Kate-
gorie |
Impfung gegen |
Indikation bzw. Reiseziele |
Anmerkung (Packungsbeilage/
Fachinformationen beachten) |
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| B |
Cholera |
Für Labor- und med. Personal mit möglicher Exposition entsprechend Katastrophenplan.
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Orale Impfung. Impfschema des Herstellers beachten. |
| R |
Auf Verlangen des Ziel- oder Transitlandes; nur noch im Ausnahmefall; eine WHO-Empfehlung besteht nicht.
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Bei hoher Gefährdung in Epidemiegebieten. |
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| S/A |
Diphtherie |
Alle Personen ohne ausreichenden Impfschutz |
Die Impfung gegen Diphtherie sollte in der Regel in Kombination mit der gegen Tetanus und Pertussis(Tdpa) sowie ggf. gegen Poliomyelitis (Tdpa-IPV) durchgeführt werden.
Entsprechend den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden.
Eine begonnene Grundimmunisierung wird vervollständigt, Auffrischimpfung in 10-jährigen Intervallen.
Nichtgeimpfte oder Personen mit fehlendem Impfnachweis sollten 2 Impfungen (in der Regel mit Kombinations-Impfstoff) im Abstand von 4-8 Wochen und eine 3. Impfung 6-12 Monate nach der 2. Impfung erhalten.
Eine Reise in ein Infektionsgebiet sollte frühestens nach der 2. Impfung angetreten werden.
Bei bestehender Diphtherie-Impfindikation und ausreichendem Tetanus-Impfschutz sollte monovalent gegen Diphtherie geimpft werden.
Chemoprophylaxe
Unabhängig vom Impfstatus präventive antibiotische Therapie, z.B. mit Erythromycin.
Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von Diphtherie im Freistaat Sachsen beachten. |
| - |
bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung, |
| - |
wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder die letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt, |
| I |
- |
bei Epidemien oder regional erhöhter Morbidität.
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Bei Diphtherie-Risiko (Gefahr der Einschleppung, Reisen in Infektionsgebiete) Überprüfung der Impfdokumentation; bei fehlendem Impfschutz ist die Impfung besonders angezeigt für: |
| B |
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- |
med. Personal, das engen Kontakt mit Erkrankten haben kann, |
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- |
Personal in Laboratorien mit Diphtherie-Risiko, |
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- |
Personal in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr, |
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- |
Bedienstete des Bundesgrenzschutzes und der Zollverwaltung, |
| I |
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- |
Personen vor und/oder nach Organtransplantationen, |
| I/B |
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- |
Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber aus Gebieten mit Diphtherie-Risiko, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, sowie für das Personal dieser Einrichtungen (siehe entsprechende Impfempfehlungen), |
| R |
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- |
Reisende in Regionen mit Diphtherie-Risiko. |
| P |
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- |
Für enge (face to face) Kontaktpersonen zu Erkrankten, Auffrischimpfung 5 Jahre nach der letzten Impfung. |
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| I/B |
FSME (Frühsommer- meningo- enzephalitis) |
Personen, die sich in FSME-Risikogebieten aufhalten oder Personen, die durch FSME beruflich gefährdet sind (z.B. Forstarbeiter, Exponierte in der Landwirtschaft, exponiertes Laborpersonal).
Risikogebiete in Deutschland sind zur Zeit insbesondere:
Baden-Württemberg;
Bayern (außer dem größten Teil Schwabens und dem westlichen Teil Oberbayerns;
Hessen (LK Odenwald, LK Bergstraße, LK Darmstadt-Dieburg, Stadtkreis (SK) Darmstadt, LK Groß-Gerau, LK Offenbach, SK Offenbach, LK Main-Kinzig, LK Marburg-Biedenkopf);
Rheinland-Pfalz (Landkreis Birkenfeld);
Thüringen (SK Jena, SK Gera, LK Saale-Holzland-Kreis, LK Saale-Orla-Kreis, LK Saalfeld-Rudolstadt, Landkreis Hildburghausen, LK Sonneberg).
(Saisonalität beachten: April - November)
Sachsen ist zur Zeit kein Endemiegebiet! |
Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen mit dem für Erwachsene bzw. Kinder zugelassenen Impfstoff nach Angaben des Herstellers.
Entsprechend den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden. Die Hinweise zu FSME-Risikogebieten - veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin des RKI, jeweils aktualisierte Ausgabe, - sind zu beachten. |
| R |
Zeckenexposition in FSME-Risikogebieten außerhalb Deutschlands. |
Siehe Epidemiologisches Bulletin, jeweils aktualisierte Ausgabe. |
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| R/B |
Gelbfieber |
Entsprechend den Impfanforderungen der Ziel- oder Transitländer sowie vor Aufenthalt in bekannten Endemiegebieten im tropischen Afrika und in Südamerika; die Hinweise der WHO zu Gelbfieber-Infektionsgebieten sind zu beachten. |
Einmalige Impfung in den von den
Gesundheitsbehörden zugelassenen Gelbfieber-Impfstellen (siehe Liste 1, Anlage);
Auffrischimpfung in 10-jährigen Intervallen. |
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| I |
Haemophilus
influenzae Typ b
(Hib) |
Risikopersonen nach dem 6. Lebensjahr:
z.B. bei anatomischer oder funktioneller Asplenie; angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion (z.B. IgG2-Mangel, HIV-Infektion); Leukosen und Malignomen in Remission; rezid. Otitiden, Sinusitiden; vor und/oder nach Organtransplantationen, vor Cochlea-Implantation. |
Einmalige Impfung |
| P |
Chemoprophylaxe für Personen nach engem Kontakt zu einem Patienten mit invasiver Haemophilus-influenzae-b-Infektion: |
Dosierung (Rifampicin):
ab 3. Monat:
20 mg/kg/d (max. 600 mg) in 1 ED für 4 Tage;
Personen > 12 Jahre:
600 mg/d p.o. in 1 ED für 4 Tage.
