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Medikamentenabgabe in Kindertageseinrichtungen - Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales

Seit geraumer Zeit häufen sich Anfragen von pädagogischen Fachkräften und Trägern von Kindertageseinrichtungen, Eltern, Ärzten sowie Ämtern zur Verabreichung von Medikamenten an Kinder während des Aufenthalts in den Kindertageseinrichtungen. Die häufigsten Fragen werden nach gesetzlichen Grundlagen, welche die Gabe von Medikamenten durch pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und den Versicherungsschutz regeln sowie zur Aufbewahrung von Medikamenten gestellt. Aus diesem Anlass wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales (SMS) unter Beteiligung der Sächsischen Landesärztekammer, des Jugendärztlichen Dienstes der Stadt Dresden und der Sächsischen Unfallkasse eine Empfehlung zur Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen erarbeitet. Enthalten sind neben grundsätzlichen Ausführungen auch Aussagen zu Voraussetzungen für die Medikamentengabe durch Erzieherinnen und zur Haftung und zum Versicherungsschutz im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung sowie eine Checkliste für Leiter/innen und Formulare (Muster) die von Ärzten und Eltern der jeweiligen Kindertageseinrichtung ausgefüllt vorgelegt werden sollten.

Die Empfehlung ist unter http://www.kita-bildungsserver.de zu finden.

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