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Impfempfehlung E1

Empfehlungen der Sächsischen Impfkomission zur Durchführung von Schutzimpfungen im Freistaat Sachsen (E1)

Vom 02.09.1993; Stand: 01.01.2012

Die Sächsische Impfkommission wurde 1991 durch den Sächsischen Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie berufen. Ihre Empfehlungen dienen dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz als Entscheidungsgrundlage für die öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe zum Schutze der Gesundheit nach § 20 Abs. 3 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG).
Die Sächsische Impfkommission (SIKO) trifft ihre Empfehlungen auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut entsprechend § 20 Abs. 3 IfSG unter Berücksichtigung der epidemiologischen und historischen Besonderheiten im Freistaat Sachsen.
Das Staatsministerium macht die öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe und die Durchführung unentgeltlicher Schutzimpfungen und unentgeltlicher Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe im Sächsischen Amtsblatt bekannt (letzte Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über öffentlich empfohlene und zur unentgeltlichen Durchführung bestimmte Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (VwV Schutzimpfungen) beachten) und fordert u.a. von den impfenden Ärzten, die Impfungen dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechend durchzuführen und dabei die Impfempfehlungen der Sächsischen Impfkommission und die sächsischen Herdbekämpfungsprogramme (Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten) zu beachten.

Die Sächsische Impfkommission empfiehlt:

1. Allgemeine Hinweise
2. Durchführung der Impfungen
3. Dokumentation der Impfungen
4. Hinweise zur Kostenübernahme von Schutzimpfungen
5. Impfschäden
6.  Öffentlich empfohlene Schutzimpfungen
  6.1 Allgemein, ohne besonderen Anlass empfohlene Impfungen (Standardimpfungen, Regelimpfungen)
  6.2 Bei besonderem Anlass empfohlene Impfungen
  6.3 Postexpositionelle Hepatitis-B-Prophylaxe
  6.4 Postexpositionelle Tollwut-Prophylaxe

Die Sächsische Impfkommission (Dr. med. Beier, Prof. Dr. med. habil. Bigl, Prof. Dr. med. habil. Borte, Dr. med. Gottschalk, Dr. med. Grünewald, Dr. med. Krause-Döring, Prof. Dr. med. habil. Leupold, Dr. med. Merbecks, Dr. med. Mertens, PD Dr. med. habil. Prager, W. Sydow, Dr. med. Wendisch, Dr. med. Zieger)

7.  Anlagen

Synopsis-Impfkalender für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Freistaat Sachsen
Stand: 2012

Synopsis der erforderlichen (Impf-)Immunität bei Erwachsenen - Impfkalender für Erwachsene im Freistaat Sachsen,
Stand: 2012

Liste 1: Im Freistaat Sachsen zugelassene Gelbfieberimpfstellen
Liste 2: Im Freistaat Sachsen benannte Tollwutberatungs- und -impfstellen
Liste 3: Mitglieder der Sächsischen Impfkommission und Impfberatungsstellen
Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
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Gesundheitsinformationen Sachsen
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Ratgeber Kinderstube
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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Ärzte für Sachsen
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