Da bei Schwangeren die Gabe von Rifampicin und Gyrasehemmern kontraindiziert ist, kommt bei ihnen zur Prophylaxe ggf. Ceftriaxon in Frage.
„Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung der Meningokokken- und Haemophilus influenzae b-Meningitis im Freistaat Sachsen” beachten. |
| - |
für alle Haushaltsmitglieder (außer für Schwangere), unabhängig vom Alter, wenn sich dort ein ungeimpftes oder unzureichend gegen Hib geimpftes Kind im Alter bis zu 5 Jahren oder aber eine Person mit einem relevanten Immundefekt befindet |
| - |
für alle ungeimpften Kinder bis 5 Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen. |
| Falls eine Prophylaxe indiziert ist, sollte sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens 7 Tage nach Beginn der Erkrankung des Indexfalles, begonnen werden. |
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| S |
Hepatitis A |
Seronegative Kinder und Erwachsene
(prävakzinale HAV-Serologie nach epidemiologischen und klinischanamnestischen Aspekten (z.B. längerer Aufenthalt in Endemiegebieten,
Migranten) und für einheimische Erwachsene generell bei vor 1950 Geborenen empfohlen). |
Verwendung von Kombinationsimpfstoff HAV/HBV möglich. |
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Präexpositionell: |
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| B |
1. |
HA-gefährdetes Personal im Gesundheitsdienst, z.B. Pädiatrie, Infektionsmedizin, betriebliche und ehrenamtliche Ersthelfer, Mitarbeiter von Rettungsdiensten, Polizisten, Sozialarbeiter, Gefängnispersonal mit direktem Kontakt zu Inhaftierten. |
Personaldefinition:
Medizinisches und anderes Fach- und Pflegepersonal, Küchenpersonal und Reinigungskräfte. Auffrischimpfung (1 Dosis) nach 10 Jahren bei Fortbestehen oder Neuauftreten eines erheblichen Infektionsrisikos (Herstellerangaben beachten).
Kann bei Nachweis schützender Antikörper modifiziert werden. |
| 2. |
Personal von Laboratorien, z.B. für Stuhluntersuchungen. |
| 3. |
Personal in Kindertageseinrichtungen, -heimen u.ä.. |
| 4. |
Personal in psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte. |
| 5. |
Kanalisations- und Klärwerksarbeiter. |
| 6. |
Personal, das tätig ist beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln - einschließlich in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung. |
Lebensmittel i.S.v. Nr. 6 sind in § 42 Abs. 2 IfSG aufgeführt. |
| I |
7. |
Personen mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung. |
| 8. |
An Hämophilie leidende Personen, bei denen die Vortestung auf HA-Antikörper negativ ausfiel. |
| 9. |
Personen in psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte. |
| 10. |
Personen, die an einer chronischen Leberkrankheit einschließlich chronischer Krankheiten mit Leberbeteiligung leiden und keine HAV-Antikörper besitzen. |
| 11. |
Personen mit längerem Gefängnisaufenthalt. |
| 12. |
Personen, die in Deutschland geboren sind, vor ihrer ersten Reise in ein Land mit hoher HA-Gefährdung. |
| R |
13. |
Reisende (einschl. beruflich Tätige und Angehörige von Entwicklungsdiensten) in Länder mit hoher HAV-Durchseuchung und/oder hygienisch risikoreichen Bedingungen.
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| P |
Postexpositionell:
Bei Kontakt im Rahmen des sächs. Herdbekämpfungsprogrammes, insbesondere bei: |
Liegt die frühestmögliche Exposition länger als 72 h zurück, so ist die gleichzeitige Gabe von Gammaglobulin mit deklariertem Antikörpergehalt angezeigt.
„Empfehlung zur Verhütung und Bekämpfung der Virushepatitis A im Freistaat Sachsen” beachten.
|
| 1. |
Kontaktpersonen
- in der Familie,
- in Kindertageseinrichtungen, -heimen u.ä.,
- in Schulklassen,
- in Einrichtungen für geistig Behinderte,
- in Alters- und Pflegeheimen u.ä. |
| 2. |
Personal, das tätig ist beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln - einschließlich in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung. |
Lebensmittel i.S.v. Nr. 2 sind in § 42 Abs. 2 IfSG aufgeführt. |
| 3. |
HA-gefährdetes Personal im Gesundheitsdienst, z.B. Pädiatrie, Infektionsmedizin, betriebliche und ehrenamtliche Ersthelfer, Mitarbeiter von Rettungsdiensten, Polizisten, Sozialarbeiter, Gefängnispersonal mit direktem Kontakt zu Inhaftierten |
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| S |
Hepatitis B |
Seronegative Kinder und Erwachsene (prävakzinale HBV-Serologie nach epidemiologischen und klinisch-anamnestischen Aspekten empfohlen, siehe Anmerkung bei den Indikationen, Kategorie B und I, Seite 16). |
Verwendung von Kombinationsimpfstoff HAV/HBV möglich. |
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Präexpositionell: |
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| B |
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1. |
HB-gefährdetes Personal im Gesundheitsdienst einschließlich Auszubildender und Studenten sowie Reinigungspersonal; Personal in psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte; andere Personen, die durch Blutkontakte mit möglicherweise infizierten Personen gefährdet sind, wie z.B. betriebliche bzw. ehrenamtliche Ersthelfer sowie Mitarbeiter von Rettungsdiensten, Polizisten, Sozialarbeiter und Gefängnispersonal mit Kontakt zu Drogenabhängigen. |
