestens dreijährige ununterbrochene patientennahe Tätigkeit in der Dialyse sowie eine regelmäßige interne und/oder externe Fortbildung nachweisen kann, ist von der Verpflichtung zur Teilnahme am 80-stündigen Lehrgang befreit. Die Prüfung ist in diesen Fällen bis spätestens 30.04.2007 abzulegen.
Wer am 30.04.2005 eine mindestens zehnjährige ununterbrochene patientennahe Tätigkeit in der Dialyse sowie eine regelmäßige interne und/oder externe Fortbildung nachweisen kann, ist von der Verpflichtung zur Teilnahme am Lehrgang und an der Prüfung befreit.

VIII. In-Kraft-Treten
Das Fortbildungscurriculum „Dialyse” für Arzthelferinnen tritt ab 01.01.2004 in Kraft.
Dresden, den 29.11.2003
Dr. med. Bernhard Ackermann Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses „Arzthelferinnen” Arbeitgebervertreter |
Gisela Reißig Stellvertretende Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses „Arzthelferinnen” Arbeitnehmervertreterin |
Dresden, den 04.02.2004
Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze Präsident |
Dr. med. Lutz Liebscher Schriftführer |
Soweit in diesem Beschluss zur Bezeichnung der betroffenen Personen generisch die weibliche oder die männliche Form verwendet wird, gilt die Regelung jeweils auch für das andere Geschlecht.
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