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"Zertifikat Schutzimpfungen" der Sächsischen Landesärztekammer
Rechtsvorschriften für Schutzimpfungen auf Bundesebene finden sich in den §§ 20-22 Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) in der jeweils geltenden Fassung. Auf Landesebene gelten derzeit die „Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über öffentlich empfohlene und zur unentgeltlichen Durchführung bestimmte Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (VwV Schutzimpfungen)” vom 8. Februar 2010 (SächsABl. Nr. 9, S. 331-332, vom 4. März 2010) und die Neufassung der „Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission zur Durchführung von Schutzimpfungen im Freistaat Sachsen, Stand: 01.01.2010”.
Grundsätzlich können approbierte Ärzte, die die entsprechende Qualifikation besitzen, und unter bestimmten Voraussetzungen auch Medizinstudenten impfen. Ausgenommen sind Gelbfieberimpfungen, die nur in zugelassenen Impfstellen vorzunehmen sind. Die Impfqualifikation kann wie folgt erworben werden:
1. Im Medizinstudium:
Auch schon vor Erteilung der Approbation kann die Impfqualifikation durch die bescheinigte Teilnahme an der von der Sächsischen Impfkommission organisierten Vorlesung „Impfkurs” für Studenten der Medizin an der Universität Leipzig erworben werden.
2. Nach der Approbationserteilung:
a) ohne Facharztweiterbildung:
Approbierte Ärzte ohne Facharztstatus erwerben die Impfqualifikation durch die Teilnahme an einem Fortbildungskurs Schutzimpfungen Teil 1 und Teil 2 (Grundkurs). Die Teilnahmebescheinigungen der absolvierten Fortbildungskurse Schutzimpfungen Teil I und II sind das Zertifikat Schutzimpfungen gemäß Beschluss des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) vom 6. Oktober 1999 - Vorstandssitzung unter BV Nr. 20 (siehe auch Ärzteblatt Sachsen 4/2000, S. 145). Diese Kurse werden jährlich in jedem der 3 Direktionsbezirke Sachsens (Chemnitz, Dresden und Leipzig) angeboten. Der Grundkurs umfasst in Sachsen 20 Stunden. Die Lehrinhalte wurden ebenfalls durch den Vorstandsbeschluss der SLÄK bestätigt und sind im Detail aus der Anlage ersichtlich.
b) mit Facharztweiterbildung:
Alle Fachärzte können Schutzimpfungen durchführen. Während der Weiterbildung zum Facharzt nach der Weiterbildungsordnung (WBO) der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) vom 26. November 2005 (in der Fassung der Änderungssatzung vom 23. November 2007) wird die „Durchführung von Schutzimpfungen” als allgemeiner Inhalt der Weiterbildung erlernt. Dies impliziert die Notwendigkeit einer angemessenen Anzahl von Stunden in der Weiterbildung, die tatsächlich der Vakzinologie gewidmet werden.
Darüber hinaus wird allen Ärzten alle 3 Jahre eine Fortbildung in Fragen Aktualisierungen
von Impfempfehlungen, neue Impfungen usw. im Rahmen von Impfkursen (siehe oben), Veranstaltungen der Kreisärztekammern und Ärztestammtischen empfohlen. Die geschilderte Verfahrensweise wird in Sachsen seit 1994 praktiziert, sie ist durch den oben erwähnten Vorstandsbeschluss der SLÄK vom 06.10.1999 für Sachsen offiziell anerkannt und eingeführt worden.
Anlage
Lehrinhalte 20 Stunden Impfgrundkurs Sachsen
| I. |
Allgemeines |
| 2 h |
Internationale Bedeutung von Schutzimpfungen (Expanded Programme on Immunization - EPI, WHO Weltgesundheitsbericht)
klinische, epidemiologische, immunologische Begründung von Schutzimpfungen
gesetzliche Regelungen, ordnungsgemäße Durchführung von Impfungen |
| 2 h |
SIKO-Impfempfehlungen |
| E1 |
Impfkalender |
| E2 |
Allgemeine Kontraindikationen |
| E5 |
Impfabstände |
| E6 |
Impfungen und Operationen |
| E7 |
Impfungen und Hygiene |
| E8 |
Aufklärungspflichten bei Impfungen |
| E9 |
Dokumentation von Impfungen |
| E10 |
Atypische Impfverläufe |
| E12 |
Impfungen bei chronisch Kranken und Immunsuppprimierten |
| II. |
Schutzimpfungen gegen die einzelnen Krankheiten
|
Es werden jeweils abgehandelt
- Begründung der Schutzimpfung
- Impfstoffe
- Impfkalender (Indikation, Kontraindikation)
- Reaktogenität und Nebenwirkungen
- Kontrollprogramme (Falldefinition, Surveillance)
- Eradikationsprogramme, Herdbekämpfungsprogramme
|
| 2 h |
Tetanus-, Diphtherie-, Pertussis-Impfung und |
| E4 |
Empfehlungen zur Tetanusprophylaxe |
| 2 h |
Masern-, Mumps-, Röteln-Impfung |
| 2 h |
Poliomyelitis-, Tollwut-, FSME-Impfung |
| E11 |
Immunisierung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis-Schutzimpfung und - Eradikationsprogramm) |
| 2 h |
Impfung gegen Hepatitis A und B |
| 2 h |
Influenza-, Varizellen-, Herpes zoster-Impfung |
| 2 h |
HIB-, Meningokokken-, Pneumokokken-Impfung |
| 1 h |
Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) und Rotaviren |
| 2 h |
Impfungen bei: |
- Auslandsreisen (incl. Gelbfieber-, Typhus-, Cholera-, Japanenzephalitis-Impfung, Malariaprophylaxe)
- Asylbewerbern
- arbeitsmedizinischer Betreuung
- Schwangerschaft
|
| 1 h |
(Sonstige) neue Impfungen
- Entwicklungsstrategie und moderne Trends in der Immunprophylaxe, Ausblick
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Stand: März 2010
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