Hepatitis-B-Impfung nach den Angaben des Herstellers; im Allgemeinen nach serologischer Vortestung bei den Indikationen 1.-7.; Kontrolle des Impferfolges ist nach Indikationsimpfungen prä- oder postexpositionell, bei allen Immunsupprimierten und für alle Personen über 18 Jahre (1-2 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung) erforderlich. |
| I |
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2. |
Patienten mit chronischer Nierenkrankheit, Dialysepatienten, Patienten mit häufiger Übertragung von Blut oder Blutbestandteilen (z.B. Hämophile), Patienten vor ausgedehnten chirurgischen Eingriffen (z.B. vor Operationen unter Verwendung der Herz-Lungen-Maschine). |
| Auffrischimpfung entsprechend dem nach Abschluss der Grundimmunisierung erreichten Antikörperwert (Kontrolle 1-2 Monate nach 3. Dosis): |
| - |
bei Anti-HBs-Werten < 100 IE/l umgehend erneute Impfung (1 Dosis) und erneute Kontrolle |
| - |
bei Anti-HBs-Werten ≥ 100 IE/l Auffrischimpfung (1 Dosis) nach 10 Jahren bei Fortbestehen oder Neuauftreten eines erheblichen Infektionsrisikos (Indikationen 1.-9.). |
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| |
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3. |
Patienten mit chronischer Leberkrankheit einschließlich chronischer Krankheiten mit Leberbeteiligung sowie HIV-Positive ohne HBV-Marker. |
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4. |
Personen mit engem Kontakt zu HBsAg-positiven Personen in der Familie, Wohn- oder Lebensgemeinschaft, Sexualpartner von HBs-Ag-Trägern. |
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5. |
Patienten in psychiatrischen Einrichtungen oder Bewohner vergleichbarer Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte sowie Personen in Behindertenwerkstätten. |
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6. |
Besondere Risikogruppen, wie z.B. Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung, Drogenabhängige, längerer Gefängnisaufenthalt. |
| I/B |
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7. |
Personen in Förderschulen mit engem Kontakt zu geistig Behinderten. |
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8. |
Personen mit engem Kontakt zu HbsAg-positiven Personen in einer Gemeinschaft (z.B. Kinderkrippen, -gärten, -heime, Pflegestätten, Schulklassen, Spielgemeinschaften). |
| R |
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9. |
Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-B-Prävalenz bei längerfristigem Aufenthalt oder bei zu erwartenden engen Kontakten zur einheimischen Bevölkerung.
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| P |
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Postexpositionell: |
Evtl. gleichzeitige passive Immunisierung mit Hepatitis-B-Immunglobulin (Simultanimpfung) je nach Immun- und Impfstatus (siehe unter 6.3). |
| 1. |
Personen bei Verletzungen mit möglicherweise erregerhaltigen Gegenständen, z.B. Nadelstichexposition. |
| 2. |
Neugeborene HBsAg-positiver Mütter.
Entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien ist bei allen Schwangeren nach der 32. SSW, möglichst nahe am Geburtstermin, das Serum auf HBsAg zu untersuchen. Ist das Ergebnis positiv, dann ist bei dem Neugeborenen unmittelbar post partum mit der Immunisierung gegen Hepatitis B zu beginnen. |
Unmittelbar post partum, d.h. innerhalb von 12 h nach der Geburt, simultane Verabreichung von Hepatitis-B-Immunglobulin und erster Dosis von Hepatitis-B-Impfstoff (pro infantibus bzw. halbe Erwachsenendosis). Der Impfschutz wird einen Monat nach der 1. Impfung durch eine 2. u. 6 Monate nach 1. Impfung durch eine 3. Impfung mit Hepatitis-B-Impfstoff (in kindgemäßer Dosierung) vervollständigt. |
| 3. |
Neugeborene von Müttern mit unbekanntem HBsAg-Status. |
(siehe unter 6.3.2). |
| 4. |
Personen mit Blut- und/oder Schleimhautkontakten zu HBsAg-Positiven. |
(siehe unter 6.3.3). |
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| S |
Herpes zoster |
Personen über 50 Jahre. |
Einmalige Impfung. Nach Angaben des Herstellers. |
| |
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| S |
Humane Papillomaviren (HPV) |
Alle Mädchen und Frauen ab 13. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr. |
Impfschema des Herstellers beachten. Für Frauen nach dem 26. Geburtstag,
die bisher keine Impfung gegen HPV erhalten haben, kann eine Impfung zu diesem späteren Zeitpunkt ebenfalls von Nutzen sein.
Es liegt in der Verantwortung des Arztes, seine Patientinnen auf der Basis der Impfstoffzulassung darauf hinzuweisen. |
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| S |
Influenza |
Alle Kinder (ab vollendetem 6. Lebensmonat), Jugendlichen und Erwachsenen. |
Jährliche Impfung, vorzugsweise im Herbst mit einem Impfstoff aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination. |
| I |
- |
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens - wie z.B. chronische Lungen- (auch Asthma bronchiale und chronisch obstruktive Lungenerkrankung), Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, Multiple Sklerose, Personen mit angeborenen oder erworbenen Immun-defekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, HIV-Infektion - sowie Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen. |
Die Dosierung für Kinder vom 7. Lebensmonat bis zum 3. Lebensjahr beträgt in der Regel 0,25 ml pro Dosis; ab dem 4. Lebensjahr (= nach dem 3. Geburtstag) 0,5 ml pro Dosis.
