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Synopsis-Impfkalender für Erwachsene

Empfehlungen der Sächsischen Impfkomission zur Durchführung von Schutzimpfungen im Freistaat Sachsen (E1)

Synopsis der erforderlichen (Impf-)Immunität bei Erwachsenen - Impfkalender für Erwachsene im Freistaat Sachsen
Stand: 01.01.2012

Altersgruppe    → 19 - 49 50 - 60 => 60
Impfung    ↓
Tetanus-Diphtherie-Pertussis (1) Booster alle 10 Jahre, evtl. Nachholimpfung
Poliomyelitis (2) Booster alle 10 Jahre, evtl. Nachholimpfung
Masern-Mumps-Röteln (3) wenn empfänglich, 2 Dosen evtl. 1 Dosis (Herdbekämpfung)
Windpocken (4a) wenn empfänglich, 2 Dosen
Herpes zoster (4b)   1 Dosis
Influenza (5) 1 Dosis jährlich
Pneumokokken (6) 1 Dosis (Wiederholung siehe (6)) 1 Dosis (Wdhl. s. (6))
Hepatitis A (7) wenn empfänglich, Grundimmunisierung nachholen
Hepatitis B (8) wenn empfänglich, Grundimmunisierung nachholen + evtl. Booster
Humane Papillomaviren
Frauen bis 26. LJ.  
   
Meningokokken / FSME u.a. (9) 1 oder mehr Dosen je nach Impfstoff

 

