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Aufstiegsqualifikation Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung
Im März 2009 hat der Vorstand der Bundesärztekammer einstimmig die Aufstiegsqualifikation „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung” in Ablösung der Weiterqualifizierung zur Arztfachhelferin beschlossen. Diese qualifizierte Fortbildung bietet die Sächsische Landesärztekammer mit einem 2. Kurs ab Januar 2012 in ihrem Kammergebäude an.
Mit der neuen Aufstiegsfortbildung erwerben Medizinische Fachangestellte die Fähigkeit, Führungspositionen im Praxisteam niedergelassener Ärzte oder anderer Einrichtungen der ambulanten medizinischen Versorgung zu übernehmen.
Die Veränderungen im Altersaufbau der Gesellschaft und der Krankheitsarten, aber auch die Notwendigkeit von Prävention machen neue Versorgungsstrukturen erforderlich. Sie werden in dem neuen Fortbildungscurriculum, einer anerkannten Bildungsmaßnahme nach Berufsbildungsgesetz, berücksichtigt. Unter Aufsicht der Ärztin oder des Arztes sollen die zukünftigen Fachwirtinnen in Delegation anspruchsvolle und spezialisierte Aufgaben u.a. in den Bereichen Patientenbegleitung, Koordination, Praxismanagement und Teamführung des nichtärztlichen Praxisteams sowie Praxismanagement durchführen.
Pflichtteil
| Modul 1: |
Arbeits- und Lernmethodik |
20 Std. |
| Modul 2: |
Patientenbetreuung und Teamführung |
40 Std. |
| Modul 3: |
Qualitätsmanagement |
40 Std. |
| Modul 4: |
Durchführung der Ausbildung |
40 Std. |
| Modul 5: |
Betriebswirtschaftliche Praxisführung |
40 Std. |
| Modul 6: |
Informations- und Kommunikationstechnologien |
40 Std. |
| Modul 7: |
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
40 Std. |
| Modul 8: |
Risikopatienten und Notfallmanagement |
40 Std. |
Wahlteil im Bereich Medizin
Im Rahmen des Wahlteils müssen 120 Unterrichtsstunden medizinische Qualifikation nachgewiesen werden. Dies kann mittels eines oder mehrerer Module erfolgen. Die Einzelmodule müssen einen Mindestumfang von 40 Stunden haben. Ob der Wahlteil vor, während oder nach dem Pflichtteil absolviert wird, bleibt der Teilnehmerin überlassen. Der zeitliche Abstand zum Pflichtteil darf jedoch maximal 3 Jahre betragen. Die Sächsische Landesärztekammer bietet dazu die Themenkomplexe „Ernährungsmedizin für Medizinische Fachangestellte”, „Palliative Care” und „Ambulates Operieren” an. Auf Antrag können auch extern erworbene medizinische Qualifikationen, die den inhaltlichen und formalen Anforderungen der Sächsischen Landesärztekammer entsprechen, anerkannt werden.
| Voraussetzung: |
abgeschlossenen Berufsausbildung als MFA, Arzthelferin oder vergleichbare med. Berufsausbildung
mindestens 2-jährige Berufstätigkeit |
| Dauer: |
300 Pflichtstunden in 8 Modulen und 120 Wahlstunden (Anerkannte Fortbildung durch die Sächsische Landesärztekammer notwendig) |
| Abschluss: |
schriftliche Abschlussprüfung aller Pflichtmodule, ein Kolloquium zur Hausarbeit und die Vorlage der Abschlüsse der absolvierten Wahlteile |
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| Termine: |
Januar 2012 bis Herbst 2013 (Kurs ist bereits ausgebucht!)
Modul 3: 23.03. - 25.03.2012 und 27.04. - 29.04.2012
Modul 7: 11.05. - 13.05.2012 und 01.06. - 02.06.2012
Prüfungstermin Modul 1, 3 und 7 am 02.11.2012
Beginn 3. Kurs: Herbst 2013 (Anmeldung möglich)
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| Ort: |
Sächsische Landesärztekammer, Seminarräume
Schützenhöhe 16, 01099 Dresden |
| Anmeldung/Auskunft: |
Sächsische Landesärztekammer
Frau Marx, Fortbildung Med. Fachangestellte
Schützenhöhe 16
01099 Dresden
Tel.: 0351 8267-309, Fax: -377
Email: mfafortbildung@slaek.de
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Gebühren: |
Pflichtteil: Modul 1: 160,00 EUR; Modul 2-8: je 320,00 EUR
Wahlteile: zwischen ca. 240,00 - 480,00 EUR.
Die Gebühren werden Modulweise berechnet.
Prüfungsgebühr: 150,00 EUR |
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum 1. Kurs „Aufstiegsqualifikation Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung ”(bereits ausgebucht!).
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