Kinder bis zum 9. Lebensjahr erhalten bei der erstmaligen Impfung 2 Dosen im Abstand von 4 Wochen. Fachinformationen beachten. |
| - |
Schwangere vorzugsweise im 2. und 3. Trimenon vor (und evtl. auch noch während) der Influenzasaison zum eigenen Schutz und zum Schutz des Neugeborenen. |
| - |
Med. Personal und Pflegepersonal, Familienangehörige sowie andere Personen mit direktem Kontakt zu Risikopatienten, wie z.B. Tumor- und Leukosepatienten, HIV-Infizierten, |
| - |
Personen mit besonderer Infektionsgefährdung, (z.B. mit umfangreichem Publikumsverkehr). |
| B |
- |
Personen mit besonderer beruflicher Infektionsgefährdung, z.B. medizinisches Personal und Pflegepersonal, Personal in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr. |
| - |
Personen mit besonderer beruflicher Infektionsgefährdung durch Vögel. |
| R |
Reisende mit |
Andere saisonale Häufungen auf der Südhalbkugel sowie evtl. andere Antigenkombination für die Südhalbkugel beachten. |
| - |
einem erhöhten Expositionsrisiko (z.B. Kreuzschiffreisen, längere Bahn- und Busreisen [> 24 Stunden], organisierte Touristengruppen, Mekka-Pilger und alle Tropen- und Subtropenreisenden ganzjährig), |
| - |
erhöhtem Komplikationsrisiko (siehe unter Kategorie I). |
| |
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| R/B |
Japanische
Enzephalitis |
Risiko-Reisende mit längeren Aufenthalten in ländlichen Endemiegebieten (SO-Asien). |
Nach Angaben des Herstellers. |
| |
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| S |
Masern |
Alle empfänglichen Personen. |
Als empfänglich gelten alle ungeimpften Personen jünger als Geburtsjahrgang 1958 ohne immunologisch nachgewiesene überstandene Erkrankung.
Zweimalige Impfung erforderlich (Mindestabstand 4 Wochen) oder einmalige Impfung und Immunitätsnachweis. Unter besonderen Bedingungen (Kontakt zu Erkrankten, Reisen oder Aufenthalt in Endemiegebieten, Masernausbrüche) können Säuglinge bereits ab vollendetem 6. Lebensmonat gegen Masern aktiv geimpft werden. In diesen Fällen (bei Impfalter unter 1 Jahr) ist eine zusätzliche Masernimpfdosis im Alter von 12-15 Monaten erforderlich. Diese 2 Dosen gelten zusammen als Erstimpfung. Es gibt keine Altersbegrenzung für die Masern-Impfung; vorzugsweise MMR verwenden.
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| I/B/R |
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Eine Empfehlung für bestimmte (auch berufliche und Reise-) Indikationsgruppen wird hier nicht gegeben, da es zur Durchsetzung des Masern-Eradikationsprogrammes der WHO erforderlich ist, alle empfänglichen Personen zu impfen.
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| P |
Kontaktpersonen im Rahmen des sächsischen Herdbekämpfungsprogrammes.
Postexpositionelle aktive Impfung aller empfänglichen Personen mit Kontakt zu an Masern Erkrankten möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Exposition. Gegebenenfalls auch eine passive Immunisierung (bis 6 Tage nach Exposition).
Eine aktive postexpositionelle Impfung später als 6 Tage nach der Exposition schützt bei evtl. folgenden Expositionen (weiteren Erkrankungswellen). |
Alle Kontaktpersonen zu Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen (Kontakt zum Indexfall ab 5 Tage vor Exanthemausbruch des Indexfalles) sind auf ihre Masernempfänglichkeit zu überprüfen (Kontrolle der Impfausweise bzw. ggf. serologische Testung), wobei serologische Untersuchungen nicht zu einer Verzögerung der Riegelungsimpfung führen dürfen.
„Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung der Masern im Freistaat Sachsen” beachten. |
| |
 |
| S |
Meningo- kokken-
infektionen (Gruppe C) |
Alle Kinder und Jugendlichen ab 3. Lebensmonat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. |
Mit konjugiertem Impfstoff (Impfschema des Herstellers beachten).
Bei Impfung im Säuglingsalter wird eine Boosterung ab 2. Lebensjahr empfohlen. |
| I |
Meningo- kokken-
infektionen (Gruppen A, C, W135, Y) |
Gesundheitlich gefährdete Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, insbesondere Komplement-/Properdindefekte, Hypogammaglobulinaemie; Asplenie, vor Cochlea-Implantation. |
| Bei Kindern < 2 Jahren |
| - |
konjugierter MenC-Impfstoff (dabei Empfehlungen des Herstellers zum Impfschema beachten), nach vollendetem 2. Lebensjahr im Abstand von 6-12 Monaten durch 4-valenten Polysaccharid-Impfstoff (PS-Impfstoff) ergänzen |
| - |
oder 4-valenter konjugierter Impf-stoff (Herstellerangaben beachten). |
| |
| Bei Personen nach dem vollendeten 2. Lebensjahr |
| - |
eine Impfung mit konjugiertem MenC-Impfstoff, gefolgt von einer Impfung mit 4-valentem PS-Impfstoff im Abstand von 6 Monaten |
| - |
oder 4-valenter konjugierter Impfstoff (Herstellerangaben beachten). |
|
| B |
| - |
Gefährdetes Laborpersonal. |
| - |
Medizinisches Personal mit Patientenkontakt. |
|
| - |
Impfung mit 4-valentem Konjugatimpfstoff. |
| - |
Bei bereits mit PS-Impfstoff geimpften Personen sollte bei der nächsten fälligen Auffrischung mit 4-valentem Konjugatimpfstoff geimpft werden. |
| - |
Ist bereits eine Impfung mit konjugiertem MenC-Impfstoff erfolgt, ist eine weitere Impfung mit 4-valentem Konjugatimpfstoff empfohlen. |
|
| R |
Reisende in epidemische/hyperendemische Länder, besonders bei engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung; Entwicklungshelfer;
dies gilt auch für Aufenthalte in Regionen mit Krankheitsausbrüchen und Impfempfehlung für die einheimische Bevölkerung (WHO- und Länderhinweise beachten).