Immunität für alle Personen erforderlich
= Booster; bei Mängeln Nachholimpfung
bei besonderem Anlass = Indikationsimpfung
(1)  Tetanus, Diphtherie, Pertussis:
Immunität für alle anstreben. Die Grundimmunisierung erfolgt in der Regel im Säuglings- und Kindesalter, dann Boosterung alle 10 Jahre mit Tdpa-IPV.
Bei fehlender Grundimmunisierung oder fehlendem Booster nur gegen Pertussis: eine Impfung mit Tdpa oder Tdpa-IPV.
Bei nicht erfolgter oder nicht dokumentierter Grundimmunisierung diese unverzüglich vornehmen: Schema 2 + 1 (davon 1 mal mit Tdpa, evtl. mit Tdpa-IPV - siehe unter (2)).
Schema 2+1: 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen, gefolgt von einer 3. Impfung nach 6 (-12) Monaten.
(2)  Poliomyelitis:
Immunität gegen alle 3 Typen erforderlich (Tripelimmunität). Die Grundimmunisierung erfolgt in der Regel im Säuglings- und Kindesalter,
dann Boosterung alle 10 Jahre mit Tdpa-IPV.
Bei nicht erfolgter oder nicht dokumentierter Grundimmunisierung diese unverzüglich vornehmen: Schema 2 + 1 (bzw. 1 + 1, Packungsbeilage/Fachinformation beachten) mit IPV. Bei auch fehlender Grundimmunisierung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis: Schema 2 + 1, davon1 mal mit Pertussis-Komponente.
Schema 2+1: 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen, gefolgt von einer 3. Impfung nach 6 (-12) Monaten.
(3)  Masern, Mumps, Röteln:
Masernkomponente:
Immunität für alle erforderlich. In Sachsen gelten als immun alle Personen mit Geburtsjahrgang 1958 und älter, jüngere als empfänglich. Für letztere ist Impfimmunität (außer bei mikrobiologisch nachgewiesener Erkrankung) erforderlich, die in Sachsen seit 1970 und 1986 durch je eine Impfung im 2. und 6. Lebensjahr laut Impfkalender induziert sein sollte. Bei nicht erfolgter oder nicht dokumentierter Grundimmunisierung diese unverzüglich vornehmen: Zweimalige Impfung im Mindestabstand von 4 Wochen mit MMR oder einmalige Impfung und serologischer Immunitätsnachweis. (Für Personen, die unter die Biostoffverordnung fallen, ist immer ein positiver Immunitätsnachweis erforderlich; anderenfalls Impfung).
Mumpskomponente:
Immunität für alle erforderlich. In Sachsen gelten als immun alle Personen mit Geburtsjahrgang 1970 und älter, jüngere als empfänglich. Für letztere ist Impfimmunität (außer bei mikrobiologisch nachgewiesener Erkrankung) erforderlich, die in Sachsen seit 1991 durch je eine Impfung im 2. und 6. Lebensjahr laut Impfkalender induziert sein sollte. Bei nicht erfolgter oder nicht dokumentierter Grundimmunisierung diese unverzüglich vornehmen: Zweimalige Impfung im Mindestabstand von 4 Wochen mit MMR oder einmalige Impfung und serologischer Immunitätsnachweis. (Für Personen, die unter die Biostoffverordnung fallen, ist immer ein positiver Immunitätsnachweis erforderlich; anderenfalls Impfung).
Rötelnkomponente:
Immunität für alle erforderlich, besonders für Frauen im gebärfähigen Alter. Eine positive Erkrankungsanamnese gilt nur mit mikrobiologischem Immunitätsnachweis. Die Standardimpfung im Kindesalter MMR erfolgt in Sachsen seit 1991 zweimalig im 2. und 6. Lebensjahr. Bei nicht erfolgter oder nicht dokumentierter Grundimmunisierung diese unverzüglich vornehmen: Zweimalige Impfung im Mindestabstand von 4 Wochen mit MMR oder einmalige Impfung und serologischer Immunitätsnachweis. Bei Frauen im gebärfähigen Alter ist postvakzinal immer die mikrobiologische Kontrolle des Impferfolges erforderlich. (Für Personen, die unter die Biostoffverordnung fallen, ist immer ein positiver Immunitätsnachweis erforderlich; anderenfalls Impfung).
(4a)  Varizellen:
Immunität für alle erforderlich. Als nichtimmun = empfänglich gelten alle Personen mit negativer Varizellenanamnese (oder negativem mikrobiologischen Immunitätsnachweis) oder fehlender oder nicht dokumentierter 2-maliger Varizellenimpfung. Die Standardimpfung erfolgt im Kindesalter im 2. und 6. Lebensjahr. Bei älteren und noch empfänglichen Personen werden Nachholimpfungen mit Schema 1 + 1 im Abstand von mindestens 6 Wochen empfohlen.
(4b)  Herpes zoster:
Eine Einzeldosis für alle Erwachsenen über 50 Jahre ohne Rücksicht auf stattgehabte frühere Erkrankungen an Herpes zoster in der Anamnese. Die Kontraindikationen sind zu beachten.
(5)  Influenza:
Jährliche Impfung als Standard- oder Indikationsimpfung.
(6)  Pneumokokken:
Standardimpfung mit konjugiertem Impfstoff für alle Kinder vom 3. Lebensmonat bis zum 2. Lebensjahr und für alle Personen ≥60 Jahre.
Die Impfung mit Konjugat-Impfstoff kann durch eine Impfung mit 23-valentem Polysaccharid-Impfstoff ergänzt werden, wenn gegen weitere Pneumokokken-Kapseltypen geschützt werden soll. Indikationsimpfung siehe unter 6.2, Tabelle 3.
Bei weiterbestehender Indikation (d.h. Immundefizienz, chronische Krankheiten) und bei Personen über 60 Jahre Wiederholungsimpfungen mit 23-valentem PS-Impfstoff im Abstand von 5 (Erwachsene) bzw. frühestens 3 Jahren (Kinder unter 10 Jahren) möglich.
(7)  Hepatitis A:
Immunität für alle Personen im Zeitalter der Globalisierung und des Fernreisetourismus erforderlich.
Als nicht immun = empfänglich gelten alle Personen ohne Grundimmunisierug und ohne Immunitätsnachweis auch bei positiver Hepatitisanamnese. Prävakzinal ist bei allen vor 1950 Geborenen grundsätzlich eine Immunitätsbestimmung (Anti-HAV-IgG) erforderlich. Bei allen Empfänglichen baldigst aktive Impfung. Impfschema: 1 + 1 (Abstand mindestens 6 Monate) mit monovalentem Impfstoff, 2 + 1 bei Anwendung von bivalentem Hepatitis A/B-Impfstoff, siehe unter (8). 4 - 8 Wochen postvakzinal sind Immunitätsnachweis und dessen Dokumentation im Impfausweis empfohlen.
(8)  Hepatitis B:
Immunitat fur alle Personen wegen des hohen Krankheitspotentials (mogliche Chronifizierung) erforderlich. Als nicht immun = empfanglich gelten alle Personen ohne Grundimmunisierung und ohne Immunitatsnachweis auch bei positiver Hepatitisanamnese. Eine serologische Vortestung ist bei Risikopersonen (siehe unter 6.2, Tabelle 3) erforderlich.
Die Impfung gegen Hepatitis B ist in Deutschland Standardimpfung fur Sauglinge und Kinder seit Oktober 1995, in Sachsen auch fur alle seronegativen Erwachsenen seit 1998 empfohlen. Fur alle Empfanglichen baldigst aktive Impfung. Impfschema: 2 + 1 bei Anwendung sowohl eines monovalenten Impfstoffes als auch, wenn gleichzeitig gegen Hepatitis A geimpft werden soll, bei Anwendung des bivalenten Hepatitis A/B-Impfstoffes. Boosterung nach erfolgreicher Grundimmunisierung (Responder mit ≥100 IE/l Anti-HBs-IgG 4 - 8 Wochen nach der 3. Dosis) nach 10 Jahren nur bei Fortbestehen oder Neuauftreten eines erheblichen Infektionsrisikos. 4 - 8 Wochen postvakzinal sind bei Erwachsenen immer Immunitatsnachweis (Anti-HBs-IgG) und dessen Dokumentation im Impfausweis erforderlich.
(9)  Meningokokken, FSME u.a.: siehe unter 6.2 Indikationsimpfungen.
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