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Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit hat mit Wirkung vom 1. Januar 2006 die „Richtlinie des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen vom 14.12.2005” in Kraft gesetzt.
Nach dieser Richtlinie gewährt der Freistaat Sachsen Zuwendungen in Form eines zweckgebundenen Darlehens, um die Gründung nachhaltiger selbstständiger Existenzen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel des bei der SAB eingerichteten ESF-gestützten Mikrodarlehensfonds für Existenzgründer.
Nähere Informationen unter: www.sab.sachsen.de --> Förderung/Programme/Wirtschaft/Förderprogramme/ESF-Mikrodarlehen für Existenzgründer
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