|
Bei Kindern < 2 Jahren mit konjugiertem Impfstoff (Angaben des Herstellers beachten). Bei Personen nach dem vollendeten 2. Lebensjahr eine Impfung mit epidemiologisch indiziertem A, C- oder A, C, W135, Y-Polysaccharid-Impfstoff bzw. -Konjugat-Impfstoff.
|
Vor Pilgerreise (Hadj).
|
Eine Impfung mit 4-valentem PS- oder Konjugat-Impfstoff
(Einreisebestimmungen beachten).
|
Schüler/Studenten vor Langzeit-Aufenthalten in Ländern mit empfohlener allgemeiner Impfung für Jugendliche oder selektiver Impfung für Schüler/Studenten.
|
Entsprechend den Empfehlungen der Zielländer, vorzugsweise mit epidemiologisch indiziertem Konjugat-Impfstoff. Bei fortbestehendem Infektionsrisiko Wiederimpfung für alle oben angegebenen Indikationen nach Angaben des Herstellers, für PS-Impfstoff im Allgemeinen nach 3 Jahren. |
| I/P |
Bei Ausbrüchen oder regionalen Häufungen.
|
Empfehlungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes beachten.
|
| P |
Ausbruch: ≥ 2 Erkrankungen der gleichen Serogruppe binnen 4 Wochen in einer Kindereinrichtung, Schulklasse, Spielgruppe, Gemeinschaftseinrichtung.
Regional gehauftes Auftreten: ≥ 3 Erkrankungen der gleichen Serogruppe binnen 3 Monaten in einem begrenzten Alterssegment der Bevölkerung (z.B. Jugendliche) eines Ortes oder in einer Region mit einer resultierenden altersspezifischen Inzidenz von ≥ 10/100.000 der jeweiligen Altersgruppe. Chemoprophylaxe (alle Serogruppen) für enge Kontaktpersonen zu einem Fall einer invasiven Meningokokken-Infektion (außer für Schwangere) und aktive Impfung mit konjugiertem Impfstoff (bei Serogruppen, für die ein konjugierter Impfstoff zur Verfügung steht):
|
Empfehlungen zur Chemoprophylaxe bei bakteriellen Meningitiden in der „Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung der Meningokokken- und Haemophilus influenzae b-Meningitis im Freistaat Sachsen” beachten.
Chemoprophylaxe mit:
1. Rifampicin:
Säuglinge zwischen 3 und 11 Mon.:
10 mg/kg/d in 2 ED p.o. für 2 Tage;
Kinder von 1 -12 Jahre:
20 mg/kg/d in 2 ED p.o. für 2 Tage (max. ED 600 mg);
Kinder > 12 Jahre, Jugendliche und Erwachsene:
2 x 600 mg/d p.o. für 2 Tage.
2. Ceftriaxon:
ab 12 Jahre: 250 mg i.m. in einer ED
bis 12 Jahre: 125 mg i.m. in einer ED
3. Ciprofloxacin:
ab 18 Jahre: 1 x 500 mg p.o.
Da bei Schwangeren die Gabe von Rifampicin und Gyrasehemmern kontraindiziert ist, kommt bei ihnen zur Prophylaxe ggf. Ceftriaxon in Frage. Der Indexpatient mit einer invasiven Meningokokken-Infektion sollte nach Abschluss der Therapie ebenfalls Rifampicin erhalten, sofern er nicht intravenös mit einem Cephalosporin der 3. Generation behandelt wurde.
|
| - |
alle Haushaltsmitglieder |
| - |
Personen mit Kontakt zu oropharyngealen Sekreten eines Patienten |
| - |
Kontaktpersonen in Kindereinrichtungen mit Kindern unter 6 Jahren (bei guter Gruppentrennung nur die betroffene Gruppe) |
| - |
enge Kontaktpersonen in Gemeinschaftseinrichtungen mit haushaltähnlichem Charakter (Internate, Wohnheime, Kasernen, Schulen u.a.). |
Die Durchführung der Chemoprophylaxe ist bis 10 Tage nach dem letzten Kontakt mit dem Patienten sinnvoll.
|
| |
 |
| S |
Mumps |
Alle empfänglichen Personen. |
Als empfänglich gelten alle Personen jünger als Geburtsjahrgang 1970 mit negativer Mumpsanamnese und fehlender Impfung oder fehlendem Immunitätsnachweis. Zweimalige Impfung erforderlich oder einmalige Impfung und Immunitätsnachweis.
Es gibt keine Altersbegrenzung für die Mumps-Impfung; vorzugsweise MMR verwenden. |
| |
Insbesondere: |
Bei unklarer Anamnese serologische Testung empfohlen. |
| I/B |
- |
Personal von Kindertageseinrichtungen, -heimen, Schulen, |
| - |
Personal von Gesundheitseinrichtungen, |
| B |
- |
Personal mit besonderer Gesundheitsgefährdung (z.B. Publikumsverkehr).
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| P |
Postexpositionelle Impfung aller empfänglichen Personen (jünger als Geburtsjahrgang 1970) empfohlen. |
| - |
Obwohl eine aktive Mumpsimpfung bei exponierten Personen auch in der frühen Inkubationszeit bei schon erfolgter Ansteckung nicht mehr den Ausbruch der Erkrankung verhindern kann, ist sie dennoch allgemein zu empfehlen; sie schützt insbesondere vor Ansteckung bei nachfolgenden Expositionen. Es wird damit eine zweite oder dritte Krankheitswelle vermieden. |
| - |
Immunglobulingaben sind wirkungslos. |
|
| |
 |
| S |
Pertussis |
Alle Kinder und Jugendlichen gemäß Impfkalender Seite 4; Erwachsene: Boosterung alle 10 Jahre.
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Da ein monovalenter Pertussisimpfstoff nicht mehr verfügbar ist, sind bei vorhandener Indikation Kombinationsimpfstoffe (Tdpa, ggf. Tdpa-IPV) einzusetzen. |
| I/B/R |
Eine Empfehlung für bestimmte (auch berufliche) Indikationsgruppen wird hier nicht gegeben, da es zum Erreichen des WHO-Zieles „Verringerung übertragbarer Krankheiten - Krankheitsbekämpfung Pertussis” erforderlich ist, in der gesamten Bevölkerung sowohl hohe Impfraten als auch einen ausreichenden Immunschutz zu erzielen und aufrecht zu erhalten. |
Mindestabstand zur Td-Grundimmunisierung bzw. zur letzten Td-Auffrischimpfung: 1 Monat. Es gibt keine Altersbegrenzung für die Pertussisimpfung. |
Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussisimpfung stattgefunden hat, sollen Frauen mit Kinderwunsch und Haushaltkontaktpersonen zu Säuglingen (Eltern, Geschwister, Betreuer wie z.B. Tagesmütter, Babysitter, ggf. Großeltern und andere Personen mit direktem Kontakt) möglichst 4 Wochen vor der Geburt des Kindes 1 Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten.
Schwangerschaft ist keine Kontraindikation für die Pertussisimpfung. |
Spezifische, nur für die Pertussisimpfung geltende Kontraindikationen existieren bei Anwendung azellulärer Impfstoffe nicht mehr.
Fachinformationen zu Kontraindikationen beachten. |
| P |
Kontaktpersonen im Rahmen des sächsischen Herdbekämpfungsprogrammes.
Postexpositionelle Impfung (je nach Impfstatus und Alter): |
Bei ungeimpften oder unvollständig geimpften Kontaktpersonen gleichzeitig Chemoprophylaxe.
„Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von Pertussis im Freistaat Sachsen” beachten.
Fachinformation der Impfstoffe beachten.
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| - |
Beginn, Weiterführung bzw. Vervollständigung der Grundimmunisierung (Kinder/Jugendliche) bzw. |
| - |
ggf. 5. oder 6. Pertussisinjektion gemäß Impfkalender bzw. |
| - |
1 Injektion bei vollst. immunisierten Erwachsenen (Booster), wenn die letzte Impfung länger als 5 Jahre zurückliegt, oder bei unvollständig immunisierten Erwachsenen oder bei Erwachsenen mit unbekanntem Impfstatus. |
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| S |
Pneumo- kokken-
Krankheiten |
- |
Alle Kinder ab 3. Lebensmonat bis zum vollendeten 2. Lebensjahr. |
Säuglinge und Kleinkinder (vom vollendeten 2. Lebensmonat bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) erhalten Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff (Impfschema des Herstellers beachten).
Zur Erreichung eines optimalen Schutzes soll die Impfserie möglichst unmittelbar nach Vollendung des 2. Lebensmonats begonnen und zeitgerecht fortgeführt werden.
Kinder mit fortbestehender erhöhter gesundheitlicher Gefährdung sollten in Ergänzung der Impfung mit Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff im 3. Lebensjahr eine Impfung mit Polysaccharid-Impfstoff erhalten (im Mindestabstand von 2 Monaten nach der letzten Impfung mit Konjugat-Impfstoff). Ungeimpfte Kinder (ab vollendetem 5. Lebensjahr), Jugendliche und Erwachsene erhalten eine einmalige Impfung mit Konjugat-Impfstoff (Herstellerangaben zur Zulassung bzgl. Lebensalter beachten) bzw. mit Polysaccharid-
Impfstoff.
Die Impfung mit Konjugat-Impfstoff kann durch eine Impfung mit 23-valentem PS-Impfstoff ergänzt werden, wenn gegen weitere Pneumokokken-Kapseltypen geschützt werden soll.
Bei bereits mit PS-Impfstoff geimpften Personen ist auch Nachimpfung mit dem Konjugat-Impfstoff sinnvoll (Mindestabstand: 5 Jahre).
Bei weiterbestehender Indikation (d.h. Immundefizienz, chronische Krankheiten) und bei Personen über 60 Jahre Wiederholungsimpfungen mit 23-valentem PS-Impfstoff im Abstand von 5 (Erwachsene) bzw. frühestens 3 Jahren
(Kinder unter 10 Jahren) möglich. |
| - |
Personen über 60 Jahre. |
| I |
Kinder (ab vollendetem 2. Lebensjahr), Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit: |
| 1. |
Angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, wie z.B. Hypogammaglobulinaemie, Komplement- und Properdindefekte, bei funktioneller oder anatomischer Asplenie, bei Sichelzellenanaemie, bei Krankheiten der blutbildenden Organe, bei HIV-Infektion, nach Knochenmarktransplantation. |
| 2. |
Chronische Krankheiten, wie z.B. Herz-Kreislauf-Krankheiten, Krankheiten der Atmungsorgane (auch Asthma bronchiale und chronisch obstruktive Lungenerkrankung), Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische Nierenkrankheiten / nephrotisches Syndrom, Liquorfistel, vor Cochlea-Implantation, vor Organtransplantation und vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie.
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| 3. |
Kinder mit neurologischen Krankheiten, z.B. Zerebralparesen oder Anfallsleiden.
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| B |
- |
Gefährdetes Laborpersonal. |
| - |
Medizinisches Personal mit Patientenkontakt. |
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| S/A |
Polio- myelitis |
Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung. |
Erwachsene mit ≥ 4 dokumentierten OPV- bzw. IPV-Impfungen gelten als vollstandig immunisiert.
Ungeimpfte Personen erhalten IPV entsprechend den Angaben des Herstellers. Ausstehende Impfungen der Grundimmunisierung werden mit IPV nachgeholt.
Eine routinemäßige Auffrischimpfung wird alle 10 Jahre bis zur weltweiten Poliomyelitiseradikation empfohlen. Kombinationsimpfstoffe (z.B. TdIPV, Tdpa-IPV) bevorzugen.
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| Bei Poliomyelitis-Risiko Überprüfung der Impfdokumentation; bei fehlendem Impfschutz ist die Impfung besonders angezeigt für |
Impfungen mit IPV, wenn die Impfungen der Grundimmunisierung nicht vollständig dokumentiert sind oder die letzte Impfung der Grundimmunisierung bzw. die letzte Auffrischung länger als 10 Jahre zurückliegen.
Auffrischimpfungen alle 10 Jahre bis zur weltweiten Poliomyelitiseradikation empfohlen.
Impfempfehlung E 11 beachten.
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| B |
- |
med. Personal, das engen Kontakt zu Erkrankten haben kann, |
| - |
Personal in Laboratorien mit Poliomyelitis-Risiko, |
| I |
- |
Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko (die aktuelle epidemische Situation ist zu beachten, insbesondere die Meldungen der WHO), |
| - |
Personen vor und/oder nach Organtransplantation, |
| I/B |
- |
Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber aus Gebieten mit Polio-Risiko, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, sowie für das Personal dieser Einrichtungen.
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| P |
Bei einer Poliomyelitis-Erkrankung sollten alle Kontaktpersonen unabhängig vom Impfstatus ohne Zeitverzug eine Impfung mit IPV erhalten. |
Sofortige umfassende Ermittlung und Festlegung von Maßnahmen durch das Gesundheitsamt. |
Polio-Ausbruch. Ein Sekundärfall ist Anlass für Riegelungsimpfungen. |
Riegelungsimpfungen mit IPV oder OPV entsprechend den Anordnungen der Gesundheitsbehörden.
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| S |
Röteln |
Alle empfänglichen Personen. |
Als empfänglich gelten alle Personen ohne Impfung oder Immunitätsnachweis.
Zweimalige Impfung erforderlich oder einmalige Impfung und Immunitätsnachweis.
Es gibt keine Altersbegrenzung für die Röteln-Impfung; vorzugsweise MMR verwenden.
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| Insbesondere: |
Impfung mit nachfolgender Kontrolle des Impferfolges.
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| I/B |
- |
Personal im Gesundheitsdienst, insbesondere in Einrichtungen der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung, |
| - |
Personal von Kindertageseinrichtungen, -heimen, |
| I |
- |
Seronegative Frauen mit Kinderwunsch.
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| P |
Postexpositionelle Impfung aller empfänglichen Personen.
Eine postexpositionelle Impfung später als 6 Tage nach der Exposition schützt vor evtl. folgenden Expositionen (weiteren Erkrankungswellen).
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| - |
Aktive postexpositionelle Impfung zumindest aller empfänglichen Kinder, Jugendlichen und Frauen im gebärfähigen Alter möglichst in den ersten 3 Tagen nach Exposition. |
| - |
Kontraindikationen beachten. |
| - |
Evtl. Prophylaxe mit Immunglobulin (mit deklariertem Ak-Gehalt), sofern verfügbar. |
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| S/A |
Tetanus |
Alle Personen ohne ausreichenden Impfschutz |
Die Impfung gegen Tetanus sollte in der Regel in Kombination mit der gegen Diphtherie und Pertussis (Tdpa) sowie ggf. gegen Poliomyelitis (Tdpa-IPV) durchgeführt werden.
Eine begonnene Grundimmunisierung wird vervollständigt, Auffrischimpfung in 10-jährigen Intervallen. |
| - |
bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung, |
| - |
wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder die letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt. |
| I |
Personen vor und/oder nach Organtransplantationen. |
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| P |
Postexpositionell (z.B. nach Verletzung). |
Je nach Impfstatus, Schwere der Verletzung (Umfang, Blutverlust u.a.) und weiteren Gegebenheiten (Lebensalter, Begleitkrankheiten, Zeitspanne von Verletzung bis Versorgung u.a.) Simultanimpfung oder nur aktive Auffrischung (siehe Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission zur Tetanusprophylaxe - Impfempfehlung E 4). |
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| B |
Tollwut |
Präexpositionell: |
Dosierschema nach Angaben des Herstellers.
Personen mit weiterbestehendem Expositionsrisiko sollten regelmäßig eine Auffrischimpfung entsprechend den Angaben des Herstellers erhalten.
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| 1. |
Tierärzte, Jäger, Forstpersonal, Personen bei Umgang mit Wildtieren, einschließlich Fledermäusen, oder Tieren in Gebieten mit Wildtiertollwut sowie ähnliche Risikogruppen. |
| 2. |
Personal in Laboratorien mit Tollwutrisiko. |
Mit Tollwutvirus arbeitendes Laborpersonal sollte halbjährlich auf neutralisierende Antikörper untersucht werden. Eine Auffrischimpfung ist bei < 0,5 IE/ml Serum indiziert.
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| R |
3. |
Reisende in Regionen mit hoher Tollwutgefährdung (z.B. durch streunende Hunde). |
Siehe unter Kategorie B.
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| P |
Postexpositionell:
Exposition durch ein tollwütiges oder tollwutverdächtiges Tier; ggf. nach Exposition mit einem Impfstoffköder (Tollwutlebendimpfstoff für Füchse). |
Siehe unter 6.4 (Tabelle und Anmerkungen zur postexpositionellen Tollwutprophylaxe.) |
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| I |
Tuber- kulose |
Tuberkulintestung: |
Tuberkulintestung mit 2 TU nach Mendel-Mantoux.
Spezielle Empfehlungen des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose und der Arbeitsgruppe Tuberkulose beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz beachten. Bei der Bewertung des Tuberkulintestes sind unterschiedliche cut-off-Punkte zu beachten. Eine Alternative zur Tuberkulintestung ist der Gamma-Interferon-Test. |
| - |
Personen mit aktuellem Kontakt zu infektiöser Tuberkulose sowie Personen mit klinischen Hinweisen auf eine tuberkulöse Infektion (z.B. unklarer Husten, unkl. Gedeihstörung): Sofortige Testung. |
| - |
Personen, die bei einem längeren Aufenthalt in einem Hochprävalenzland engen Kontakt mit der dortigen Bevölkerung hatten: Testung innerhalb von 2-3 Monaten nach Rückkehr. |
| - |
Zuzug von Personen aus Hochprävalenzländern: Testung sofort, bei negativem Test Nachtestung nach 3 Monaten. |
| - |
Personen mit häufigem Kontakt zu Risikopopulationen: Gezielt nach epidemiologischen Gesichtspunkten entsprechend einer jährlichen Befragung. |
| - |
Personen mit Immundefizienz (z.B. HIV):
Jährlich (abhängig vom Immunstatus). |
| - |
Alle anderen Personen: Keine Routinetestung.
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| B |
BCG-Impfung von tuberkulinnegativen Risikopersonen (streng individualisierte Indikationsstellung): |
Tuberkulintestung mit 2 TU nach Mendel-Mantoux oder Gamma-Interferon-Test.
Klinischer und anamnestischer Ausschluss einer angeborenen oder erworbenen Immundefizienz erforderlich.
Zum Impfstoff siehe unter 1. Allgemeine Hinweise. |
| - |
Langzeitauslandsreisende in beruflicher Angelegenheit (einschl. Angehörige von Hilfs- und Entwicklungsdiensten) in Länder mit hoher Tbc-Durchseuchung. |
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| B |
Typhus |
Bei beruflicher Exposition (bakteriol. Labors, Infektionsabteilungen u.a.). |
Orale oder parenterale Impfung nach Angaben des Herstellers. |
| R |
Vor Reisen in Endemiegebiete. |
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| S |
Varizellen |
Erstimpfung:
Alle Kinder ab 2. Lebensjahr mit negativer Varizellenanamnese. Zweitimpfung:
Ab 6. Lebensjahr.
Bei Expositionsgefahr***** kann die 2. Impfung vorgezogen werden (Mindestabstand zur 1. Impfung: 3 Monate).
***** = Definition der Exposition auf S. 26 beachten. Alle Empfänglichen nach dem 6. Lebensjahr:
2-malige Impfung, Mindestabstand 6 Wochen. |
Definition „empfänglich”: Personen mit negativer Varizellenanamnese oder negativer Ak-Testung. Bei positiver Varizellenanamnese oder bei ärztlich dokumentierter überstandener Erkrankung keine Maßnahmen erforderlich, bei negativer Anamnese Impfung, bei unklarer Anamnese Ak-Testung empfohlen, bei Seronegativität Impfung. |
| I |
1. |
Seronegative Patienten vor geplanter immunsuppressiver Therapie sowie vor oder/und nach Organtransplantation. |
2 Dosen Nach Angaben des Herstellers, siehe auch unter Kategorie S.
Anmerkung:
| * |
Bei Planung von Routineimpfungen mindestens 3 Monate nach immunsuppressiver Therapie abwarten. |
| ** |
Nach Abschluss der vollstandigen onkologischen Therapie - einschließlich Dauertherapie und Bestrahlung - Impfung moglich bei
- Patienten in Remission ≥12 Monate und
- Lymphozytenzahl ≥1.500/mm3 Blut. |
| *** |
„Empfängliche” Patienten/Personen bedeutet: anamnestisch keine Windpocken, keine Impfung und bei serologischer Testung kein Nachweis spezifischer Antikörper. |
| **** |
Impfung in der Phase stabiler Hautverhältnisse. |
|
| 2. |
Seronegative Patienten nach immunsuppressiver Therapie*. |
| 3. |
Seronegative Patienten mit onkologischen Erkrankungen**. |
| 4. |
Empfängliche*** Patienten mit schwerer Neurodermitis****. |
| 5. |
Empfängliche*** Personen mit engem Kontakt zu den unter Punkt 1. bis 4. Genannten. |
| 6. |
Seronegative Erwachsene mit Kinderwunsch. |
| I/B |
7. |
Seronegatives Personal im Gesundheitsdienst, insbesondere der Bereiche Pädiatrie, Onkologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin und der Betreuung von Immundefizienten sowie bei Neueinstellungen in Kindertageseinrichtungen und -heimen. |
| P |
Postexpositionelle Prophylaxe durch Inkubationsimpfung:
Bei ungeimpften Personen mit negativer Varizellenanamnese und Kontakt zu Risikopersonen ist eine postexpositionelle Impfung (Inkubationsimpfung) innerhalb von 5 Tagen nach Exposition***** oder innerhalb von 3 Tagen nach Beginn des Exanthems beim Indexfall zu erwägen. Dies ist jedoch keine ausreichende Begründung für den Verzicht auf die Absonderung gegenüber Risikopersonen.
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Postexpositionelle Prophylaxe von Risikopersonen immer durch passive Immunisierung mit Varizella-Zoster-Immunglobulin (VZIG): Die postexpositionelle Gabe von VZIG (für Applikation und Dosierung Herstellerangaben beachten!) wird empfohlen innerhalb von 96 Stunden nach Exposi-tion*****, sie kann den Ausbruch einer Erkrankung verhindern oder deutlich abschwächen. Sie wird empfohlen für Personen mit erhöhtem Risiko für Varizellen-Komplikationen, dazu zählen:
| - |
ungeimpfte Schwangere ohne Varizellenanamnese, |
| - |
immundefiziente Patienten mit unbekannter oder fehlender Varizellen-Immunität, |
| - |
Neugeborene, deren Mutter 5 Tage vor bis 2 Tage nach der Entbindung an Varizellen erkrankte. |
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| ***** Exposition heißt: |
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1 Stunde oder länger mit infektiöser Person in einem Raum, |
| - |
face-to-face-Kontakt, |
| - |
Haushaltskontakt. |